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Das jüdische Echo · 1919-10-15 · 42 (15.10.1919) · p. Seite 505

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
42 (15.10.1919)
Date
1919-10-15
Page
Seite 505 (sequence 10)
Language
German
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Nr. 42 Das Jüdische Echo 506 er den Makel auf die Urheber legen, aber planmäßig zugreifen, um das Übel zu beseitigen, um den weiter vordringenden Seuchen kräftig Halt zu gebieten. Ärger als irgend ein Volk haben wir unter dem Fleckfieber gelitten — diesem Index des Elends. Hunger, Schmutz, Enge haben seinen Weg vorgebahnt. Trotz aller Bedenken muß der gegebene Wanderungszweck entscheidend bleiben. Unsere Wanderer werden nicht — wie etwa in Amerika — in den Hafenplätzen bleiben. Sie werden sich über das Land verbreiten, ein jeglicher zu seiner Arbeitsstatt. Wenn gewiß auch diese Binnenwanderung zunächst in den natürlichen Verhältnissen ihre Begrenzung findet, die Pioniere, die Streckenarbeiter müssen in aller Ungunst der gesundheitlichen Zustände ihr Werk beginnen. Aber wir vergessen nicht, daß Neuland zu erschließen ist nach einer vierhundertjährigen türkischen Verwaltung! Hier kann nicht der begeisterte Wille des Chaluz, sondern nur die Auswahl des Geeigneten, deren Konstitution eine schnelle Anpassung gewährleistet, einen (relativen) Schutz bringen. Diese Überlegungen werden es zu einer gebieterischen Pflicht machen, die internationalen Bestimmungen auszuweiten und für unser Menschenmaterial und für unsere besonderen Zwecke zu ergänzen. Einsetzen muß die Hygiene bereits bei den ersten Vorbereitungen der Auswanderung. Wir wissen noch nicht, in welcher Weise sie organisiert werden wird. Aber dieses ist gewiß: jede Auswanderungsorganisation, in der die Hygiene nicht einen den sozialen, besitztümlichen, beruflichen Verhältnisen übergeordneten Platz einnimmt, ist lückenhaft! Die zweite Etappe befindet sich im Auswanderungshafen, in dem sich die bereits Aufgerufenen versammeln. Eigene Hallen für Auswanderer und auch solche für jüdische Auswanderer waren bereits hie und da vorhanden. Aber das jüdische Interesse beschränkte sich darauf, für eine rituelle Kost zu sorgen. Die dritte Etappe ist das Schiff. Nach der Schiffsordnung muß auf jedem Dampfer, der für den Transport von Menschen verwendet wird, ein Arzt zur Verfügung stehen. Sein Aufgabenkreis ist genau bestimmt; in erster Reihe steht die Behandlung akuter Krankheiten und Zufälle. Nebenher ist die Überwachung der hygienischen Einrichtungen und der Verkehr mit der Gesundheitspolizei seine Aufgabe. Die endgültige Aufnahme erfolgt im Hafen. Hier ist grundsätzlich zu fordern, daß die Mandatarmacht unserem Wanderungsamt die Überwachung aller ins Land kommenden Personen überläßt. Es ist eine systematische Untersuchung aller Zuwandernden zu fordern. Die leicht scherzhafte Polonaise, die gemeinhin üblich war, kann nicht genügen. Dieses Examen wird natürlich die von den Vorinstanzen gegebenen Berichte benutzen müssen. Nach dem Ergebnis werden alle Verdächtigen (mit besonderer Berücksichtigung jener, auf die der jüdische Schiffsarzt bereits die Aufmerksamkeit gelenkt hat) isoliert werden. Mit Rücksicht auf die Fleckfiebergefahr ist die Desinfektion allen Gepäcks zu fordern. Es gibt jetzt genug Verfahren, die eine komplette Vernichtung der Läuse (ihrer Larven und Nissen) ohne jegliche Beschädigung