Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 25 (20.6.1919)
- Date
- 1919-06-20
- Page
- Seite 292 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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292 Das Jüdische Echo Nr. 25 Zukunft angestellt werden wird. Aus einer für das jüdische Gemeindeleben traurigen Statistik, die dem Gesetzentwurf beigegeben ist ersehen wir, daß von 75 jüdischen Volksschulen im Jahre 1916 7 außer Betrieb waren, daß 19: 1—5 Schüler, 26: 6—10 Schüler, 18: 11—15 Schüler, 3: 16—20 Schüler. 4: 21—25 Schüler, 5: 26—42 Schüler zählten, demnach nur 9 nach dem Gesetz zu erhalten. 64 von der Aufhebung bedroht sind. Das heißt mit anderen Worten 64 Gemeinden verlieren ihre wohlorganisierten, zum größten Teil aus Staatsmitteln dotierten Schulen, an denen Lehrer mit auskömmlichem Gehalt wirken, und werden Religionsschulen ganz aus eigener Kraft erhalten müssen, deren Lehrer in fast allen kleinen Gemeinden Gehälter beziehen, tief unter den Geldentschädigungen der Arbeitslosen. In einer Arbeit „Trennung von Kirche und Staat“ kommt der bekannte Vorkämpfer jüdischer Gemeinde- und Lehrerinteressen M. Steinhardt zu dem Ergebnis: „Wir haben uns somit, wie ich in den Streit um die jüdische Schule, so oft betont habe, durch eigene Schuld um ein gutes Stück unserer Gleichberechtigung gebracht, und es wird lange dauern, bis das Versäumte nachgeholt werden kann.“ Das Urteil ist auf preußischen Beispielen gegründet, es gilt aber auch vollinhaltlich für Bayern. Art. 147 des Volksschullehrergesetzes spricht von der Möglichkeit der Verwendung jüdischer Lehrkräfte an einer öffentlichen Volksschule. Zum ersten Male seit jener Ministerialverordnung vom August 1873, die mit einem Federstrich alle jüdischen Lehrer aus öffentlichen Volksschulen auswies, leuchtet ein Sonnenstrahl von Gleichberechtigung. Zukunftsfroh glaubte so mancher jüdische Lehrer nun muß sich alles, alles wenden — auch ich gehörte zu diesen Optimisten und einer der besten Kenner jüdischer Gemeindefragen bestärkte mich in dieser Auffassung. Da fiel ein Reif in der Frühlingsnacht und zerstörte die Blütenträume. Preußische Ministerialverordnungem daß alles vorläufig beim alten bliebe, und der Entscheid der Mittelfränkischen Kreisregierung. die unter Berufung auf die M.V. von 1873 die Anstellung eines israelitischen Lehrers an einer öffentlichen Schüle ablehnte, hätten als Warnung dienen können. Volle Klarheit bringt die Deutung, welche Schubert in der Bayerischen Lehrerzeitung dem Art 147 gibt: „Die vorübergehende Verwendung israelitischer Lehrkräfte an öffentlichen Volksschulen soll ermöglicht werden.“ Wäre dies der ganze Erfolg unserer Bemühungen, so müßten wir bitter bekennen: Das Volksschullehrergesetz enthält in diesem Artikel 147 ein Ausnahmegesetz für Juden; denn die Ungerechtigkeit des Ausschlusses jüdischer Lehrer von Simultanschulen würde durch diese Bestimmung gesetzlich verewigt. „Vorübergehende Verwendung“ fanden schon während des Krieges etwa 40 jüdische Lehrer an rein protestantischen und katholischen Schulen, ohne daß von den geistlichen Schulinspektoren oder von den christlichen Schulgemeinden Beschwerde erhoben wurde. Im Gegenteil! Zeugnisse der Anerkennung und des Dankes für ihre Hilfe in der Notlage lohnten die uneigennützige, materiell nicht gelohnte Tätigkeit jüdischer Lehrer. Nachdem sie vorübergehend während