Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 2 (9.1.1920)
- Date
- 1920-01-09
- Page
- Seite 17 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 Das Jüdische Echo 17 sehen Palästina als freie Söhne des jüdischen Volkes eine wahre Heimat finden. Bolschewistische Agenten dürfte es wohl in Deutschland geben, diese haben aber zweifellos ausländische Pässe, verfügen über reiche Geldmittel und können durch irgendwelche organisatorische Maßnahmen nicht erfaßt werden. Die großen Schieber unter den Ostjuden haben sicher auch längst Vorkehrungen getroffen, die sie behördlichen Zugriffen entziehen. Getroffen würden ausschließlich jene Armen und Unglücklichen, die in den letzten Monaten unter unmenschlichen Entbehrungen den Weg nach Deutschland gefunden haben und hier Arbeit suchen. Nur diese, der deutschen Volkswirtschaft sicher unschädlichen Elemente werden die Konzentrationslager füllen und dort körperlich und seelisch verkommen. Dann wird man sich über die selbstgezüchteten „parasitären Existenzen“ beklagen, die es verlernen, in einem normalen Wirtschaftsleben ihren Platz auszufüllen. Die verkehrte Politik, Tausende während des Krieges nach Deutschland gebrachte ostjüdische Arbeiter plötzlich zu entlassen und dadurch brotlos zu machen und sie systematisch von Arbeitsgelegenheiten fernzuhalten, mußte tatsächlich Menschen, die nicht mit ihrer Familie verhungern wollten, zum Schleichhandel zwingen. Auch dem deutschen Wirtschaftsleben wird sicherlich damit am besten gedient, daß die ■Öffentlichkeit die Bemühungen jener Kreise unterstützt, welche es sich (wie z. B. das schon öfters genannte „jüdische Arbeitsamt“) zum Ziel gesetzt haben, die ostjüdischen Einwanderer produktiver Arbeit zuzuführen. Jede „Ausweisungsverfügung“, die jetzt so stürmisch verlangt wird, hätte nur die Wirkung, daß die schlechten und schädlichen Elemente im Lande bleiben, dagegen die arbeitswilligen ins bitterste Elend und zur Verzweiflung getrieben werden. Das Gewissen der Öffentlichkeit ist gegen die Mahnungen zur Menschlichkeit so abgestumpft, daß sie das entsetzliche Unrecht, auf das hier hingearbeitet wird, nicht mehr unmittelbar empfindet. Ich unterlasse es, darauf näher einzugehen. Aber befremdend ist es, daß selbst führende Politiker nicht überlegen, wie schwer durch die von ihnen gewünschte Behandlung der Ostjuden die politische und wirtschaftliche Stellung Deutschlands beeinträchtigt wird. Hat man schon vergessen, wie die Deportierung belgischer Arbeiter den moralischen Kredit Deutschlands untergraben hat? Und heute ist Deutschlands Lage unvergleichlich kritischer. Trotz aller Bemühungen ist es überaus schwierig, die unterbrochenen internationalen Beziehungen wiederherzustellen; wenige geistige Menschen in allen Völkern machen erste Versuche; die Hoffnung auf neue wirtschaftliche Verbindungen (z. B. die materielle Hilfe#Amerikas) ist heute noch sehr schwach. Die Austreibung der Ostjuden, welche namenloses Elend zur Folge hätte, würde aller Welt als ein neuer Beweis „deutscher Barbarei“ erscheinen und einen Anlaß bieten, im Namen der Menschlichkeit den Wiederaufbau Deutschlands zu erschweren. Urnenbeisetzung in jüdischen Friedhöfen Nachdem nunmehr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage der Urnenbeisetzung auf dem israelitischen Friedhofe in Aschaffenburg zugestellt wurde, seien aus den außerordentlich interessanten Entscheidungsgründen folgende Momente hervorgehoben: 1. Es wird festgestellt uud ausführlich begründet, daß auch jetzt noch nach Inkrafttreten der deutschen und bayerischen Verfassungen da$ Judenedikt von 1813, soweit in demselben die besonderen Verhältnisse der jüdischen Religionsgesellschaft geordnet sind, weiter Geltung hat, und zwar um deswillen, weil das Judenedikt nicht als Verfassungsgesetz gilt, demnach auf Grund des Vorbehalts der bayerischen Verfassungsurkunde § 94 dieses Gesetzes aufrecht erhalten ist. 2. Nach jüdischer Lehre sowohl, wie auch nach dem Judenedikt steht dem Rabbiner die Aufsicht in allgemeinen Angelegenheiten gegenüber der Kultusgemeinde zu. Zu diesen Angelegenheiten gehört auch das ritualmäßige Begräbnis. Dies ergibt sich auch aus der bekannten Ministerialentschließung vom 29. Juni 1863, welche allerdings nicht als normgebende Verordnung, sondern nur als Vollzugsanweisung und Zusammenfassung der einschlägigen Grundsätze zu erachten ist, wie sich dieselbe allmählich entwickelt hat. 3. Hienach und nach der speziellen Friedhofsordnung stand dem Rabbiner der Einspruch gegen die Urnenbeisetzung zu. 4. Wenn auch die Ansicht der Rabbiner in der Frage der Beisetzung der Urnen erheblich auseinander geht, so kommt in Betracht, daß die jüdischen Glaubensgenossen in Bayern zwar eine Privatkirchengesellschaft bilden, aber keine Gesamtorganisation besitzen, ln religiösen Angelegenheiten bleibt sonach jede Kultusgemeinde auf die Autorität ihres eigenen Rabbiners angewiesen. Die Entscheidung ist nach verschiedenen Richtungen hin von ausschlaggebender Bedeutung. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, daß es sehr zweckmäßig erscheint, die Frage, wo dies nicht bereits geschehen ist, in der Friedhofsordnung zu regeln. Es erscheint aber auch notwendig, solche Friedhoisordnungen in Zukunft nur im Einverständnisse mit dem zuständigen Rabbiner zu erlassen. Die Regelung der Angelegenheit durch statutarische Bestimmung der Gemeinde mit Zustimmung des Rabbiners empfiehlt sich hauptsächlich um deswillen, weil eine soche Friedhofsordnung unter Umständen auch dann normgebend ist, wenn die Entwicklung zur Aufhebung des Judenedikts führen sollte. Hus der Jüdischen Welt Die zionistische Jahreskonferenz mußte verschoben werden, da infolge der im Januar beginnenden Pariser Verhandlungen über die endgültige Gestaltung der Verhältnisse im Orient die Anwesenheit der zionistischen Mitglieder der Jüdischen Delegation in Paris unumgänglich notwendig ist. Deutschland. Studentische Hetze. Aus Gießen wird uns berichtet: Die hiesige Medizinerschaft, welche den größten Teil der Studenten der medizinischen Fakultät an der hiesigen Universität umfaßt, hat beschlossen, alle Angehörigen der semitischen Rasse aus der Gießener Medizinerschaft auszuschließen. Diese Resolution ist eine Folge der skrupellosen antisemitischen Hetze unter den Studenten, die vor etwa einem halben Jahre hier