Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 10 (5.3.1920)
- Date
- 1920-03-05
- Page
- Seite 115 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 Das Jüdische Echo 115 Das Gemeindewahlrecht der Osijuden Von J. Gl og au er. Die Stellung der Ostjuden in manchen Großgemeinden wird von den — Antisemiten diktiert. Je stärker die Hetze gegen die Ostjuden, umsomehr macht sich die Neigung geltend, zurückhaltend zu sein in der Einräumung von Rechten an die Ostjuden, ja bestehende Rechte einzuschränken. Sonst müßte man zu der sehr einfachen Erwägung kommen, daß die Staatsangehörigkeit völlig belanglos ist in Angelegenheiten, die wie die Aufgaben einer jüdischen Gemeinde, den Staat nicht berühren und ihn kaum interessieren. In der Gemeinde hat allein die Tatsache des Judentums zu gelten. Faßt man die Gemeinde als Kultus-Gemeinde auf. wie sie sich offiziell nennt, so könnte ich mir denken, daß man religiöse Bedingungen aufstellt, an die sich die Vollberechtigung des Gemeinde-Mitglieds knüpft. Heilighaltung des Sabbath. Befolgung oder mindestens genaue Kenntnis aller Gebote oder derartiges. (In der alten, wirklichen „Kultusgemeinde“ hätte auch keiner ein Ehrenamt erhalten können, der diesen Bedingungen nicht entsprochen hätte.) Die Staatsangehörigkeit ka*nn jedenfalls von keinem jüdischen Standpunkt aus in der Gemeinde interessieren. Dafür müssen außerjüdische Gesichtspunkte, die eben in der jüdischen Gemeinde kein Gewicht haben dürfen, ausschlaggebend sein, man mag ihre Aufgabe „liberal“, orthodox oder zionistisch auffassen. Dazu hat der Staat nicht das allergeringste gegen die Gleichberechtigung der Ostjuden in der Gemeinde einzuwenden. Die Ostjuden sind die am stärksten besteuerten Mitglieder der Gemeinde. Sie zahlen Gemeindesteuern wie alle anderen. (Bei ihrer Besteuerung braucht man nicht erwägen, ob eine höhere Steuerveranlagung sie zum Austritt aus der Gemeinde veranlassen könnte.) Für fast alle Bedürfnisse, deren Deckung an sich der Gemeinde obliegt, müssen sie selbst aufkommen. Sie unterhalten ihre eigenen Bethäuser und besolden ihre eigenen religiösen Funktionäre, ohne dabei die geringste Unterstützung von der Gemeinde zu erhalten. Wird eingewendet, sie sollen in der großen Synagoge beten? Niemand wird behaupten, daß dort Platz oder Neigung für eine Zahl von mehreren Hundert ostjüdischer Besucher vorhanden wäre. Aber abgesehen davon käme die Synagoge für die religiösen Bedürfnisse der Ostjuden gar nicht in Betracht. Gehen diese die Gemeinde nichts an? Die jüdische, religiöse Erziehung der Kinder (von einer weitergehenden, recht nötigen ist hier gar nicht die Rede) wird von der Gemeinde nicht besorgt. Der „Religionsunterricht“ in der Schule kann in der knappen für ihn vorgesehenen Zeit selbst bei größter Befähigung der Lehrer nichts leisten und entläßt die Kinder ohne die Fähigkeit, die Gebete zu lesen, geschweige denn zu verstehen. Er ist für die Wünsche derer eingerichtet, die ihre Kinder mit recht wenig Judentum belasten möchten, während doch bei den Ostjuden gerade der entgegengesetzte Wunsch vorliegt. So waren die Ostjuden gezwungen eine eigene Religionsschule, die „Talmud-Thora*“ zu errichten und für sie Aufwendungen zu machen, die allein die Steuerleistungen der anderen Gemeinde-Mitglieder relativ bedeutend übersteigen — ohne jede Unterstützung der Gemeinde. So müssen die ostjüdischen Mitglieder und Steuerzahler der Gemeinde auf deren Haupttätigkeitsgebiet selbst für sich