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Das jüdische Echo · 1919-10-15 · 42 (15.10.1919) · p. Seite 504

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
42 (15.10.1919)
Date
1919-10-15
Page
Seite 504 (sequence 9)
Language
German
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504 Das Jüdische Echo Nr. 42 bb) Zinsen für die Kostenauslagen, cc) eines angemessenen Anteils an den allgemeinen Regiekosten. d) Alles Land, das nicht von den Privateigentümern gemäß den Bestimmungen zu c) in Anspruch genommen wird, fällt als Eigentum der Jüdischen Kolonisationsgesellschaft bezw. ihrer Tochtergesellschaft zu, die es in Anteilen von höchstens 200 Dunam bei unbewässertem oder 50 Dunam bei bewässertem Boden für jeden Ansiedler parzellieren muß. Die Mittel, die für die Assanierungsarbeiten von seiten der jüdischen Gesellschaft aufzuwenden sind, brauchen nicht besonders groß zu sein, da die Gesellschaft das Land nach erfolgter Assanierung sofort wieder verkaufen kann. Es wird sich deshalb in der Hauptsache nur darum handeln, daß die Gesellschaft im Besitze eines genügend großen Betriebskapitals ist, um den Kaufpreis für die expropriierten Böden und die Kosten der Arbeiten bis zur Parzellierung decken zu können. Da der Jude nirgends zu Hause ist, nirgens als Einheimischer betrachtet wird, so bleibt er überall ein Fremdling. Dass er selbst, dass auch seine Vorfahren im Lande geboren sind, ändert an diesem Tatbestand nicht das geringste. ln den allermeisten Fällen wird er als Stiefkind, als Aschenbrödel behandelt, im günstigsten Falle gilt er als Adoptivkind, dessen Rechte bestritten werden können; nie als legitimes Kind des Vaterlandes. Der auf sein Germanentum stolze Deutsche, der Slave, der Kelte gibt nicht zu, dass der semitische Jude ihm ebenbürtig sei. Und wenn er auch, als gebildeter Mensch, ihm alle bürgerlichen Rechte einzuräumen bereit ist, so wird er es doch nie dahin bringen, in diesem seinem Mitbürger den Juden zu vergessen. Die legale Emanzipation der Juden ist der Kulminationspunkt der Leistungen unseres Jahrhunderts. Aber diese legale Emanzipation ist nicht die gesellschaftliche, und mit der Dekretierung der ersteren sind die Juden noch bei Weitem nicht von der Ausschliesslichkeit ihrer gesellschaftlichen Stellung emanzipiert. Pinsker Wanderungshygiene. Von Dr. Th. Zlocistf. .... Wenn wir an dieser Stelle über die Aufgaben der Wanderungshygiene sprechen, so kann es sich füglich nur um einige allgemeine Gesichtspunkte handeln und um ein grobumrissenes Arbeitsschema. Denn die einzelnen Bestimmungen sowie die Formen ihrer Anwendung können immer nur im Zusammenhang mit der Art, dem Charakter und dem Ausmaß der Wanderungen geschaffen werden. Die Wanderungshygiene kann nur im Rahmen des ganzen Auswanderungswesens wesentlich werden. Entscheidend ist hier schon der Umfang der Wanderung. Der Hygieniker tritt in die Fragen, die uns auf dieser Tagung beschäftigt haben, nicht ein. Aber es ist nicht so, daß die zu treffenden Maßnahmen bei größerer Ausdehnung der Auswanderung einfach nur eine rein rechnerische Vergrößerung erfahren als bei einer kleineren. Da es sich in diesen Fragen immer nur um Seuchen handelt, d. h. um soziale Krankheiten, so tritt hier das allgemeine Gesetz auf, daß die soziologischen Wahrscheinlichkeiten auch qualitativ andere werden, wenn sie aus dem Zusammenleben von Hunderten oder von Zehntausenden steigen. Das reine Gesetz der