Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 42 (15.10.1919)
- Date
- 1919-10-15
- Page
- Seite 503 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 42 Das Jüdische Echo 503 sicht erfüllt ist. Das Volk wird £ich bewähren; und es wird von dem Judengeschlecht des Übergangs heißen: Niemals ist Größeres von einem Volke geleistet worden; aber auch niemals winkte einem Volke größerer Lohn. — Die Sache scheint mir die, dass die Lage der Juden in Russland, Polen und Rumänien zu einer Auswanderung auffordert, sobald eine Auswanderung möglich ist. Man müsste ein Kind sein, um sich einzubilden, dass die in Russland eingetretene Revolution mit der Aufhebung der gesetzlichen Fesseln für die Juden eine Veränderung der Auffassung mit sich bringen würde. Der Judenhass wird nicht so leicht niedergeschlagen. Nur ein solcher Umstand, dass Trotzki, der sich die Macht angeeignet hat, Jude ist, wird später dazu führen, sich an Russlands Juden zu rächen. Die Bevölkerung ist zu unaufgeklärt, um sie nicht zu verachten und die Juden in Russland sind noch zu unaufgeklärt, um sich in grösserer Zahl unentbehrlich zu machen. Georg Brandes. öffentliche Arbeiten. Von Dr. Arthur Ruppin.*) Für eine großzügige Kolonisation in Palästina ist die Inangriffnahme großer öffentlicher Arbeiten zur Assanierung des Landes, zur Ausnutzung seiner Wasserkräfte und zur Verbesserung seiner Verkehrsmittel die wichtigste Voraussetzung. Die Geißel, mit welcher Palästina bis jetzt die meisten der neuen Einwanderer schlägt, ist die Malaria (in Palästina einfach als „Fieber“ bezeichnet). Und der Hauptgrund, weshalb das Land wirtschaftlich und kulturell so schwer vorankommen kann, ist der Mangel an Wasser, an Häfen, Eisenbahnen, guten Straßen und Telephonanlagen. Diese Mängel müssen so schnell wie möglich beseitigt werden. Würde Palästina gleich anderen orientalischen Gebieten seiner eigenen Entwicklung überlassen bleiben und würde der gewaltige Anstoß, den die Einwanderung der Juden Palästina zu geben imstande ist, fehlen, so würden kostspielige technische Maßnahmen zur Hebung des Landes kaum so bald vorgenommen werden. Die großen technischen Firmen in Europa und Amerika werden auf Jahrzehnte hinaus lohnendere Gebiete finden als das dünn bevölkerte, rein agrikole Palästina mit seiner kulturell rückständigen Bevölkerung, und auch von dieser Bevölkerung selbst mit ihrem mangelnden Verständnis für europäische Wirtschaftsführung ist eine Initiative zu technischen Arbeiten großen Stiles nicht zu erwarten. Ganz anders steht es damit, wenn eine große jüdische Einwanderung einsetzt, wenn die Juden aller fünf Erdteile das Patronat dieser Einwanderung übernehmen und sich die wirtschaftliche Entwicklung Palästinas zur Aufgabe machen. Dann wird Palästina mit einem Schlage in den Mittelpunkt großer Interessen gerückt, dann strömen Menschen mit europäischem Wissen und Können ins Land, dann sind Ingenieure und Techniker da, dann ist die Beschaffung des Kapitals keine Frage mehr. Die Ausführung großer technischer Arbeiten ist also von einer großen jüdischen Kolonisation und Einwanderung abhängig. Andererseits ist aber auch eine große Kolonisation ohne gleichzeitige technische Arbeiten nicht möglich. *) Auszug aus „Der Aufbau des Landes Israel.“ (Jüdischer Verlag 1919.) Mit seinen jetzigen primitiven Bodenbearbeitungs¬ und Verkehrsverhältnissen kann Palästina eine große Zahl von neuen Einwanderern nicht ernähren. Vielmehr müssen durch technische Arbeiten erst verbesserte Produktions- und Verkehrsbedingungen geschaffen werden, damit Landwirtschaft und Industrie ohne Schädigung der jetzigen Einwohner große Massen neuer Einwanderer aufnehmen können. Aus diesem gegenseitigen Bedingtsein von Einwanderung und technischen Arbeiten ergibt sich, daß sie in enger Verbindung miteinander bleiben müssen, und daß der von den Juden der ganzen Welt gewählte Jüdische Nationalrat oder die von ihm zu gründende Jüdische Kolonisationsgesellschaft, welche die Einwanderung und Kolonisation zu regulieren hat, auch die öffentlichen Arbeiten zur Hebung des Landes in ihre Hand bekommen muß. Wäre es anders und bliebe die Vornahme dieser Arbeiten von fremden Gewalten abhängig, so würde jede großzügige und systematische Arbeit der Jüdischen Kolonisationsgesellschaft von vornherein zur Unfruchtbarkeit verurteilt sein. Im einzelnen wird es sich um folgende Assanierungsarbeiten handeln: Die Anophelesmücke, die Überträgerin der Malaria, kann nur in der Nähe von Stellen mit flachem, stagnierendem Wasser gedeihen, die sie als Brutstätten nötig hat. Sie müßte verschwinden — und mit ihr die Malaria —, sobald man ihr diese Brutstätten entzieht. Von solchen sumpfigen Stellen gibt es in Palästina drei Kategorien: a) die Ränder der Seen, Flüsse und Bäche; b) die im Küstengebiet zwischen Haifa und Gaza zahlreichen Sumpfgebiete, die durch abfließendes an den Dünen zu Tümpeln gestautes Regenwasser entstehen; c) die „künstlichen“, d. h. von Menschenhand erzeugten Stellen mit stagnierendem Wasser. Alle Sumpfgebiete, die sich über die Grenzen einer Gemeinde hinaus erstrecken und deren Trockenlegung im Interesse der öffentlichen Gesundheit geboten ist, sind von einem als Regierungsdepartement einzurichtenden Gesundheitsamt zu registrieren und ein Plan für ihre Trockenlegung aufzustellen. Die Ausführung des Planes soll der Jüdischen Kolonisationsgesellschaft oder einer von dieser dafür errichteten Tochtergesellschaft übertragen werden. Die Bedingungen für die Vergebung der Arbeiten sollen die folgenden sein: a) Soweit Sumpfland herrenlos ist, wird es umsonst zur Verfügung gestellt; soweit es Staatsland ist, wird es zu dem Kapitalwerte der bisherigen jährlichen Reineinnahmen berechnet; soweit es Privatbesitz ist, wird es zum Schätzungswerte abgekauft. b) Die Arbeiten werden unter Aufsicht der Regierungsbehörde ausgeführt, welche auch die für die Arbeiten aufgewendeten Kosten auf ihre Richtigkeit und Sachdienlichkeit kontrolliert. c) Die privaten Eigentümer, deren Land zum Zwecke der Assanierungsarbeiten angekauft wurde, haben nach Beendigung der Arbeiten das Recht, für den ihnen gezahlten oder gutgeschriebenen Kaufpreis assanierten Boden zu kaufen, jedoch der einzelne nicht mehr als 200 Dunam unbewässerten oder 50 Dunam bewässerten Boden. Als Kaufpreis für den Dunam assanierten Bodens gilt der ihnen bei der Expropriation für den Dunam gezahlte Bodenpreis zuzüglich: aa) des proportioneilen Anteils an den Kosten der Assanierungsarbeiten,