der Kriegsjahre ihre Pflicht getan, konnten sie gehen; denn der christliche Charakter der Schule duldete keine weitere Verwendung. Jetzt, da keine Lehrperson verpflichtet ist, die Schüler während der Christenlehre zu beaufsichtigen und’ -Religionsunterricht zu erteilen, hat der Ausschluß jüdischer Lehrkräfte vom Profanunterrichte an Simultanschulen auch nicht den Schimmer einer Berechtigung. In Baden und Hessen, vereinzelt auch in Preußen wirken seit Jahrzehnten jüdische Lehrer an solchen konfessionell gemischten Schulen, die von einer entsprechenden Anzahl israelitischer Schüler besucht werden. Dem pädagogischen Taktgefühl der israelitischen Lehrer muß man Zutrauen, daß sie so wenig die religiösen Gefühle christlicher Kinder verletzen, als atheistische Lehrer die seelische Entwicklung gottgläubiger Schüler schädigen dürfen. Die christliche Lehrerschaft ist gegen solche Zurücksetzung ihrer israelitischen Amtsbrüder. So schreibt Heinrich Eber. Inspektor der Simultanschule an der Klenzestraße in seiner Schrift „Schulaufsicht und Religionsunterricht“ Seite 28: „Die Israeliten stellten an die alte Regierung die Forderung um Anstellung auch seminaristisch gebildeter Lehrer an der Simultanschule. Die neue Regierung wird auch dem Rechnung tragen müssen, prozentual der die Simultanschule besuchenden israelitischen Kinder.“ Eine Versammlung bayerischer Junglehrer, die am 7. und 8. Juni in Nürnberg tagte, faßte einstimmig folgende Entschließung: „Die am 7. und 8. Juni in Nürnberg tagende Versammlung des Bundes und der Arbeitsgemeinschaft der Junglehrer verlangt betreffs Anstellung israelitischer Lehrkräfte an Simultanschulen die Beseitigung aller Ausnahmegesetze, insbesondere der M.-V. vom 29. August 1873, erwartet somit die paritätische Anstellung israelitischer Lehrer an konfessionell gemischten Schulen.“ Wir Juden sind nicht verwöhnt und haben zü oft empfunden, daß noch lange nicht das gleiche Recht auch für uns gilt. Darum freuen wir uns, wenn Worte und Taten davon zeugen, daß unsere Sache gerecht denkende Anwälte findet. Tua res agitur! Es ist nicht bloß eine Sache. die jüdische Lehrer betrifft, sondern eine allgemein jüdische Frage harrt und erwartet der gerechten Lösung, — die Frage der Gleichberechtigung in der Schule. Wir dürfen vertrauen, daß die Regierung und der Landtag dem Gesetz die Fassung gibt, die allen Zweifel behebt und uns Juden gleiches Recht verbürgt wie allem_ Die sexuelle Frage im künftigen Palästina. Von Dr. Emanuel F i n k-Hamburg. Als ich im Jahre 1910 mehrere Wochen hindurch in einem jüdischen Hospital' in Jerusalem in meinem Sonderfach als Arzt für Halskrankheiten tätig war, da fiel mir besonders auf. daß unter den vielen Hunderten von Krankheitsfällen, die ich dort zu behandeln hatte, syphilitische Erkrankungen fast gar nicht vorkamen. Ich erinnere mich nur zweier derartiger Fälle und diese betrafen junge Leute, die vor Kurzem aus Kairo angekommen waren. Es waren also eingeschleppte Fälle. Die Jerusalemer Juden, die ich gesehen, waren frei von Syphilis. Diese Beobachtung setzte mich umso mehr in Erstaunen, als ich aus jahrzehntelanger, in Hamburg ausgeübter Praxis wußte, daß zu der Gesamtzahl der Halskrankheiten die Syphilis immer .einen hohen Prozentsatz liefert. Jerusalemer Ärzte versicherten mir übereinstimmend, daß syphilitische wie auch andere venerische Erkrankungen in Jerusalem