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Das jüdische Echo · 1919-09-19 · 38 (19.9.1919) · p. Seite 453

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
38 (19.9.1919)
Date
1919-09-19
Page
Seite 453 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 38 Das Jüdische Echo 453 Zur Bildungsfrage. Die vielen Anstrengungen, die in München gemacht worden sind, um das Niveau der Volksbildung zu heben, sind bekannt. Die mannigfachen Gründe, an denen sie gescheitert sind, die äußeren politischen und materiellen und die inneren in der Art der Menschen, in ihrer Fähigkeit und ihrer Leistungskraft liegenden, sind oft genug gewürdigt und mit mancherlei Achselzucken und betrübten Mienen anerkannt worden. Dennoch — jeder neue Versuch wird mit hoher Freude begrüßt; aber viele sprechen, wenige handeln, keiner hält durch. Da war vor einiger Zeit — es sind schon Monate — eine Besprechung, zu der alle Vereinigungen von rechts bis links ihre Vertreter entsandt hatten, über die Veranstaltung von Volkshochschulkursen. Es steht mir nicht zu — noch nicht — an dem gewählten Ausschuß irgend eine Kritik zu üben. Denn der Termin ist noch nicht da, an dem die Kurse beginnen sollten. Aber ich meine, jener Ausschuß wird sich freuen, wenn er bemerkt, daß man mit dem größten Interesse seinem Werk entgegensieht, daß man darauf wartet, wann das Programm herauskomen wird, und die Einladungen. die das Münchener Publikum zur Teilnahme auffordern werden. Ist es so? Ist man gespannt? Wartet man? — Hier übe ich Kritik, schärfste Kritik am Münchener Publikum. Es scheint fast so, als ob die Assimilation bei uns schon so weit fortgeschritten sei. daß sogar zielbewußte Bekenner des nationalen Judentums die bequeme, urgemütliche, vielgerühmte Münchener Art angenommen hätten. Empfindet es keiner von all den geistig so hochstehenden Intellektuellen, ob sie nun bei der Orthodoxie. ob auf dem „neutralen“ Flügel stehen, wie weit München zurücksteht hinter allen andern deutschen Städten, geschweige denn außerdeutschen hinsichtlich dessen, was jüdische Geistesbildung heißt? Nicht einmal traurig ist man. daß die politischen Unruhen soviel Versuche schon im Keim erstickten. Denn die Hochschulkurse, die ja in irgend einer bescheidenen Form ihrem großartigen Namensvetter in Berlin nachgemacht werden, sind ja nur ein Beispiel für vieles. Wo ist das jüdische Volksheim, wo die jüdische Schule, wo die Bibliothek? Nicht die Gemeinde oder einen Verein oder Einzelperson trifft eine Schuld, daß sie nicht da sind, sondern das große jüdische Publikum. Und die Ostjuden hier in München — man verzeihe mir —• die ein einziges Mal in einer Protestversammlung ihre bedeutende Macht bewiesen haben, auch sie versagen hier. Und das ist besonders schmerzlich. Gerade weil ich (und wer von den „Kennern“ etwa nicht) mir von ihnen mehr verspreche als von uns „germanisierten“ Mittelschulabsolventen, weil sie jüdisch arbeiten können, weil sie nach „Bildung“ hungern, schmerzt es besonders, wenn sie versagen. Kein Mensch rührt sich in München, protestiert oder fordert oder ereifert sich oder ist doch traurig. Das Geld tuts nicht, sondern das Interesse! Aber man fährt lieber ins Gebirge oder geht zum Sommernachtsball. Nun, und die Münchener jüdische: Jugend — leider auch die so selbstbewußte, nationaljüdische — entwickelt sich zur Freude der Eltern zum „glücklichen“ zufriedenen Münchener