Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 44 (31.10.1919)
- Date
- 1919-10-31
- Page
- Seite 531 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 44 Das Jüdische Echo 531 JaJhire mit ihren Steuern nicht im Rückstand1 geblieben sind, ein Umstand, der dazu geführt hat, daß z. B. in der etwa 150 000 Seelen umfassenden Berliner jüdischen Gemeinde nur 16 000 (!) wahlberechtigte Zensiten vorhanden sind, ist nunmehr durch einen Erlaß des Ministers des Innern vom 13. Oktober das Wahlrecht auf alle diejenigen ausdehnt, die überhaupt nicht zur Steuer veranlagt sind, weiter auf diejenigen, die erst kürzere Zeit als 3 Jalhre in einer Gemeinde ansässig sind, und es ist schließlich den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, auch solchen zu Steuern veranlagten Personen, die durch wirtschaftliche Notlage oder aus anderen Gründen an Zahlung der Steuer verhindert waren, die Steuern zu stunden, ohne daß sie ihr Wahlrecht verlieren. Man kann sagen, daß damit im Rahmen des ja leider zu Recht bestehenden § 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 alles erreicht ist, was ohne Aufhebung dieses Gesetzes, die nur durch das preussisebe Parlament erfolgen könnte, erreicht werden konnte. Es wird nunmehr Aufgabe der Vorstände der jüdischen Gemeinde sein, sofort den Anweisungen des Ministers zu entsprechen. Wo in dieser Beziehung Widerstände vorhanden sein sollten, wird es Aufgabe aller modern und jüdisch-sozial Empfindenden sein, die Vorstände zur Innehaltung der Anweisungen des Ministers zu treiben. Es ist bezeichnend und ausserordentlich erfreulich, daß der Minister in dem Erlaß, der dem Vorsitzenden des Neuen Jüdischen Gemeinde-Vereins, Herrn P. A. Dr. Klee. Berlin, am 14. Oktober zugestellt wurde, ausdrücklich darauf hinweist, daß die vom Ministerium dem § 41 des Gesetzes nunmehr gegebene Auslegung in gleicher Weise dem heutigen Rechtsempfinden und dem sozialen Geiste der alten jüdischen Gesetzgebung entspricht. Der Erlaß lautet: Ihre mehrfachen Eingaben haben mich in Verbindung mit einem Gesuch des Vorstandes der hiesigen jüdischen Gemeinde vom 10. September 1919 und unter Berücksichtigung früherer Anregungen des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin veranlaßt, den bisher hier hinsichtlich der Auslegung des § 41 des Gesetzes betr. die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 eingenommenen Standpunkt einer Nachprüfung zu unterziehen. Diese hat ergeben, daß Entstehungsgeschichte und Wortlaut des genannten Paragraphen einer Auslegung nicht im Wege stehen, wonach weder die Tatsache der Veranlagung zu Gemeindeabgaben noch eine bestimmte Aufenthaltsdauer innerhalb des angegebenen Bezirkes vom Gesetzgeber als Voraussetzung für das Wahlrecht aufgestellt werden sollten. Da überdies eine solche Auslegung in gleicher Weise dem heutigen Rechtsempfinden und dem sozialen Geiste der alten jüdischen Gesetzgebung entspricht und! auch geeignet ist. aide Härten zu beseitigen, die sich aus der bisherigen Auffassung hinsichtlich des Wahlrechtes der Kriegsteilnehmer und derjenigen Personen ergaben, die infolge des unglücklichen Kriegsausganges aus dem besetzten oder abzutretenden Gebieten ihren Wohnsitz nach anderen preussischen Gemeinden zu verlegen genötigt waren, habe ich mich veranlaßt gesehen, den bisher hier eingenommenen Standpunkt