Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 16 (16.4.1920)
- Date
- 1920-04-16
- Page
- Seite 176 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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176 Das Jüdische Echo Nr. 16 Arbeit doch dazu, das wirtschaftliche und geistige Leben der eingewanderten Ostjuden zu heben —* was auf die Festigung der gesellschaftlichen Stellung aller — auch der amerikanisierten —, Juden zurückwirkt. Und schließlich bringt eine so enge Verbindung zwischen Ost- und Westjudentum, ein so lebendiges Gemeinsamkeitsgefühl Persönlichkeiten von dem nationalen, sozialen und demokratischen Empfinden eines Brandeis hervor. Ähnliche Parallelen lassen sich auch in Bezug auf andere Länder ziehen, z. B. Kanada. Südafrika — überall w'ohin sich große Scharen hilfsbedürftiger Einwanderer wandten, hat die eingesessene jüdische Bevölkerung sich beeilt — teils aus Mitgefühl, teils aus nüchternen Erwägungen — ihnen zu helfen. Wenn sie solche Leistungen der Juden andrer Länder betrachtet, so muß die deutsche Judenheit sich selbst gestehen, daß sie bisher ihre Pflicht in einer fast unbegreiflichen Weise versäumt hat. Mit einem gelegentlichen Griff des Einzelnen in die Tasche, mit der Gründung einer „Wohltätigkeitsanstalt“ hier und da ist die Ostiudenfrage in Deutschland nicht zu lösen; am wenigsten aber wird sie durch das Bestreben deutsch-jüdischer Kreise gelöst, die Eingewanderten möglichst schnell „weiterzubefördern“, was so viel bedeutet wie: einer andren Stelle die Last aufzubürden, um sich selbst jeder Menschen- und Judenpflicht zu entziehen, den, welchem auf diese Weise „geholfen“ wird, einer Existenz überantworten, bei deren Unsicherheit und Unstätheit er allmählich alle äußeren und inneren Stützen einbüßen muß, im übrigen aber das.Problem ganz ungelöst lassen. Eine wirklich vom Standpunkt der Menschlichkeit und Jüdischke:. ans erträgliche Lösung kann erst gefunden werden, wenn sich die deutschen Juden entschließen, ihre ebenso hartherzige wie dumme Politik des Trennungsstriches zwischen Ost- und Westjudentum aufzugeben und ein wahrhaft jüdisches, soziales und demokratisches Fürsorgewerk einzuleiten, über dem alls Motto zu stehen hat: Ganz Israel ist verantwortlich einer für den andern. Geschieht das nicht bald, bald, dann verschärft sich das wirtschaftliche Ostjudenproblem in Deutschland in katastrophaler Weise, und wertvolle moralische Werte gehen zu Grunde. Aber auch für die deutschen Juden ergibt sich dann eine peinliche und gefährliche Situation. Nicht nur, daß man in Amerika und anderwärts mit Verachtung auf ihre grausame Tatenlosigkeit blicken wird — die nichtjüdische Umwelt, die gar nicht daran denkt, ebenso säuberlich zwischen Ost- und Westjuden zu scheiden, wie die letzteren selbst es tun, dürfte jene seltsame Taktik, welche die Lösung der Judenfrage dem Zufall und der Regierung überläßt, in furchtbarer Weise an ihnen rächen. Helene Hanna Cohn. Der Verband bayerischer Israel. Gemeinden Vorbemerkungen zur Nürnberger Tagung (20. und 21. April). Von Dr. E. Straus. Die beiden letzten Nummern dieses Blattes brachten den der Nürnberger „Constituante“ vorzulegenden Entwurf ihres Referenten Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer in München. Dr. Neumeyer ist bekannt als gründlicher Kenner des bayerisch-jüdischen „Staa'tskirchenrechts“. für dessen Reform er in den Jahren vor dem Krieg wertvollste Vorarbeit geleistet hatte, als feinsinniger Jurist und als ein jedem KuThirkampf abgeneigter wirklich (nicht nur sogenannt) liberaler Mann, der auch den Lebensinteressen der orthodoxen Minderheiten und den Forderungen der Rabbiner und Kultusbeamten mit Verständnis gegenübertritt. Als ein Mann der Mitte sucht er einen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen. So war er der geborene Schöpfer für die Verfassung eines Verbands, der bestimmt ist die verschiedenartigen Richtungen der bayerischen Judenheit zusammenzufassen. Wir bekennen uns als grundsätzliche Anhänger einer Gesamtorganisation. Mehr als je bedarf die Judenheit heute eine nach außen .hiin legitimierte Repräsentanz. Die Not der Kleingemeinden und ihrer Beamten läßt sich auf die Dauer ohne organisatorische Zusammenfassung der Gemeinden nicht bannen. Für die Gesamtheit notwendige Bilaungs- und soziale Institutionen erfordern eine leistungsfähige Organisation als rechtlichen und finanziellen Träger. Die Landesorganisation ist leichter und rascher zu schaffen als die im'Endziel zu erstrebende Reichsorganisation, für welche zwar der D.J.G.B., der Verband der deutschen Juden und die Zionistische Vereinigung für Deutschland Verfassungsentwiirife bereits ausgearbeitet, deren Zustandekommen aber bei der außerordentlichen Verschiedenheit der Verhältnisse wohl noch geraume Zeit auf sich warten lassen dürfte. Wir billigen daher den eingeschlagenen Weg. Der zu schaffende Landesverband wird nach dem Neumeyerschen Entwurf die Förderung einer deutschen Gesamtorganisation als eine seiner Aufgaben betrachten. Die prinzipielle Gegnerschaft, die bei einem Teil der deutschen Orthodoxie gegen einen organisatorischen Zusammenschluß der Gemeinden verschiedener Richtung besteht, wird sicherlich auch dem Neiimey ersehen Entwurf gegenüber zutage treten. Da die vorgeschlagene Satzung von jedem Zwang absieht, jeder Gemeinde Beitritt und Austritt freistellt, und die Selbständigkeit der Gemeinden auf dem Gebiete des Kultus, Ritus und Unterrichts ausdrücklich gewährleistet, ist den hauptsächlichsten Einwänden Rechnung getragen. Wir halten jede Sicherung gegen Tendenzen, die eine „Landeskirche nach dem Vorbild unserer süddeutschen Nachbarstaaten erstreben, für erwünscht, betrachten diese Gefahr aber als sehr gering und sind überzeugt, daß die bayerischen Mittel- und Landgemeinden sich nicht eines rein theoretischen, in Bayern, dem Lande der Einheitsgemeinden, praktisch bisher nirgends durchgeführten Prinzips wegen den ideellen und materiellen Vorteilen verschließen werden, die eine Gesamtorganisation für sie bringen wird. Die Zuständigkeit des Verbunds scheint uns im allgemeinen in dem vorliegenden Entwurf richtig abgegrenzt. Die zu fördernden „religiössozialen“ Angelegenheiten möchten wir lieber als „jüdisch - soziale“ bezeichnet wissen. (Ist ein Siechenhaus, ein Blindenheim üsw. eine „religiössoziale“ Einrichtung?) Den Verfasser des Entwurfs leitet hierbei augenscheinlich das ängstliche Bestreben, alles zu vermeiden, was dem Verband nach außen einen nicht rein religionsgesellschaftlichen Charakter verleihen könnte. Hiebei befindet er sich unseres Erachtens in einem Irrtum. Ge-