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Das jüdische Echo · 1919-04-04 · 14 (4.4.1919) · p. Seite 178

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
6 (1919)
Issue
14 (4.4.1919)
Date
1919-04-04
Page
Seite 178 (sequence 6)
Language
German
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176 Das Jüdische Echo Nr. 14 Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina und die Erlangung der national-kulturellen Rechte in allen Ländern der Diaspora. Nachdem der erste Teil des nationalen Programms Wirklichkeit von heute ist, ist der zweite Teil nur noch Wirklichkeit von morgen. L. R. Die Juden und der deutsche Verfassungsentwurf. In den Berichten der Tageszeitungen über die Debatte in der Weimarer Nationalversammlung über den Verfassungsentwurf wurde auch eine Rede des Abgeordneten der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Dr. Oscar Cohn zitiert, in der dieser über die Rechte der jüdischen Minderheit in Deutschland gesprochen hat. Wir sind absichtlich nicht auf diese Rede eingegangen, weil wir das stenographische Protokoll abwarten wollten. Nachdem dieses erschienen ist, geben wir nachstehend zunächst den Wortlaut des betreffenden Passus seiner Rede wieder: „...Einen Blick auf den Artikel 40: Den fremdsprachlichen Volksteilen des Reiches darf ihre freie volkstümliche Entwicklung sowie der Gebrauch ihrer Muttersprache nicht beeinträchtigt werden. Mehrere Redner haben heute diesem Vorschlag des Entwurfs Beifall gezollt. Ich kann mich nicht ganz anschließen. Der Entwurf bietet zu wenig; er bietet zu wenig, indem er die Berücksichtigung dessen, was man nationale Minderheit nennt, allein auf die fremde Sprache abstellt. Es gibt nationale Minderheiten in Deutschland, die deutsch als ihre Muttersprache sprechen; ich erinnere vor allem an die Wenden der Lausitz, die sich ja jetzt auch geregt haben. Ich kann mir sehr wohl einen Zustand vorstellen, bei dem der Rest der in unseren Grenzen verbleibenden polnischen Bevölkerung durch eine freie, die Schul- und nationalen Bedürfnisse der Bevölkerung pflegende Gesetzgebung und Verwaltung dahin gebracht wird, wohin doch fremde Volkssplitter in anderen Ländern gekommen sind, daß sie nämlich das Deutsche als ihre Muttersprache annehmen und doch ein fremdnationaler Volksteil bleiben. Ich will bei dieser Gelegenheit nicht ausführlich von der sehr interessanten und sehr wichtigen Frage sprechen, ob nicht das, was ich gesagt habe, auch auf die jüdische Nationalität zutrifft. Angesichts der Wandlungen, die in dieser Frage jetzt in der Weltpolitik und im Bewußtsein der Öffentlichkeit vor sich gegangen sind, ferner gegenüber der Tatsache, daß die Friedenskonferenz das jüdische Volk als eine selbständige Nation anerkennen wird, muß die Frage entstehen und beantwortet werden, ob nicht auch für die nationalen Minderheitsrechte der Juden in der Verfassung vorgesorgt werden muß. Das werden die Herren und Damen nicht tun wollen, die auf dem Standpunkt stehen, in Deutschland gebe es keine nationale Judenfrage. Aber dieser Standpunkt ist bekanntlich, nicht unangefochten, und ich für meine Person halte ihn für falsch. Sehen Sie auf weite Kreise gerade unter dem besten jüdischen Nachwuchs, in dem der Zionismus, die nationale Auffassung des Judentums, von Tag zu Tag stärker wird! Sehen Sie auf diese Volksteil'e und Sie werden allerdings in kurzer Zeit vor die Frage gestellt sein, ob nicht auch dem jüdischen Volke nationale Minderheitsrechte einzuräumen sind wie den Wenden und den Polen. Ich meine also, daß der Artikel 40 nach dieser Richtung geändert werden muß ....“ Es bedeutet unzweifelhaft einen großen Fortschritt in der deutschen Politik, daß man die Existenz nationaler Minderheiten anerkennt und daß. wie es in dem von Oscar Cohn zitierten Art. 40 heißt, ihre freie volkstümliche Entwicklung unter Gebrauch ihrer Muttersprache nicht beeinträchtigt werden soll. Diese Forderung ist durch die Kommission inzwischen noch etwas abgeschwächt worden, so daß jetzt nur von Rücksichtnahme auf die fremdsprachigen Volksteile die Rede ist. Von unserem jüdischen Standpunkte aus müssen wir aber gegen diese Forderung deshalb Verwahrung einlegen, weil sie auf die Juden, die ja nicht fremdsprachig sind, nicht anwendbar ist, und weil mit der Annahme dieses Artikels, besonders wenn die Trennung von Kirche und Staat erfolgt, überhaupt keine Rechte der jüdischen Bevölkerung in Deutschland mehr anerkannt zu werden brauchen. Es darf nicht durch die Annahme eines derartigen Passus jede Entwicklung der deutschen Juden abgeschnitten werden. Es muß infolgedessen verlangt werden, daß der Ausdruck „fremdsprachig“ etwa durch „fremdstämmig“ ersetzt wird. Jedenfalls ist die Rede Dr. Oscar Cohns sehr bemerkenswert, weil in ihr zum ersten Male vor der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung die Forderungen des jüdischen Volkes nach freier Ausgestaltung des jüdischen Lebens in Deutschland erhoben worden ist. Die Vereinigung der jüdischen Arbeiterschaft Palästinas. Das „Jüdische Pressebureau“ in Stockholm meldet: In Palästina sind Bestrebungen im Gange, die jüdische Arbeiterschaft des Landes für ihre gemeinsamen politischen, kulturellen und ökonomischen Aufgaben in einem Verband auf dem Boden des nationalen Gedankens und des Sozialismus zu vereinigen. Der Verband solll eine Reihe von Institutionen zur Hebung der Lage der jüdischen Arbeiterschaft und ihrer Befestigung im Lande sowie für die Regelung der jüdischen Arbeitereinwanderung ins Leben rufen. Unter anderem wird die Gründung eines Informationsbureaus, einer Zentralkrankenkasse, einer Arbeiterküchenzentrale, einer Arbeiterbank und einer Zentralstelle für die Kulturarbeit geplant. Der Verband soll die jüdische Arbeiterschaft Palästinas in der zionistischen Weltorganisation und in der sozialistischen Internationale vertreten. Demnächst findet die Gründungskonferenz des Verbandes statt. Auf König!, bayer. Lotterieeinnahme der Preuss.- Südd. Klassen-Lotterie A. Ostermaier. München Promenadepl. 12/1, Eing. durch d. Zigarrengeschäft Beginn der 13. (239 ) Lotterie mit Ziehung i. Klasse am 7. u. 8. Januar 1919, 2. Klasse am 11. u. 12. Februar 1919, 3. Klasse am 11. u. 12. März 1919, 4. Klasse am 8. u 9. April 19.9, 5. Kiasse (Hauptunu Schlußziehung» beginnt am 7. Mai und endet am 2. Juni 1919. Lose in orofler Answohl stets vorrätig. Preis für die 1. kiasse; für V« V* l/a XU 5 10 20 40 M Bei den folgenden Klassen sind die Vorklassen stets nachzubezxhlen.

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