Spießer. Und das zu einer Zeit, wo Geist und wissenschaftliche Bildung vielleicht unsere einzigen Waffen sein werden! Alfred Berliner. Ein Verfassungsentwurf. Das soeben eingetroffene 6. Heft des „Kuntres“ vom 6. Tamus veröffentlichte das folgende Gesetzesprojekt. das die „Achduth-Haawoda“ der jüdischen Konstituante in Palästina vorzulegen gedenkt: A. Allgemeine Grundlagen: Die konstituierende Versammlung schafft die Grundlage für die nationalpolitische Selbstverwaltung der Juden Palästinas, die von den Ge^ setzen der Landesverwaltung ■ betätigt werden wird. Als Einheit der Selbstverwaltung wird eine jüdische Siedlung betrachtet. Die höchsten Organe der Selbstverwaltung sind: a) Die Nationalversammlung der Vertreter der jüdischen Bevölkerung, die gemäß dem Wahlmodus der Konstituante gewählt wird. Die Nationalversammlung hat das legislative Recht in allen inneren Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung Palästinas; b) der „Waad Hal’umi“ (Nationalrat), der von der Nationalversammlung gewählt und ihr gegenüber verantwortlich ist. Dieser Waad ist die Exekutive des Jischuws Palästinas und ist sein Vertreter gegenüber der Landesverwaltung. — Zur Kompetenz der Selbstverwaltung gehört: die Verwaltung der jüdischen Bezirke, die Organisierung der Gemeinden, Erziehungswesen und Volksbildung. Entwicklung der Sprache und nationaler Kultur. Gerichtswesen, gegenseitige Hilfe und soziale Fürsorge, Förderung der nationalen Wirtschaft, Lebens- und Eigentumsversicherung, billiger Volkskredit, wissenschaftliche Anstalten. Volksgesundheit und nationaler Schutz, Arbeitslosenfürsorge und Arbeiterschutz, Ausbildung der Neueingewanderten und Arbeitsbeschaffung. Das Budget der Selbstverwaltung setzt sich zusammen aus: a) einer einheitlichen, direkten, proportionellen Einkommensteuer, die von der Nationalversammlung auferlegt wird; b) aus einem Teil der allgemeinen Landessteuer, entsprechend der an dieser Steuer beteiligten Juden; c) allgemeine nationale Einkünfte; d) Einnahmen der nationalen Wirtschaft. B. Gesetzentwürfe. 1. Die Organisierung einer vereinigten auf Volksgrundlagen errichteten Gemeinde. Der Wahlmodus der Konstituante wird auch alPn Gemeinde- Wahlen in Stadt und Dorf zugrunde gelegt. 2. Allgemeine Erziehungspflicht auf den Grundlagen der Oberherrschaft der hebräischen Sprache und Wahrung der Gesetze der Hygiene in allen Volksschulen auf Kosten der Gemeinde. Kleidung und Verpflegung der Schüler der Volksschulen erfolgt auf Kosten der Gesamtheit. 3. Die Einführung der Handarbeit als Grundlage der Erziehung in allen Volks- und Mittelschulen und Lehrer¬ und Lehrerinnenseminaren. 4. Die Errichtung der jüdischen Gerichtshäuser in allen städtischen und ländlichen Gemeinden und eines oberen Gerichtshofes in Jerusalem. 5. Die Festsetzung eines Maximallohnes für einen achtstündigen Arbeitstag für sämtliche Gemeindearbeiten. 6. Förderung der landwirtschaftlichen und technischen Erziehung. 7. Unentgeltliche medizinische Hilfe in allen Krankenhäusern. 8. Jeder Mann und jede Frau, die die Altersstufe von 60 Jahren erreicht haben, werden erhalten von der Gesamtheit und bekommen einen festen und einheitlichen Lohn. 9. Die Aufhebung aller indirekten Gemeindesteuern, die Festlegung einer einheitlichen, direkten Steuer nadh der Größe der Wirtschaft, der Unternehmung, des Lohnes

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