Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1919-06-06 · 23 (6.6.1919) · p. Seite 268

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
23 (6.6.1919)
Date
1919-06-06
Page
Seite 268 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9072829-9102975-9140008--02836-9075656
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

268 Das Jüdisch© Echo Nr. 28 als Belohnung für seine Spionagedienste von den Leuten Davids u. a. ein Stück Feieenkuchen. nicht etwa einen ganzen Kuchen erhält (1. Sam. 30. 12). Vom ersten israelischen Könige Jerobeam wissen wir. daß er seiner Frau befahl, als Geschenk für den Propheten Achijah 10 Brote. Kuchen und einen Krug Honig mitzunehmen (1. Kön. 14. 3). Wir können aus dem Obenangeführten schließen. daß die Volksernährung des biblischen Judentums vorwiegend aus Obst und Brot bestand und daß der Spruch: „Jeder lebte unter seinem Weinstock und seinem Feigenbaum“ (1. Kön. 5, 5) nicht nur bildlich, sondern buchstäblich zu verstehen ist. Für die Juden in der Wüste übte Palästina die größte Anziehungskraft aus hauptsächlich wegen des Reichtums des Landes an Obst (4. Mos. 13, 23). Dieses wurde bei den Juden in verschiedenen Formen, frisch oder getrocknet, gekocht oder zu Säften verarbeitet als Nahrung gebraucht.3) Der Getreidebau bildete allerdings die Hauptkultur der Juden, doch benutzten sie das Getreide weniger für den eigenen Bedarf als für Tauschhandel, sowie zum Entrichten von Steuern. Bei der Aufzählung der Völker, die mit den Phöniziern Handel trieben, werden die Juden hauptsächlich als Lieferanten von Weizen, Honig und öl angeführt (Ez. 27, 17, Jer. 41, 8). Salomo lieferte dem Phönizierkönig jährlich 20 000 Maß Weizen und 20 Maß öl (1. Kön. 5, 25). Die Juden selbst bereiteten sich das Brot vorwiegend aus Gerstenmehl, manchmal mit Beimischung anderer Früchte (Richter 7, 13. Trakt. Erubin 81a). Im Talmud heißt es: „Wer Gerstenbrod essen kann und dennoch Weizenbrot ißt. vergeht gegen das Gebot: „Du sollst nicht verderben.“ (Trakt. Sabbat 140b). Das Weizenmehl kostete etwa doppelt soviel als das Gerstenmehl (2. Kön. 7, 16). Demnach entsprach Palästina, das als ein Land von Weizen und Gerste. Weintrauben, Feigen und Granatäpfeln, öl und Honig gepriesen wird (5. Mos. 8, 8), vollständig den eigenen Ernährungsbedürfnissen, sowie dem äußeren Handel, der Juden. Die Schaf- und Ziegenzucht diente fast ausschließlich zum Decken des eigenen Bedarfs an Kleidung und zur Herstellung von Milchprodukten. Eigentlichen Viehhandel trieben in Palästina nicht die Juden, sondern die umherziehenden arabischen und anderen Beduinenstämme (Ez. 27, 21). Auch die feinere jüdische Küche wußte schmackhafte Gerichte ohne Fleisch zu bereiten. Selbst die Königstochter Tamar hielt es nicht unter ihrer Würde, Pfannkuchen für Ammon zu backen (2. Sam. 13. 9). Überhaupt scheint die jüdische Frau mehr als der Mann eine Vorliebe für vegetarische Kost zu haben. Wir sehen, wie z. B. die Patriarchin Sarah für die himmlischen Gäste Kuchen bereitet, während Abraham mit seinem Diener die Fleischspeisen besorgen (1. Mos. 18, 6—7). Das Obst diente bei den Juden nicht nur als tägliche Nahrung, sondern wurde auch als köstliches Naturprodukt und Genußmittel vielfach in der Bibel verherrlicht (so z. B. an vielen Stellen des Hohelied es; Micha 7, 1: Ez. 47, 12). Die größte Schonung der Obstbäume auch im Feindess) Über die Bedeutung des Obstes in der Ernährung der Juden in Palästina in Vergangenheit und Zukunft hat der Verfasser in seinen Aufsätzen „Zionismus und Vegetarismus“ in der „Veget. Warte“ Nr. 14—16/1918 einiges angeführt. Siehe auch „Neuessärtum und Zionismus“ von Leopold Schwarz im zion. Jahrbuch „Stimme der Wahrheit“, Würzburg 1905; Bekanntmachung- An die Vorstände der Israelischen Gemeinden. Betr.: Ersatz für Speck und Schmalz. Auf Grund der Ermächtigung des Reichs-Ernährungsministerium I A 4931 wird der rituell lebenden jüdischen Bevölkerung zunächst für zwei Wochenmengen — als Ersatz für ausländischen Speck und Schmalz rituelle Margarine geliefert und zwar wird für Schmalz die gleiche Menge, für Speck vier Fünftel der zur Verteilung gelangenden Menge in ritueller Margarine ausgegeben. Der Preis ist vom Reichs-Ernährungsministerium auf M. 6.— für das Pfund festgesetzt worden, damit keine Erregung über eine Bevorzugung der jüdischen Bevölkerung dadurch entstehen kann, daß sie die Sonderfettzulage billiger erhalten würde, als die übrige Bevölkerung. Der über den gewöhnlichen Preis für rituelle Margarine entrichtete Betrag wird an das Reich abeeführt. Bestellformulare sind seitens der Vorstände der Israelitischen Gemeinden bei der Kriegskommission anzufordern. Berlin W. 8., den 30. Mai 1919. Friedrichstr. 167/168. Kriegskommission für rituelle Lebensmittel G. m. b. H. gez. Freirich. gez. Blank. Die Zwischenscheine der IX. Kriegsanleihe für die 4%% Schatzanweisungen können vom 4. Juni ab für die 5% Schuldverschreibungen vom 22. Juni ds.Js. ab in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden. Der Umtausch findet bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen“, Berlin W 8. Behrenstraße 22, statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichsbankanstalten mit Kasseneinrichtung bis zum 5. Dez. 1919 die kostenfreie Vermittlung des Umtausches. Nach diesem Zeitpunkt können die Zwischenscheine nur noch unmittelbar bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen“ in Berlin umgetauscht werden. Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie nach den Beträgen und innerhalb dieser nach der Nummernfolge geordnet einzutragen sind, während der Vormittagsdieiiststund&n bei den genannten Stellen einzureichen; Formulare zu den Verzeichnissen sind bei allen Reichsbankanstalten erhältlich. Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichten Zwischenscheine rechts oberhalb der Stücknummer mit ihrem Firmenstempel zu versehen. Von den Zwischenscheinen der früheren Kriegsanleihen ist eine größere Anzahl noch immer nicht in die endgültigen Stücke umgetauscht worden. Die Inhaber werden aufgefordert, diese Zwischen- Jcheine in ihrem eigenen Interesse möglichst bald bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen“. Berlin W 8. Behrenstraße 22, zum Umtausch einzureichen. Berlin, im Juni 1919. Reichsbank-Direktorium. Havenstein. v. Grimm.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.