Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 16/17 (25.4.1919)
- Date
- 1919-04-25
- Page
- Seite 202 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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202 Das Jüdische Echo Nr. 16/17 Judenrates wurde Herr Theodor Wister in Neustadt a. Waag gewählt. Mit der Errichtung eines Büros in Preßburg wurde der Sekretär des Prager jüdischen Nationalrates Waldstein betraut. Die „Judenfrage“ in Siebenbürgen. Die „Agence Roumaine“ brachte kürzlich eine Meldung, „wonach auch das jüdische Problem in Siebenbürgen gelöst werden soll.“ Hierzu ist zu bemerken, daß es bis zu der kürzlich erfolgten Besetzung Siebenbürgens durch die Rumänen in Siebenbürgen überhaupt keine Judenfrage gegeben hat. Die jüdische Bevölkerung Siebenbürgens befand sich bisher im Besitze voller Gleichberechtigung, und eine jüdische Frage würde dort eben durch den Anschluß an Rumänien erst entstehen. Nach der ganzen bisherigen Praxis der rumänischen Regierung kann es nicht zweifelhaft sein, daß eine „Lösung“ dieser Frage nur in irgend welchen gesetzlichen Maßnahmen zur Einschränkung der jüdischen Gleichberechtigung in Siebenbürgen bestehen würde. Die westukrainische Bodenreform. Der Jüdische Nationalrat für Ostgalizien hat dem Vorsitzenden der Agrarreformkommission, Dr. Lew Baczynskj. die jüdischen Postulat© zur Neuregelung der Agrarfrage in der westukrainischen Volksrepublik bekanntgegeben: 1. Wiederherstellung der durch den Krieg zerstörten jüdischen Landwirtschaftsexistenzen, der kleineren Pächter und der Besitzer kleiner und mittlerer Gehöfte. 2. Bei der bevorstehenden Bodenreform haben sowohl diejenigen Juden, die sich vor dem Kriege der Landwirtschaft beflissen haben und in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt waren, als auch jene Juden, die sich zur persönlichen Ausübung der Landwirtschaft melden, berücksichtigt zu werden, wobei Invalide vor anderen Petenten bevorzugt werden sollen. 3. Bei der Neuregelung des Bodenbesitzes hat auch der Bedarf der Städte an Baugründen, Gärten und Industrien voll berücksichtigt zu werden. Die Judenpogrome in der Ukraine. Über die furchtb?ren Judenpogrome in der Ukraine geht uns folgender Bericht zu: Die Pogrome wurden von den Haidamacken veranstaltet, an deren Spitze das „Regiment des Todes“ steht. Zusammen mit ukrainischen Bauern überfielen die Haidamacken die Stadt Berditschew und töteten dort 58 Juden und Jüdinnen. Die Zahl der Verwundeten übertraf 200. Dann kam Schitomir an die Reihe. Dort betrug die Zahl der Todesopfer 105, die der Verwundeten 305. Kein einziges jüd. Haus der Stadt blieb ungeplündert. Das „Regiment des Todes“ zog dann weiter von Stadt zu Stadt. Auf der Strecke Kiew-Bachmatsch blieb fast kein einziges jüdisches Städtchen von Pogromen verschont. In Bachmatsch wurde die verleumderische Behauptung verbreitet, die Juden hätten am Bahnhof eine Handgranate in das ukrainische Militär geschleudert. Auf Befehl des Rittmeister Angel wurden daraufhin alle Juden und Jüdinnen, die sich auf dem Bahnhof befanden, und ein großer Teil von denen, die mit den nächsten Zügen ankamen, mit Ladestöcken geprügelt. In Tschernobyl wurden 36 jüdische Notabein des Städtchens im Flusse ertränkt. Eine Anzahl angesehener jüdischer Mädchen dieser Stadt wurde versammelt und öffentlich geschändet. In Owrutsch, Gouvernement Wolhynien, wurden 55 führende Personen der Stadt, an der Spitze der Rabbiner, mit Knuten geprügelt und der Reihe nach erschossen. Ähnliche Vorfälle ereigneten sich in Berlaja-Zerkow, Letitzew, Jelisabetgrad, Schmerinka, Wassilkow und Fastow. Über alle diese Greueltaten durfte die ukrainische Presse nichts berichten. Die Regierung hat es bis heute nicht gewagt, energisch gegen die Haidamacken vorzugehen. Es ist zwar richtig, daß der Präsident Winitschenko einer jüdischen Delegation versprochen hat, Untersuchungskommissionen einzusetzen, die Pogromanstifter zu bestrafen und einen Erlaß gegen die Pogrome zu veröffentlichen. Die ersten beiden Zusagen wurden aber überhaupt nicht erfüllt und die dritte in einer solchen Art, daß die gegenteilige Wirkung erzielt wurde. Anstatt nämlich die Pogrome zu brandmarken, versuchte die Regierung in ihrem Erlaß, dieselben zu erklären und zu rechtfertigen. Nicht anders kann T?auThallmcrier München Thßaän&rftrAÖ. rp®!j&mzQÜanj& iS#?'#'-