Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 38 (19.9.1919)
- Date
- 1919-09-19
- Page
- Seite 454 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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454 Das Jüdische Echo Nr. 38 und des Verdienstes und die Festsetzung: einer Erbschaftssteuer. 10. Die Festlegung: einer obligatorischen. allgemeinen progressiven Einkommensteuer zugunsten des Nationalfonds. Die Juden In Jemen. Das Kopenhagener Zionistische Büro berichtet: Die Vertreter der jemenitischen Judengemeinden in Jaffa und Jerusalem haben Herrn Oberrichter Louis D. Br.andeis bei seinem Aufenthalt in Palästina ein Memorandum über die traurige Lage der jüdischen Bevölkerung in Jemen überreicht. In diesem Memorandum heißt es: „Laut Briefen und anderen Informationen, die wir aus dem Jemen erhalten haben, haben die lokalen Behörden von neuem mit Judenverfolgungen begonnen. Bis zur Abreise der türkischen Vertreter aus Sanaa. der Hauptstadt Jemens, die unsere Brüder geschützt haben, haben der Imam Yahia und seine Freunde nicht gewagt, ihnen ein Leid anzutun. Wir sind besonders betrübt darüber, daß sie die Witwen und Waisen zwingen, die mohamedanische Religion anzunehmen. Außerdem zerstören sie alle Häuser, die mehr als ein Stockwerk haben. Sie verlangen, daß die jüdischen Wohnungen niedriger als die Wohnungen der Nichtjuden gebaut werden. Der letzte Erlaß des Imam Yahia verlangt von der jüdischen Gemeinde von Sanaa eine Kontribution von 10 000 ägyptischen Pfund: so lange diese Summe nicht voll gezahlt ist. werden die Rabbiner und die führenden Persönlichkeiten der Gemeinde in Haft gehalten. Wir wußten bisher nicht, ob es ratsam ist, die Intervention der Entente anzurufen. Wir bitten Sie daher, sich der Sache mit aller Sorgfalt anzunehmen und Schritte zu tun. die unsere Brüder vor jeder weiteren Unterdrückung schützen.“ Die jüdischen Rechte in Litauen. Eine Erklärung der litauischen Regierung. Kopenhagen, 10. September. Dem Kopenhagener Zionistischen Büro wird aus Paris telegraphiert: Die Litauische Delegation bei der Friedenskonferenz übermittelte im Namen ihrer Regierung dem Komitee der Jüdischen Delegation eine detaillierte Erklärung über die jüdischen Rechte in Litauen. Punkt 1 stellt fest, daß die Angehörigen des jüdischen Volkes vollständige bürgerliche, politische und nationale Gleichberechtigung genießen werden. Punkt 2: Proportionelle Vertretung in den gesetzgebenden Institutionen. Punkt 3: Teilnahme an der Regierung und an den Rechtsinstitutionen. Eigenes Ministerium für jüdische Angelegenheiten. Punkt 4: Proportionelle Vertretung in den gesetzgebenden Institutionen durch Errichtung einer nationalen Kurie oder auf andere angemessene Weise. Punkt 5: Die Juden genießen freien Gebrauch ihrer Sprachen in öffentlichen Versammlungen, Presse, Theater. Schulen, in jeder Rechtshandlung, in den Gerichten und Regierungsinstitutionen. Die litauische Sprache ist als Staatssprache zu betrachten. Die Erlernung der litauischen Sprache ist in allen jüdischen Schulen obligatorisch. Punkt 6: Keine Beschränkung bezüglich der Ruhe am Sabbat und an Festtagen. Die Rabbiner nehmen dieselbe juristische Stellung wie die Geistlichen der übrigen Konfessionen ein. Punkt 7: Autonomie in inneren jüdischen Angelegenheiten der Religion, Wohltätigkeit, sozialen Hilfe, Unterricht, geistigen Kultur im allgemeinen. Die genaue Definition der Gebiete der nationalen Autonomie wird auf dem Wege der Gesetzgebung vorgenommen und durch die Grundgesetze garantiert werden. Die Organe der jüdischen Autonomie sind die lokalen Gemeinden und der Gemeindeverband. Die Order über die Schaffung der Gemeindevertretungen und des Gemeindeverbandes wird durch Spezialgesetz festgesetzt werden. Der Unterricht in den jüdischen Elementarschulen ist für Knaben und Mädchen obligatorisch und unentgeltlich, wenn die gleichen Verpflichtungen den anderen Elementarschulen durch Gesetz aufgelegt werden. Punkt 8: Die Organe der jüdischen nationalen; Autonomie werden nach dem Beispiel der territorialen Autonomie als Regierungsorgane betrachtet. Sie sind ermächtigt, in den Grenzen ihres Ressorts und Kompetenz Beschlüsse zu fassen, die für die Juden bindend sind. Sie sind ermächtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben den Juden besondere Steuern aufzulegen. Die jüdischen Gemeinden und der Gemeindeverband genießen die Rechte einer juristischen Person. Sie werden Staatssubsidien beziehen, wenn solche Subsidien ähnlichen Organen der übrigen Nationalitäten zugebilligt werden. Die Höhe der Subsidien wird Proportionen festgesetzt. Rabbinerverband in Deutschland. Der Rabbinerverband in Deutschland hat an alle Gemeinden, welche Rabbiner anstellen, das nachfolgende Rundschreiben gerichtet: „Durch die traurige Wendung, die in den Geschicken unseres deutschen Vaterlandes eingetreten sind, ist auch die Stellung zahlreicher Rabbiner in den Landesteilen, die nach den Friedensbedingungen von Deutschland losgelöst werden sollen, ernstlich bedroht. Eine nicht geringe Anzahl der in diesen Landesteilen gelegenen Gemeinden wird durch den Fortzug der steuerkräftigsten Mitglieder überhaupt nicht mehr in der Lage sein, einen Rabbiner halten zu können, andere werden in ihrer Steuerkraft so geschwächt werden, daß sie ihren Rabbiner nicht in der bisherigen Weise werden besolden können. Manchen Rabbinern wird auch das Verbleiben in ihrem Amte unmöglich gemacht werden, weil sie durch ihre deutsch-patriotische Haltung während der Kriegszeit ihre Stellung der neuen Regierung gegenüber gefährdet haben. Wir richten deshalb an die verehrlichen Vorstände der Synagogengemeinden in Deutschland die dringende Bitte, bei der Wiederbesetzung der in ihnen zur Erledigung gelangenden Rabbinerstellen diese ohne ihre Schuld in ihrer Existenz bedrohten Rabbiner in erster Reihe berücksichtigen zu wollen. Wir betrachten das als eine Ehrenpflicht der Gemeinden, der sie sich, wie wir zuversichtlich hoffen, nicht entziehen werden. Der geschäftsführende Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland. Guttmann-Dresden, Nobel-Frankfurt a. M., Seligmann-Frankfurt a. M., Blumenthal-Berlin. Rosenthal-Cöln, Kopfstein-Beuthen O.-S.