Zahl vergrößert nicht nur, sondern verwandelt die hygienischen Aufgaben und zwingt die Angriffspunkte ihrer Arbeit zu verschieben und die aufzuwendende Energie in verschiedener Weise zu verteilen. Deutlicher fordern die Arten der Wanderung eine Differenzierung der Arbeitsmethoden. Es ist ohne weiteres klar, daß hier die Umstände richtunggebend werden: Wird die Wanderung eine verzettelte sein oder wird sie sich in größerem Gruppen vollziehen? Führt sie kräftige, etwa im Kriegsdienst abgehärtete Männer in das Land oder werden ganze Familien, Frauen und Kinder, im Zuge sein? Sollen die gewöhnlichen Frachtdampfer und Passagierschiffe benutzt werden oder wird die Auswanderungsbehörde eigene Schiffe chartern? Erst die Erledigung dieser Vorfragen, die sich leicht vermehren ließen, gibt dem Hygieniker die Direktive. Bei alledem wird aber eine prinzipielle Entscheidung notwendig: es gibt für alle den Orient berührenden Schiffe bereits internationale Vereinbarungen, zu denen für die einzelnen europäischen Abfahrthäfen noch Landesverordnungen hinzukommen. So selbstverständlich diese Bestimmungen unsere Maßnahmen regulieren müssen, so gewiß ist es, daß die besonderen Verhältnisse im Komplex unserer Wanderungsprobleme, nicht zuletzt aber die besonderen Umstände Palästinas und die besonderen nationalen Ziele, denen die Auswanderung gilt, spezifische Forderungen notwendig machen. Ob hier alle idealen Wünsche befriedigt werden können, ist leider zu bezweifeln. Wir erinnern uns, daß gerade die Einwanderungsgesetze Amerikas sich nicht darauf beschränken, die Gesamtheit gefährdende Krankheiten (im wesentlichen also die ansteckenden) fernzuhalten, sondern daß sie zugleich das Ziel verfolgen, im Sinne der Eugenik auch jene Verpflanzungen in das Neuland zu stören, die nicht die Fortpflanzung zu einem höheren, gesunderen, kraftvollen Menschentyp wahrscheinlich machen. Widerstandsunfähige, Zerbrechliche und Zerbrochene, Geisteskranke und solche, deren antisozialer Charakter aus Krankheiten steigt, Blinde, die nur durch andere leben können, scheiden aus. Wir wissen, daß hierbei Ungerechtigkeiten und Zielwidriges durcheinanderlaufen. Denn auch im Degenerierten können durchaus normale Erbmassen zur Weiterentwicklung kommen. Der behördlichen Maßnahme wird selbst im Sinne der Eugenik ein bedenklicher Spielraum gegeben, und im Einzelfall kann die Hafenpolizei Hoffnungen und Zukunftsmöglichkeiten zerstören. Aber daß die grundsätzlichen Gedanken dieser Eugenik für unsere Aufgaben entscheidend sein müßten, bedarf der Begründung nicht weiter. Leider werden sie sich nicht in unserer Arbeit (jedenfalls zunächst nicht) oder nur in geringstem Ausmaß erfüllen lassen. Des weiteren wird dem Rechnung zu tragen sein, daß die Schrecknisse des Krieges und seine Auswirkungen besonders auf die Juden einzelnen Seuchen gerade in den jüdischen Volksmassen eine ungeahnte Verbreitung gegeben haben sollen. Mit so starkem Schmerz nationaler Stolz dieses Unglück aufnehmen muß, der Hygieniker wird sich mit apologetischen und sittlichen Entrüstungen nicht bescheiden. Seine Maßnahmen können nicht vor dem „Warum“ halten, sie müssen auf die Tatsachen bezogen werden. Wenn durch grausame Evakuierungen, wenn durch ein unmenschliches Zusammenpressen in bereits überfüllte Pferchen, wenn durch die Entziehung der Nahrungsmittel körperliche Schädigungen gesetzt wurden, so wird

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