sorgen — und die sonstigen Leistungen der Gemeinde sind ja gebührenpflichtig. Aber kein einziger Ostjude beklagt sich darüber. Für diese jüdischen Zwecke bringt er gerne jedes Opfer. Aber daß er bei diesen Leistungen und was ungleich mehr bedeutet. bei seiner innigen Verbundenheit mit dem Judentum in der jüdischen Gemeinde ein Mitglied (Zwangsmitglied übrigens) minderen Rechtes ist, als jeder Laue, jeder Halb- und Baldgetaufte. da*s schmerzt ihn tief. Es ist ein beschämender Zustand, daß Männer, die von jüdischen Dingen nichts wissen und nichts wissen wollen, mit zur Leitung der Gemeinde herangezogen werden, obwohl! sie die Aufgabe ablehnen und belächeln, während ostjüdische Männer voll tiefer jüdischer Kenntnisse und Liebe zum Judentum, die seit Jahrzehnten Mitglieder der Gemeinde sind, von einer Mitwirkung in den Gemeindeangelegenheiten ausgeschlossen bleiben, weil sie nicht bayerische oder wiirttembergische usw. Statsangehörige sind. Daß dies nicht notwendig sein muß, sehen wir an einer Reihe jüdischer Gemeinden in Deutschland, die zweierlei Recht nicht kennen und sich bei der Mitwirkung von Ostjuden in der Verwaltung außerordentlich wohl fühlen. Denn dies ist schließlich das Schlimmste an dem Unrecht, gegen da*s wir uns hier wenden, daß die Gemeinde darunter leidet. So reich sind wir nicht an wertvollen, jüdisch stark interessierten Männern, daß wir es uns leisten können, eine ganze Schicht von den Gemeindegeschäften auszuschließen. Eine Schicht, von der Männer die Einsicht in die Entwicklung des deutschen Judentums haben, sagen, daß sie bestimmt ist. dieses vor dem Untergang zu bewahren, die Kräfte zu ersetzen, die dem deutschen Judentum ständig verloren gehen. Der verstorbene Rabbiner Dr. Werner pflegte das besonders oft zu betonen. Haben schon nicht alle deutschen Juden diese Einsicht, die leitenden Männer der Gemeinde müßten sie haben und die Gemeindestube müßten sie zum Ort der Annäherung machen, die Ost- und Westjuden zum großen Schaden der jüdischen Gesamtheit vollkommen fehlt. Es ist unbedingt notwendig, die Ostjuden zur Mitwirkung an allen Aufgaben der Gemeinde heranzuziehen und der Weg dazu ist das gleiche Wahlrecht Ganz wertlos ist das bisher in München und anderen Gemeinden übliche halbe Wahlrecht, wonach die Ost-Juden wählen dürfen, ohne selbst gewählt werden zu können. Dies „Wahlrecht“ ist auch ganz inkonsequent. Halbes Recht ist ganzes Unrecht. Sinn hat nur gleiches oder — kein Wahlrecht. Das Leben der Gemeinde würde fraglos eine außerordentliche Bereicherung erleben, wenn es gelänge, die Ostjuden auf allen Gebieten zur aktiven Mitarbeit zu bewegen. Ich hörte oft Klagen von Genieindevorständen. daß die Ostjuden sich um diese oder jene Sache nicht kümmern, wobei anscheinend nicht begriffen wird, daß jeder Wertvolle £S ablehnen wird, zu wirken, wo er nicht gleichberechtigt ist Die Stimmung gegen die Einführung des gleichen Wahlrechts wird — wohl ohne daß man sich dessen bewußt wird — stark von der allgemeinen Hetze und von den Vorwürfen, die man gegen die Ostjuden erhebt beeinflußt. Schlimm genug, wenn Juden verständnislos genug sind, sie sich in dieser Verallgemeinerung zu eigen zu machen und damit dasselbe zu tun, wie die Antisemiten ihnen gegenüber. Diese Vorwürfe haben an sich nichts mit dieser Frage zu tun und ihre Erörterung soll in diesem Zusammenhang unterbleiben, damit Bitterkeiten vermieden werden. Das was an ihnen berechtigt ist — und nicht minder Unerfreuliches