aufzugeben. Ich habe daher den Herrn Oberpräsidenten ersucht. veranlassen zu wollen, daß das Wahlrecht solcher Gemeindemitgieder nicht mehr beanstandet wird, die nicht zu Abgaben veranlagt worden sind, oder die erst kürzere Zeit als drei Jahre im Gemeindebezirke wohnen, sofern nur im übrigen die Voraussetzungen des § 41 a. a. o. bei ihnen vorliegen. In meinem auf die Eingabe des Vorstandes der jüdischen Gemeinde vom 13. April 1919 erteilten Bescheid vom 7. Juli 1919 habe ich ferner auf die Möglichkeit einer Stundung mit rückwirkender Kraft zu Gunsten der Kriegsteilnehmer hingewiesen. Ich trage keine Bedenken, in der gleichen Weise auch die Fälle anzusefhen, in denen der Vorstand der Gemeinde auch Nichtkriegsteilnehmern mit Rücksicht auf deren wirtschaftliche Notlage oder aus anderen Gründen die Zahlung der Abgaben mit rückwirkender Kraft gestundet oder ganz erlassen hat. Ich habe infolgedessen den Herrn Oberpräsidenten ersucht, auch in diesen Fällen Beanstandungen gegen das Wahlrecht nicht erheben zu lassen. Hierdurch dürfte allen berechtigten Beschwerden abgeholfen sein. Der Minister des Innern. I. V.: Meister. Münchener Brief. Das jüdische Leben in München stand in letzter Zeit im Zeichen der von der Münchener Zionistischen Vereinigung veranstalteten Palästinawoche. Sie bedeutete, soweit sich bisher feststellen läßt, einen vollen Erfolg. Die Veranstaltungen waren gut besucht und brachten bemerkenswerte finanzielle Ergebnisse. Am Sonntag, den 19. Oktober, dem Eröffnungstage, gab ein Kinderfest einen willkommenen Einblick in das jung-jüdische Schaffen und Denken und bedeutete ein erfreuliches Zeichen der Kraft und Lebensfreude unserer Jugend. Die kurze, festliche Begrüßung in neuhebräischen Sätzen, welche eines der jüngeren Mädchen sprach, wies auf das Streben der jung-jüdischen Kreise hin und gab gleichzeitig mit den Worten Schischu wsimchu besimchath Torah einen Auftakt für die Feier. Herr v. Geldern brachte darauf zum Jubel der Kleinen das Märchen vom goldenen Pantöffelchen zum Vortrag. Es folgten demselben unter Leitung von Frau Henny Reich hübsche turnerische und sportliche Übungen der Mädchengruppe des Bar- Kochba, Jargongesänge. hebräische Lieder, Spiele und rhytmische Kindertänze. Mit herzlichem Beifall wurde der Reigen der kleinen Mädchen aufgenommen, der in dem Gruppenbild mit blauweißem Magen David1 endigte. Eine Verlosung von selbstgefertigten Spielen und Geschenken, die die Haschachar-Mitglieder gespendet hatten, machte der Kinderschar im Saale viel Freude. Am Abend fand ein wohlgebmgenes Simchas- Torath'fest statt, bei dem nicht nur die tanzlustige Jugend auf ihre Rechnung kam. das vielmehr dank der so selten zu hörenden Intonierung jüdischer Melodien, ferner durch den zum Teil heiterste Zustimmung hervorrufenden, zum Teil vom Publikum infolge mangelnden Verständnisses für das Milieu mit Ungeduld verfolgten Dialogs von Scholem Alechem (glänzend charakterisiert von dien Herren Blum von den Kammerspielen und G r a n a c h vom hiesigen Schauspielhaus) und durch die anmutig bewegten Tanzvorführungen von Frau Dr. Feuchtwanger auch den Nichttanzenden anregende Unterhaltung bot. Der Vortrag des Herrn Davis Trietsch- Berlin, der am Dienstag, den 21. d. M. im Richard Wagnersaal des Hotels Bayerischer Hof stattfand, ging von der Tatsache aus, daß die Mächte dem