des Materials sicherstellen. Die Reinigung der Menschen ist erforderlich. Es wird die Aufgabe des Gesundheitstechnikers sein, von den mannigfachen im Kriege angegebenen und erprobten Baracken die unseren Zwecken am besten entsprechende Entlausungsanlage zu wählen. Die Organisation ist somit in der Weise zu schaffen: In jedem Hafen ein (eventuell dem städtischen Krankenhaus angegliedertes) Hafenlazarett mit Isolierabteilung. Das hier schon notnotwendige Laboratorium übernimmt die notwendigen Blutuntersuchungen. Am Hafen eine Quarantänestation, Entlausungsanlage, Waschbaracke und die Unterkunftshalle, in der die gesäuberten und unverdächtigen Zuwanderer bis zu ihrer Bestimmung bleiben. Nach Auslese der Kranken und Verdächtigen und Erfüllung aller hygienischen Forderungen liegt kein Grund für eine sonstige Beschränkung der Freiheit vor. Wenn auf die Übertragung des gesamten Hygienedienstes an unser Auswanderungsamt besonderer Wert gelegt wird, so geschieht es nicht zuletzt, um auch durch zweckdienliche Maßnahmen die Zuwanderung vom Lande her überwachen zu können. Der Hafen ist eine übersichtliche Stätte. Hier kann durch geeignete Wegeführung und rechte Ordnung eine einfache und nicht quälerische Durchführung der Maßnahmen gesichert werden. Für die Zuwanderung auf dem Landwege ist aber eine starke behördliche Autorität notwendig, um so mehr, als ja eine chinesische Mauer das ganze Gebiet nicht umzieht. Einige Zugänge sind geographisch wahrscheinlich, und wenn auch nicht anzunehmen ist, daß sich durch diese Pforten ein breiter Einwanderungsstrom ergießen wird, so bleibt zu berücksichtigen, daß hier ein Menschenmaterial zu erwarten steht, das — wie etwa orientalische Juden, nach einem ausgiebigen türkischen Kulturgenuß — der sozialen Hygiene ohne jedes Verständnis gegenübersteht. An solchen Übergängen, deren Überwachung wohl auch verwaltungs- und zolltechnisch notwendig ist, können kleinere Anstalten für Sanierung errichtet werden. Durch die Organisierung des Meldewesens in den einzelnen Zielorten ist nach englischem Muster zudem in der Folge eine Möglichkeit der Kontrolle gegeben. Es erübrigt sich, an dieser Stelle die ungeheure Wichtigkeit der sozial-hygienischen Maßnahmen herauszuarbeiten. Wir werden (hoffentlich nicht erst durch erneute schmerzliche Erfahrungen) einsehen müssen, daß das höchste Gut eines Volkes — der Mensch ist. Er ist wahrhaft nationales Kapital. Wir haben kein Recht, es zu verwirtschaften. Wirtschaftsnachrichten. Haifas Zukunft. Englische Zeitungen veröffentlichen die Mitteilung, daß die englische Regierung eine Summe von zwei Millionen Pfund Sterling zum Ausbau des Haifer Hafens und für andere Palästinazwecke bereitgestellt hat. Im Anschluß hieran schreibt die Zeitschrift „Palestine“ unter anderem: Haifa wird in der wirtschaftlichen Zukunft Palästinas und des Orients überhaupt eine große Rolle spielen. Es sei daran erinnert, daß in dem Geheimvertrag von 1916 England in Syrien die Häfen Haifa und Akko, das heißt also die ganze Bucht von Akko, für sich beanspruchte. Wahrscheinlich hatte damals die englische Regierung kaum etwas anderes als die Eignung der Bucht von Akko für eine Marine-Basis im Auge. Heute erscheinen die kommerzielen Erwägungen stärker, als je. Haifa und die Bucht von Akko sind bekanntlich weitaus die besten Häfen an der palästinensischen Küste. Das

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