Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1920-04-09 · 15 (9.4.1920) · p. Seite 168

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
7 (1920)
Issue
15 (9.4.1920)
Date
1920-04-09
Page
Seite 168 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9102977-9140655--03438-9076263
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

168 Das Jüdische Echo Nr. 15 gegen die Veranlagung zur Steuer Einspruch' erheben. Über den Einspruch, sowie über Gesuche, betreffend Ermäßigung oder Erlaß der Steuer, entscheidet der engere Rat. Gegen dessen Entscheidung ist die Beschwerde zum weiteren Rat zulässig, unbeschadet eines Verfahrens vor den staatlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten. 4. Die Gemeindebehörden sind auf Ansuchen des Rats verpflichtet, den Verband bei Wahrnehmung seines Steuerrechts zu unterstützen. § 24. Uber die Verwendung der Einnahmen ist der Tagung durch den weiteren Rat zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. V erf assungsänderung. § 25. Verfassungsänderungen (§ 17 Abs. 2) müssen in der Tagung mindestens zwei Drittel! der anwesenden Abgeordneten zustimmen. Auflösung. § 26. Die Auflösung des Verbandes (§ 17 Abs. 2) erfordert in der Tagung eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der anwesenden Abgeordneten. Der hierauf gerichtete Antrag darf nur dann bei der Tagung eingebracht werden, wenn der weitere Rat es beschließt oder die Hälfte der Abgeordneten oder Gemeinden, die mindestens den dritten Teil der Seelenzahl des Verbandes umfassen, dies beantragen. Bei Auflösung ist über die Verwendung des Vermögens zu beschließen. (§ 17 Abs. 2.) II. Übergangsbestimmungen. 1. Die Versammlung wählt einen Ausschuß zur Ausführung ihrer Beschlüsse und zur Durchführung der Wahlen zur Tagung und zum Rat die spätestens im Oktober laufenden Jahres vorzunehmen sind. Der Ausschuß tritt außer Wirksamkeit sobald der Rat sich konstituiert hat. 2. Die Anschlußgemeinden sind verpflichtet, dem Ausschuß die Zahl ihrer Angehörigen nach dem Statid1 vom 1. April 1920 und den Eingang aus Steuern oder, soweit Steuern nicht erhoben werden, aus entsprechenden anderen Beiträgen im Jahre 1919 mitzuteilen. 3. Der Ausschuß hat die Veränderung im Bestand der Gemeinden und1 die Veränderung der Kopfzahl seit der letzten amtlichen Zählung (1910) bei Festsetzung der auf die Gemeinden entfallenden Stimmen (§ 14) zu berücksichtigen. Er kann jedoch im einzelnen Fall das Ergebnis der letzten amtlichen Zählung zu Grunde legen, wenn er die Angaben über den neuerlichen Bevölkerungsstand nicht für zuverlässig erachtet. 4. Die Kosten der Wahlen und der Einrichtung des Verbandes werden vorschußweise von den Gemeinden mit mehr a'ls 1000 Seelen, d. i. den Gemeinden München, Nürnberg, Fürth. Würzburg, Augsburg und Bamberg im Verhältnis der Höhe des Voranschlags für das Jahr 1920 bestritten. 5. Die Gemeinden, die sich über den Anschluß an den Verband nicht erklärt haben, sind! unter Mitteilung der Beschlüsse der Versammlung zu ersuchen, die Erklärung an den Vorsitzenden der Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg abzugeben. gez. Dr. Alfred Neumeyer. Statistik und Judenhetze 1. Judenpogrom oder Schweineschlachtung? Es gibt im Deutschen Reich etwa 500 000 Staatsbürger jüdischen Glaubens und etwa 15 000 000 Schweine. Vielleicht sind es noch weniger Juden und noch mehr Schweine. Für unsere Betrachtung ist dies gleichgültig. Worauf es für diese ankommt, ist, daß die Juden Brotkarten besitzen, die Schweine nicht. Nun erhalten die Juden in Anrechnung auf ihre Brotkarte eine gewisse Menge Weizenmehl zur Bereitung der ungesäuerten Brote, die sie alljährlich während des PessaChfestes verzehren. Die deutschen Schweine aber fressen ohne Brotkarte an einem einzigen Tage ein mehrfaches dieser Weizenmenge. Und dabei erhalten die frommen Juden kein Gramm von all dem Fleisch und Fett, das diese Tiere bei so ausgezeichneter Verpflegung ansetzen! All das hindert freilich nicht, daß sogen. Gebildete, z. B. Justizräte, getrieben von ungesäuertem Brotneid, in den Straßen herumlaufen und schreien: „München verhungert, weil die Juden Mazzen essen!“ und däß Offiziere der Reichswehr bei den Arbeitern dafür werben, die Juden zu schlachten anstelle der Schweine, — 2. Entiudung der Rechtsanwaltschaft. „4 3 Prozent der Rechtsanwälte sind Juden. Deren Anteil an der Bevölkerungsziffer ist aber nur 1 Prozent Wir wollen gesündere Verhältnisse schaffen“ — so lautet ein kleines gelbes Plakat das der deutsch-völkische Schutz- und Trutzbund an den Schildern jüdischer Rechtsanwälte anheften läßt. Er könnte mit gleicher Berechtigung plakatieren lassen: „43 Prozent aller Zuckerkranken sind Juden, deren Anteil an der Bevölkerung^ Ziffer ist aber nur 1 Prozent. Wir wollen gesündere Verhältnisse schaffen.“ Jahrzehnte hindurch hat der Antisemitismus die dazu befähigten Juden mit verschwindenden Ausnahmen vom Staatsdienste ferne gehalten. Jetzt möchte er „gesündere Verhältnisse schaffen“, indem er sie auch noch aus den paar freien Berufen austreibt, in die er sie künstlich eingepfercht hat. Sowenig aber die Abschaffung der jüdischen Ärzte die Kranken gesünder machen würde, hätte die Beseitigung des Wettbewerbs jüdischer Rechtsanwälte eine Sanierung der allgemeinen „Verhältnisse“ zur Folge. Nur die E i n komme n s Verhältnisse einiger nichtjüdischer Rechtsanwälte würden — vielleicht — ein wenig verbessert, die bisher unfähig waren, dieses Ziel durch ihre Leistungen zu erreichen. — Ausweisungen Das bayerische Staatsministerium verfügt mit Erlaß vom 30. März, daß alle seit dem 1. 8. 1914 zugezogenen Ausländer, die nicht im Besitze einer ausdrücklichen Aufenthaltsbewilligung sind, Bayern innerhalb 5 Tagen zu verlassen haben. Durch diese Verordnung ist auch eine Anzahl jüdischer Ausländer, hauptsächlich Ostjuden, betroffen. Das Arbeiterfürsorgeamt der jüdischen Organisationen Deutschlands in Berlin erhob bei den bayerischen und bei den Reichsbehörden Vorstellungen gegen die besondere Härte, die der Erlaß vor allem in der Befristung zeigt. Es wird durch die aufgestellte Frist der Zwang ausgeübt, den Aufenthaltsort mitten in den höchsten Feiertagen zu verlassen. Wir witr hören, haben sich die Vertreter der verschiedenen Staaten gleichfalls in sehr ernstlichen Vorstellungen gegen diesen Erlaß gewandt. Der Polizeipräsident von München, Pöhner, fügt dem Erlaß eine Bekanntmachung bei, in der er dem Erlaß eine besondere Spitze gegen die Ostjuden zu geben versucht — in überraschender Anlehnung an die Ausdrucksweise antisemitischer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.