Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 20 (16.5.1919)
- Date
- 1919-05-16
- Page
- Seite 238 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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228 Da9 Jüdische Echo Nr. 20 in Deutschland — muß lögischerweise die Rechtsforderungen, die dieser Existenz Sicherung bedeuten, als berechtigt anerkennen. Worin liegt jedoch des Irrtums Wurzel. In der Verkennung des wahren Wesens der nationalen Gleichbetechtigung sowohl wie der bürgerlichmenschlichen Gleichberechtigung. Der Spiegelfechterei dieser Verkennung, der Begriffstäuschung dieser Gegenüberstellung muß ein Ende gemacht werden. Die nationalen Rechte, die wir meinen, sind menschliche Rechte. Unsere nationale Gleichberechtigung ist nichts anders als die wohlverstandene menschliche Gleichberechtigung. Wir fordern national-kulturelle Autonomie. Was meint diese Kulturautonomie? Anerkennung des jüdischen Volkstums, im Wesentlichen Anerkennung der jüdischen Sprache. Wenn es ein menschliches Recht gibt, so ist es das Recht des Menschen auf seine Sprache. Wenn es das Recht gibt, das mit dem Menschen geboren wird, so ist es das Recht auf seine Sprache. Nationale Sprache bedeutet nationale Erziehung, nationale Schule. Das Schulwesen will unterhalten, will ausgebaut werden. Das bedeutet nationale Finanzwirtschaft. Die nationale Schule (und die sonstigen nationalen Kulturinstitutionen) will auchi in ihren Rechten gesichert werden. Ferner: eine Volksgruppe, die wie im gesamten Osten in einer Kompaktheit von 50 bis 90 Prozent der Gesamtbevölkerung siedelt, hat natürlichen Anspruch darauf, in ihrer eigenen Sprache gerichtet und verwaltet zu werden. Die Gruppe, die die nationalen Institutionen des Schul-, Gerichts- und Verwaltungswesens trägt und repräsentiert, ist politisches Rechtssubjekt. Kulturautonomie bedeutet zugleich politische Autonomie. Gibt es noch heute rechtlich und vernünftig denkende Menschen, denen dieses ABC menschlichen Gemeinschaftsrechtes, menschlichen Naturrechtes nicht einleuchtet? Gibt es noch einen einigermaßen Einsichtsfähigen, der nicht erkennt, daß nationales Recht Natur recht ist? Ja es gibt solche. Es sind dies die Imperialisten des Geistes, die Annexionisten der Seele. Diese haben die hakatistische Politik in Posen gerechtfertigt die den polnischen Kirchen das Recht auf ihre Muttersprache absprach, diese müssen jetzt die polnische Schulpolitik in Lodz billigen, die die hebräische Sprache im jüdischen Religionsunterricht verbietet und daß der jüdische Bürger Galiziens sein Bekenntnis zu seiner Muttersprache bei amtlichen Erhebungen mit einer Geldstrafe quittieren muß. Zu diesen wird sich schwerlich Herr Gustave Herve zählen wollen, ebenso wenig Herr Wölff und die französischen Allianceleute. Am wenigsten sicherlich die Männer des Völkerrates der Friedenskonferenz. Das sinnlose Gerede vom „Staat im Staate“ wird demgegenüber wenig verfangen. Die Gleichsetzung von Staat und Nation ist Erbgut einer primitiven Denkweise nicht weniger als die Gleichsetzung von Staat und Religion. Das cujes regio ejus religio Ferdinand des Katholischen, auch das cujes regio ejus natio ist längst in der Versenkung verschwunden Staats recht ist kein Naturrecht. Volks recht i s t Naturrecht. Wer das heute noch nicht begreifen will, ist nicht Kind seines Jahrhunderts. Die Verfechter der jüdischen Minderheitsrechte auf der Friedenskonferenz werden gut