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Das jüdische Echo · 1919-07-18 · 29 (18.7.1919) · p. Seite 344

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
29 (18.7.1919)
Date
1919-07-18
Page
Seite 344 (sequence 8)
Language
German
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344 Da9 Jüdische Echo Nr. 29 und während dieser Periode hat es nicht aufgehört, seine Unterdrückung: zu verstärken. Ohne Übertreibung: kann gesagt werden, daß höchstens 1000 Juden von den 250000 in Rumänien lebenden Juden ihre Naturalisation erhalten haben und dies nur durch spezielle legislative Akte, die die einzige erlaubte Methode der Naturalisation waren, obgleich die Mächte beschlossen hatten, daß alle Juden en bloc Bürger werden sollten. Ein kürzlich erlassenes Gesetz, welches ihnen die Bürgerrechte zu gewähren vorgibt, ist Trug. Dieses Gesetz verlangt ebenfalls die individuelle Naturalisation, verbunden mit Bedüngungen, die unmöglich zu erfüllen sind, und deren Durchführung nur auf eine Periode von 3 Monaten beschränkt ist. Ehe in Paragraphen 2 und 3 aufgezählten Rechte bilden das Minimum, das nötig ist, damit die Einwohner dieser Länder ihre Freiheit ohne Belästigung genießen können. Paragraph 4. welcher sich auf die Sprachenrechte in den Ländern bezieht, wo heterogene Völker leben, ist von besonderer Wichtigkeit, weil diese Völker leidenschaftlich an ihrer eigenen Sprache hängen und würde das Verbot, sich ihrer Sprache zu bedienen, für sie nichts weniger als eine schwere Einbuße bedeuten und sie mit einer legalen Inkapazität treffen. 2. Die Paragraphen 5. 6 und 7 enthalten die wesentlichen Garantien der Rechte der nationalen Minderheiten. Die verschiedenen in Frage kommenden Länder, welche nicht wie die Völker Westeuropas eine homogene Bevölkerung haben, waren — und werden stets, wenn man dort Konflikt- und Kriegszustände vermeiden will — Nationalitäten-Föderationen sein, welche zusammen den Staat bilden. Wenn die nationalen Minderheitsrechte diesen Nationalitäten, welche denselben Staat bilden, nicht gesichert werden, bleibt keine andere Alternative, als sie der Herrschaft der mächtigsten nationalen Gruppe zu unterwerfen. Das unausbleibliche Resultat wäre nicht allein eine Vernichtung der Minorität. sondern ein ununterbrochener Kriegszustand, der wieder einmal ganz Europa und selbst Amerika in einen mörderischen Konflikt verwickeln könnte. Ohne diese Minoritätsrechte würden die Juden, die Ukrainer, die Litauer und andere Völker Gefahr laufen, im Innern der neuen polnischen, rumänischen u. a. Staaten ihre alte Zivilisation vernichtet, ihre Schulen zerstört und ihre Sprache unterdrückt zu sehen. Mit einem Wort, sie würden genötigt sein, ihre vollständige Auflösung mit Resignation hinzunehmen. Die Rechte, welche sich auf die Erziehung und auf die Religion beziehen und welche im Paragraph 5 spezifiziert sind, verlangen zu ihrer Sicherung, daß die diversen interessierten Minoritäten, so wie es im Paragraph 6 vorgesehen ist, eine proportionelie Quote der öffentlichen Gelder erhalten. welche zu den im besagten Paragraphen spezifizierten Zwecken Verwendung finden. Anderenfalls würden die Gruppen, welche sich in der Minderheit befinden, durch Steuern verpflichtet, zum Unterhalt der Schulen und anderen Unterrichtsanstalten der Majorität beizutragen, während andererseits die Sorge der nationalen Erhaltung ihnen die Pflicht auferlegen würde, mit ihren privaten Mitteln den Unterhalt ihrer Schulen und Unterrichtsanstalten zu bestreiten. Aber die Paragraphen 5 und 6 allein können nicht Sicherheit und Schutz der individuellen sowohl als nationalen Rechte, welche anderen Ortes spezifiziert sind; garantieren, weil diese Rechte unter diesen Umständen von der Ausübung der politischen Rechte der nationalen Minderheitsvertretung abhängen, wie es der Paragraph 7 vorsieht. Nur durch diese Garantie können die anderen geforderten Rechte verteidigt und wirklich durch friedliche und legale Mittel erhalten werden. Ein wirklich patriotisches Gefühl wird sich durch diese Maßnahme bei den Bürgern entwickeln und das gegenseitige Mißtrauen, welches unvermeidlich zu Kriegen führt, wird zerstreut. Artikel 8 berührt ein Thema, welches sowohl vom Standpunkt der religiösen Freiheit wie auch der ökonomischen Gleichheit von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Es bezieht sich auf das, was man als Sabbat-Frage zu bezeichnen pflegt und betrifft diejenigen, welche einen anderen Tag, als den Sonntag, als Ruhetag betrachten. Die Juden z. B. bilden annähernd 14 Prozent der polnischen Bevölkerung. Sie halten den Samstag ein. Sie hindern, am Sonntag ihren Geschäften nachzugehen, würde bedeuten, ihnen ein Sechstel ihrer ökonomischen Betätigungsmöglichkeit rauben, woraus sich für sie ein schwerwiegender Nachteil im Existenzkämpfe ergeben würde. Daß die Juden nicht gezwungen sind, den Tag zu profanieren, den sie und ihre Vorfahren Jahrhunderte lang als einen heiligen Tag respektiert haben, ist im übrigen ein Prinzip, das mit jedem Gerechtigkeitsgefühl im Einklang steht. Die, Errichtung der Liga der Nationen wird den so verliehenen Rechten eine internationale Sanktion sichern. Auf diese Weise wird es ein Tribunal geben, das fähig ist, den neu gegründeten oder vergrößerten Staaten die Beachtung der Ver- HJfe fmJfjec im HPeftfrfeg nimmt Öle ffifindjner Jugend mu$ befra HKcöenmf&au tie* #cteöend ftyrt ausgeprägt* Stellung unter den deutfrfjen fflußrterten Jeftjtyrfften ein. 4f* ff) nat$ tot* öor dft aieftlrngöleftfire etnctf ftflctt/ der ernj) und aorurteflsfo* den JefU geff) Uerfofgt Sejugspref* öfertelfäfytffd> Ulf. 10.— (Pudfönndef oder poft) Unmittelbar öom Üerfag fn HoUen öerparft mit porto, fn Oeuttoland mU2.50 tm Ausland M13— ptobebände 4 Hummern enthaftend Hit i.fo Sfnjefn* Hummern Ulf. 1.— Öerlag flcc ugcnö' ilünttyen, lefffugpr. I

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