Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 30 (25.7.1919)
- Date
- 1919-07-25
- Page
- Seite 362 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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352 Das Jüdische Echo Nr. 30 Jetzt sind Sie konfessionslos, so kamen Sie docihi nicht auf die Welt. („Doch Herr Vorsitzender, genau wie Sie, die Konfession bekam ich erst 8 Tage später. Übrigens geht Sie das nichts an, ich b i n konfessionslos, alles übrige ist meine Privatangelegenheit und gehört nicht hierher.“ So ungefähr hätte Tollers Antwort eigentlich lauten müssen.) W a s ih a b em Ihre Eltern für eine Konfession gehabt? Ein Novum. Nächstens kommt in alle Personalbogen nach Stadelmayer: Konfession jetzt früher, bei der Geburt, Konfession der Eltern, falls christlich, bei deren Geburt, der Großeltern, eventuell geteilt. Großvater. Großmutter, deren Eltern und so fort bis man bei jedem Mißliebigen irgend eine Portion Judentum gefunden hat, denn darum handelt es sich doch bei dem „objektiven“ Verhandlungsleiter. Die „Konfession“ Tollers ist ihm wohl gleichgültig, er fürchtet nur, daß es vielleicht einen Menschen geben könnte, der es nicht weiß, daß Toller jüdischer Abstammung ist. Darum also: Seht Ihrs, ein Jude! Das geschieht aber selbstverständlich nur, wenn jemand mißliebig ist. Die wertvollen Leistungen von Juden werden ja nicht als jüdisch festgestellt. Es ist eine alte Geschichte, bloß im Gerichtssaal ist diese Praxis neu. Herr Sebottendorf macht Schule, bald erleben wirs, daß im Gerichtssaal ganze, halbe und Viertelsjuden festgestellt werden. An sich haben wir ja nichts dagegen, denn w i r wissen ja, daß Judentum nicht bloß Religion ist und nicht abgelegt werden kann, indem man sich taufen läßt oder konfessionslos wird. Nur für die Assimilanten mags eine schmerzliche Lehre sein. Wogegen wir uns wehren, ist die Tendenz des „unparteiischen“ Verhandlungsleiters.1 Wir sind mit einer Buchführung aller jüdischen Leistungen einverstanden, der guten und schlechten. Mit dem Saldo können wir uns sehen lassen! J. Staat und Schule. Von Theo Harburger. Die Verhandlungen der „deutschen Nationalversammlung“ und die des bayerischen „verfassunggebenden Landtags“ beschäftigten sich in diesen Tagen in ihren maßgebendsten Ausschüssen mit der Regelung der wichtigsten Kulturangelegenheit der Völker, mit der Schulfrage. Da hiebei ausdrücklich in dem bayerischen Ausschuß zur Beratung des Lehrergesetzes die Frage der Verwendung jüdischer Lehrkräfte zur Sprache kam, ist eine Stellungnahme hiezu in aller Öffentlichkeit geboten. I. In beiden Körperschaften hat die Erörterung dieser Fragen die Grundlagen der parlamentarischen Zusammenarbeit infolge der Stellungnahme des „Zentrums“ im Reiche, der „Bayer. Volkspartei“ in Bayern einer schwerwiegenden Belastung unterworfen. Zu den „Grundrechten der Deutschen“ rechnet diese Partei die Gewährung der vom Staate unabhängigen Schule, wobei dem Staate das im Gesamtinteresse gebotene Aufsichtsrecht selbstverständlich gewahrt bleiben soll. Die Forderung der Privatschule, die im Gegensatz zur Staatsschule dem Erziehungsberechtigten eine größere Gewähr bietet, daß Sonderwünsche Berücksichtigung finden, ist für uns von besonderem Interesse. Der Grundsatz: „Freie Kirche im freien Staat“ findet seine folgerichtige Ergänzung in der Forderung: „Freie Schule im freien Staat.“ Wenn in einem wahrhaft paritätischen Sinne d i e Kirche frei im freien Staate sein soll (ein Ziel, dem offensichtlich die herrschenden Parteien in ganz Deutschland zustreben), so muß als Voraussetzung dieser „Trennung von Kirche und Staat“ die Schule freiim freien Staate werden. Wenn diese „Trennung“ nicht gegen die Kirche, aber auch nicht gegen den Staat gerichtet sein soll, so muß eine Trennung von Staat und Schule damit Hand in Hand gehen. Deshalb erheben die Erziehungsberechtigten die Forderung nach Zulassung von Privatschulen. Ausgehend von dem Grundsatz, daß die Erziehung einheitlich sein soll, wird verlangt, daß auch1 außerhalb der Gesinnungsfächer und des Religionsunterrichts Lehrer grundsätzlich gleicher Denkart die Erziehung leiten. Die Berechtigung dieses Postulats bedarf keiner weiteren Erhärtung. Es ist ohne weiteres klär, daß nur der Erzieher sein kann, der seinem Zögling ein Vorbild in allen Lebenslagen und in jeder Hinsicht zu sein vermag. II. Die vom Staate zu errichtende Einheitsschule ist nicht in der Lage, diesem Ideal eines Erziehungsinstituts zu entsprechen. Dem Staate und der Mehrheit der Erziehungsberechtigten ist jedoch damit vollauf Genüge getan, wenn in einer wahren Simultanschule eine bestimmte Wissensmenge gelehrt und1 ein gewisses Maß an ethischen Anschauungen den Zöglingen vermittelt wird. Das Interesse des Staates ist also gewahrt, wenn er durch sein Aufsichtsrecht in die Lage versetzt wird, zu wissen, daß hinter dieser Norm keine Schule (sei sie öffentlich oder privat) zurückbleibt. Trotz der prinzipiellen Klarheit dieser Abgrenzungen beobachten wir nun bei den verschiedenen Parteien der deutschen und der bayerischen Volksvertretung eine verwunderliche, mit ihren sonstigen Programmen kontrastierende Stellungnahme. Die sozialdemokratische und die demokratische Partei wollen in Konsequenz ihrer Auffassung von der Freiheit und Gleichmäßigkeit der 3Jtündjner 01cueff e Jladjndjfen <5röfHe,fa<j(.2maI erfdjeinenbe 3ettun$ ©übunb 3ftitte(beutfdjlanbä. ftauffräftiger£eferfrei$ unb über 2)euifd&Ianb$0ren$en fymautfgefyenbe Verbreitung. Orofjerfaufmänn.u.eetDerbl.©teflenmarff SInerfannf fefyr erfolgreid) für Stnjeigen aller 9trt. 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