tun, sich von vornherein nicht auf graue Theorie zu versteifen, sondern sich auf das natürliche Rechtsgefühl zu berufen. Es ist unnötig, fortwährend den Geist Karl Renners heraufzubeschwören. das ostjüdische Kind, das in seiner köstlichen Muttersprache die ersten Worte lallt und in der über alle Herrlichkeit herrlichen, über alle Erhabenheit erhabenen Sprache seines Volkes die Gebote Gottes und alle Menschenweisheit lernt, und der ostjüdische Mann und das ostjüdische Weib, die fremde Art verschmähen, sind ein weit besseres Demonstrationsobjekt. Der Geist dieser Zeit ist überdies überhaupt allen Subjektivitäten abhold, und siegreich allein ist des Lebens Recht. Mit dem „Personalitätsprinzip“ ist leider heute kein Staat mehr zu machen, sintemal es Nationalitätenstaaten bald überhaupt nicht mehr gibt, Die Juden, die bald das letzte unfreie Volk sein werden, erheben Anspruch auf innere Autonomie, bleiben sich aber dessen bewußt, daß ihre Galut-Autonomie Antinomie ist. Dem Polenvolke, dessen Führer und Verführer von der Gewährung jüdischer Volksrechte die Gefährdung seiner Staatlichkeit befürchten. mögen die letzten zwei Jahrhunderte der Blüte des polnischen Reiches vor Augen geführt werden, in denen sich das jüdische Volk, von Sigmund dem Ersten bis auf Stanislaw August dem Letzten, des vollen und uneingeschränkten Selbstbestimmungsrechtes über seine inneren Angelegenheiten erfreute. Des jüdischen Volkes Sachwalter auf der Friedenskonferenz könnten des Erfolges ihrer Sache sicher sein, würde die Weit von Vernunft und Recht regiert Da aber die Welt — dessen sind auch wohl die begeistertsten Menschheitsgläubigen in den letzten Wochen inne geworden — nicht von Vernunft und Recht, sondern von Verblendung und Machtkitzel regiert wird, so wird es einen schweren Kampf geben. Einen Kampf um das Lebensrecht des jüdischen Volkes überall in der Welt Karl Marx* Von Leo Rosen b erg. Er war kein Jude und nichts Jüdisches war ihm bewußt eigen. Seine Geburt und früheste Jugend fielen in eine Zeit in der der moralische Zersetzungsprozeß der westlichen Judenheit vor einem Halbjahrhundert eingesetzt, bereits weit vorgeschritten war. In einer von sittlichen Miasmen geschwängerten Luft eines an seiner eigenen Natur irre gewordenen Menschentums kam er zur Welt, und seine Wiegenjahre waren in trübes Zwielicht getaucht. Mordechai, Rabbi Mordechai hieß sein Großvater, strenggläubiger und thorabeflissener Rabbiner der Gemeinde zu Trier; Hirschei, darauf Heinrich, sein Vater, ein aus dem Dunkel des deutschen Ghetto mühsam zu preußischer Advokatenherrlichkeit emporgestiegener Freigeist und Karrieremacher. (Rabbi Mordechais älterer Sohn, Samuel, folgte dem Vater als Rabbiner in Trier, und dessen Sohn Moses war Rabbiner in Gleiwitz.) In schöner Harmonie mit dem Wesen dieses Mannes klang die Seelenart seiner Frau, einer aus Ungarn nach Holland eingewanderten alten Gelehrtenfamilie namens Preßburg entstammend, zusammen: „praktisch“ bis auf die Knochen, zweck- und erfolgsüchtig, von moralischer Skrupelhaftigkeit unbeschwert und jüdisch unbefangen. Sie hat ihr Lebenlang nicht überwinden können, daß ihr Sohn so völlig aus dieser Art geschlagen war: „Wenn der Karell viel Kapital gemacht, statt viel über Kapital zu schreiben, wäre es viel besser“, lautet ein von Marx selbst vermittelter Ausspruch von ihr, 1824, sechs Jahre nach Karls Geburt und zwölf Jahre nach dem Emanzipationsedikt, wendet sich