Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 52 (27.12.1918)
- Date
- 1918-12-27
- Page
- Seite 637 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 52 Das Jüdische Echo 637 Steuern würden die Gebühren nur in verhältnismäßig geringem Umfang als Grundlage der Gemeindefinanzen in Betracht kommen. Nur soweit ortsansässige Judem die trotz finanzieller Leistungsfähigkeit nicht zu den Lasten der Gemeinde regelmäßige Steuern leisten, Einrichtungen der Gemeinde benützen wollen — wir denken insbes. an den Friedhof — würde man mit sehr hohen Gebührensätzen (auch in Form der Nachzahlung der Steuern auf eine Reihe von Jahren) eingreifen müssen. Die Bedeutung einer Trennung von Staat und Kirche für das Unterrichtswesen haben wir schon im Eingang unserer Ausführungen gestreift. Die öffentlichen Schulen würden ihren konfessionellen Charakter ablegen, sie würden nicht mehr — wie nach dem bisherigen bayer. Schulrecht — im christlichen Geiste geführt werden müssen. Jüdische Lehrer würden wie andere Lehrer Anstellung im öffentlichen Schulwesen erhalten können. Hiermit würden Postulate, die seit Jahrzehnten von jüdischer Seite vergeblich immer wieder vorgebracht wurden, erfüllt. Auf der anderen Seite würde die Abschaffung des obligatorisehien Religionsunterrichts dazu führen, daß zahlreiche jüdische Kinder alsdann gänzlich ohne jede Unterweisung in jüdischer Lehre und Geschichte aufwachsen. Wir wollen den bisher in den öffentlichen Schulen in sehr knapp bemessenen Stunden erteilten jüdischen Unterricht in seinem Wert gewiß nicht überschätzen. Immerhin hat er allen jüdischen Kindern wenigstens gewisse Kenntnisse der hebräischen Sprache, der jüdischen Geschichte und Lehre vermittelt. Hört der Zwangsunterricht auf, so würde der jüdische Religionsunterricht nur in dem Maße fortbestehen, als er selbst innere Werbekraft entwickelt. Die Freiheit kann und muß auch hier ein Ansporn sein zur Erneuerung. — Den Bedürfnissen des jüdischen Lebens würde allerdings auch im neuen Staat nur die jüdische Schule gerecht werden können, in deren Lehrplan der jüdische Stoff einen so breiten Raum einnimmt, daß eine wirklich jüdische Bildung der Schüler erreicht würde. Sind bisher die hier und dort bestehenden jüdischen Schufen auch meist nicht in der Lage gewesen, ihr Programm durchzuführen, weil die staatlich bis ins Einzelne vorgeschriebenen Lehrpläne und1 Lehrbücher ihnen einen genügenden Raum für den jüdischen Lehrstoff nicht ließen, so darf man in diesem Punkt von der Zukunft Besserung erwarten. Für die neue Schule wird eine der ersten Forderungen Freiheit von der staatlichen Uniformierung sein. Damit wird1 aber auch dem jüdischen Schulwesen die Entwicklung freigegeben. Sie zu schaffen wird1 eine der vornehmsten Aufgaben der jüdischen Gemeinden sein. Die bayerische Judenheiit steht vor einem Wendepunkt ihrer Geschichte. Die Losung bei den innerjüdischen Kämpfen des letzten Jahrzehnts hieß „Revision“. Sie ist gefallen. Die neue Losung Hautet: „Aufbau!“ Werden die Werkleute sich finden, die dem Bau der freien jüdischen Gemeinden ein starkes, tragfähiges Fundament zu legen verstehen und' ihn so aufrichten werden, daß er ohne die Stützpfeiler der Staatsautorität Halt durch sich selbst gewinnt und den Stürmen von außen und innen, die ihm auch in der Zukunft nicht erspart sein werden, wird Widerstand leisten können? Das ist die Lebensfrage, die am Beginn der neuen Zeit der bayerischen Judenheit gestellt wird. Die Kreisregierung zu den Münchner Kultuswahlen. Gegen den in Nr. 49 unseres Blattes (Seite 605) erwähnten Beschluß der Münchener Kultusverwaltung vom 28. November 1918, wonach die Wahlen neuerlich um ein Jahr verschoben werden und auch dann nur auf ein Drittel des Ausschusses (6 Mitglieder) erstreckt werden sollten, traben die „Zionistische Ortsgruppe München“ und der Verein „Ohel Jakob“ gemeinsam Beschwerde an die Kreisregierung als Staatsaufsichtsbehörde eingelegt und darin beantragt, daß der Kultusgemeinde die Vornahme der Walen spätestens bis 1. April) 1919 und zwar der sämtlichen 18 Mitglieder des Ausschusses zur' Pflicht gemacht wjerddn möge. Gleichzeitig wurde verlangt, daß die Wahlen nach dem Grundsatz d^s Verhältniswahlr e c ihl t s stattfinden sollten. Daraufhin ist seitens der Regierung nachstehender Bescheid ergangen: Regierung von Oberbaypm Kammer des Innern. München, 16. Dezember 1918. Gegen Verschiebung der Gemeindewahlen für das Jahr 1918 besteht in Anbetracht der z. Z. noch gegebenen Verhältnisse unter den mit Regierungsentschließung vom 9. Okt. 1916, Nr. 55 169 bekannt gegebene Vorausetzungen und Bedingungen keine Erinnerung. Dagegen muß als geboten erachtet werden, wenigstens bis 1. April 1919 zur Vornahme der Wahlen zu schreiten, da bis dahin die bisher gegebenen Hinderungsgründe entfallen sein dürften. Dabei wird.1 es als den Bestimmungen der §§ 5 und1 61 des Statutes der Israelitischen Kultusgemeinde München entsprechend erachtet, daß sich die Wahl auf sovielle Mitglieder des Verwaltungsausschusses zu erstrecken hat, als nach den Bestimmungen des Statuts seit der letzten ordentlichen Wahl aus dem Vertretungskörper hätten ausscheiden müssen. Ein Antrag der Israelitischen Religionsgesellschaft „Ohel Jakob“ (e. V.) und der „Zionistischen Ortsgruppe München“, welcher die Einführung der Verhältniswahl bei der' Israelitischen Kultusgemeind’e München' anregt, wurde dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Würdigung unterbreitet. I. V. gez.: von Besnard. Der Bescheid ist den beiden Vereinen von der Regierung im Abdruck zugestellt worden. Die Regierung hat sich danach bezüglich Wahltermin und Zahl der zu Wählenden vollständig auf den Standpunkt der beiden Vereine, den wir hier vertreten hatten, angeschlossen. Wir nehmen an, daß die Kultusgemeinde München nunmehr eine vollständige Erneuerung des Verwalltungskörpers unter Zugrundelegung des Verhältniswahlrechts vornehmen wird, und damit auf friedlichem Wege die berechtigten Forderungen der Minderheiten befriedigt.