Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 10 (7.3.1919)
- Date
- 1919-03-07
- Page
- Seite 142 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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128 Das Jüdische Echo Nr 10 Wenn der Vormund von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat, kann der Minderjährige es in dem Jahre seiner Volljährigkeits-Erklärung selbst tun. Die Gesuche werden an die Heimatbehörde gerichtet und müssen von dem endgültigen Bescheid, den der Vormund oder der GesuchsteWer erhalten hat, begleitet sein, ferner von dem Geburtsattest, von einer Bescheinigung, daß er seiner Militärpflicht genügt hat und nicht unter dem Schutz einer fremden Macht gestanden hat. Der Bescheid erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Paragraphen 3 und 4. § 5. Rumänische Bürger können nicht werden: a) Personen, die auf Grund eines Rechtsverfahrens eine gerichtliche Strafe erhalten haben, die zufolge der Verfassung oder dem Landesgesetz den Verlust der Bürgerrechte nach sich zieht. b) Personen, die als Haupt- oder Nebenstrafe zur militärischen Degradation verurteilt waren; ferner Personen, die wegen Fahnenflucht oder Spionage verurteilt waren oder wegen dem Feinde zum Schaden des rumänischen Reiches geleisteter Dienste. Die folgenden Paragraphe beziehen sich auf Verzögerungen, Zuständigkeit und Ort des Verfahrens. * * * Über das neue Judengesetz heißt es in einem Brief des „Verbandes der einheimischen Juden“ in Rumänien: „Das neue Gesetz ist in einigen Teil'en rigoroser als das alte Gesetz. Es fordert nicht nur Akten und persönliche Verhöre vor den Gerichtshöfen mit öffentlichen Sitzungen und mit dem Recht für den Staatsanwalt, Naturalisationsgesuche abzulehnen und bei der Entscheidung das letzte Wort zu sprechen, sondern es legt uns auch noch die Verpflichtung auf, durch Akten eine negative Tatsache zu beweisen, nämlich diejenige, daß man niemals Untertan eines fremden Staates war. Diese Bedingung läßt sich nicht erfüllen. Allerdings heißt es in dem Gesetz, daß man den Beweis, kein Untertan eines fremden Staates gewesen zu sein, durch Pässe erbringen kann, die man von Rumänischen (Behörden erhallt, durch! Kopien gesetzlicher Entscheidungen und durch ein weiteres unter das Fremdengesetz fallendes Dokument (Modell 9). Aber die große Mehrzahl der jüdischen Bevölkerung besitzt derartige Dokumente nicht, und es kann gar kein Zweifel darüber bestehen, daß die Behörden sie nicht ausliefern würden. Man kann sich vorstellen, welches Unglück für uns die Annahme dieses Gesetzes wäre, durch das wir unsere Naturalisation auf dem Wege persönlicher Untersuchungsverfahren vor dem Kassationshof nachsuchen müßten. Wir haben unter dem Marghilomanschen Gesetz zur Genüge erfahren, daß die mit der Entscheidung betrauten Richter alles getan haben, um die Naturalisation zu verhindern, selbst in Fällen, wo es sich um aus dem Kriegsdienst entlassene Juden handelte. Die damals gefällten Urteile sind wahre Musterstücke der Lächerlichkeit und des Übelwollens. Wir können uns nur auf eine allgemeine automatische Emanzipation einlassen, die allte Juden des Landes, die sich nicht zu einer fremden Nationalität gehörig bekennen, umfassen würde.“ Zionistische Arbeit in Paris. Aus dem Haag wird uns geschrieben: Bei der zionistischen Arbeit, die in Paris in so wertvoller Weise von Nahum Sokolow geleitet wird, zeigt es sich mehr und mehr, daß es in Paris an einer ständigen zionistischen Vertretung, die fortwährend die Regierung und die öffentliche Meinung über die zionistischen Wünsche orientiert, gefehlt hat. Frankreich ist stets der heikle Punkt in der zionistischen Bewegung gewesen. Die letzten Wochen haben bereits Frankreichs Stellungnahme für sein syrisches Protektorat und seine Ansprüche auf Galiläa gebracht. Die Schwierigkeiten, die noch von dieser Seite den jüdischen Hoffnungen entgegenzuarbeiten drohen, werden sich in den nächsten Tagen in ihrer vollen Deutlichkeit offenbaren. Nicht nur die Grenzschwierigkeiten sind es, die uns von der Seite erwarten; Frankreich wirft sich bekanntlich im Orient als Beschützer der katholischen Kirche auf und sucht die Sympathie der Syrier zu gev/innen. Hier liegen allso noch zwei Schwierigkeiten auf unserem Wege: die katholische Kirche (und man weiß, daß das französische Auswärtige Amt durch und durch klerikal und daß Herr Pichon nur das Organ seiner Departementchefs ist) und die christlichen Syrier, die keine Judenfreunde sind und von jeher gegen den Zionismus agitieren. Nochmals leiden wir an einem Fehler in der politischen Richtung der zionistischen Bewegung. Und man denkt an Jabotinskys Forderungen' in seiner „Tribüne“, zurück. Die politische Entwicklung hat sie eine nach der anderen in Erfüllung gebracht, und unsere Organisation in die von Jabotinsky schon 1915 verkündete Richtung getrieben: die Legion — sie ist ein politischer Faktor von hoher Bedeutung geworden; die Reorganisation der zionistischen Leitung — sie wird jetzt in London beschlossen werden; die ständige Vertretung in Paris und Rom —■ sie ist in elfter Stunde aufgenommen worden. Der Gang der Ereignisse hat unsere Politik überholt. Sind wir nicht gezwungen worden, unsere bescheidenen Forderungen auf Englands Wunsch höher zu stellen? Werden unsere Koloni- Dtundjner Jlcucffe Jladjridjfen <9rö{jfe,fägt.2mat erfd)einenbe 3ßKung ©übunb Vhtfetbeutfchlanb$.&auffräftiger£eferfrete unb über £)eutf<hlanb$(9ren&en fpinauä» gehenbe Verbreitung. (Properfaufmänn. u. geü>erbt.©teUenmarff Slnerfannf fefjr erfolgreich für 2tn$eigen aller Slrf. Sinnigenprete unb 3lGd)iafj nach $arif. 25c$ugöbrete monafl. VW,2. — bei alten beutfd)en poftanftalten Sägfid^eSfuflage 2tnaf l60 00o(S|emp(arc/Ü(>et1/i3^itHonX.cfer