Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 50 (13.12.1918)
- Date
- 1918-12-13
- Page
- Seite 617 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 50 Das Jüdische Echo 617 hat, interveniert. Der Staatskanzler und der Staatssekretär versicherten, daß keine Reehtsver letzung gegen die Juden beabsichtigt gewesen sei Die Fragen seien eben noch nicht geklärt Der Umstand, daß verschiedene, von einander abweichende Verfügungen vorhanden seien, hätte Mißverständnisse veranläßt. Nachdem der Jüdische Nationalrat, weicher gegen die von Kemetter vorgeschlagene und ins Gesetz übernommene Formulierung, wonach die deutsch-österreichische Staatsbürgerschaft an das Bekenntnis zur deutschen Nation gebunden ist, Einspruch erhoben hat, hat er nunmehr vom Staatskanzler Renner einen schriftlichen Bescheid bekommen, daß dank den Bemühungen des Jüdischen Nationalrates Abänderungen des Gesetzes beschlossen sind. Auch in Bezug auf die Angelobung für den deutsch - österreichischen Staat, erklärt der Staatskanzler in diesem Schreiben, wird man dem Nationalrat entgegenkommen. Diese Stellungnahme des Staatskanzliers ist von besonderer Bedeutung, da sie die erste Voraussetzung dafür schafft, daß im deutsch-österreichischen Staat die Juden nicht gezwungen werden sollen, sich, um die vollen staatsbürgerlichen Rechte zu genießen, zur deutschen Nation zu bekennen. Tagung des jüdischen Vorparlaments in der Ukraine. Anfangs November trat in Kiew eine jüdische Nationalversammlung zusammen, an der Vertreter sämtlicher jüdischer Parteien Anteil nahmen. Auf der Tagesordnung stand die Frage der jüdischen Vertretung auf der Friedenskonferenz und die jüdischen Rechtsforderungen in der Ukraine. Im Namen des Seniorenkonvents verlas der Poale- Zionist Serubabel die folgende Protestresolution, die einstimmig vom Vorparlament angenommen wurde: „Nachdem die provisorische jüdische Nationalversammlung die Deklarationen der Fraktionen vernommen hat, und bevor sie dazu schreitet, die Arbeiten, die in den Deklarationen vorgesehen sind, in Angriff zu nehmen, drückt die provisorische jüdische Nationalversammlung ihren schärfsten Protest dagegen aus, daß das Gesetz vom 9. Januar 1918 über die national-personale Autonomie der Ukraine, die die einzige Garantie für das friedliche Zusammenleben der Völker gewährt, am 8. Juli d. J. aufgehoben wurde, und fordert die baldige Wiederherstellung dieses Gesetzes.“ Eine zweite Protestresolution verlas im Namen des Seniorenkonventes der Zeire-Zionist J. Me - reminsky, die folgendermaßen lautet: „Die letzten Wochen wurden durch Pogrome und Gewalttaten gegen die jüdische Bevölkerung •in Polen befleckt. Die jüdische provisorische Nationalversammlung drückt ihren schärfsten 1 rötest und ihre Empörung gegen die beteiligten polnischen Kreise und ihre chauvinistische PolitiK aus. Die provisorische jüdische Nationalversammlung ruft die Demokratie Polens, die Weltdemokratie und die gesamte Kulturmenschheit auf, che nationalen und. bürgerlichen Rechte der drei Millionen Juden zu verteidigen und richtet ihren brüderlichen Gruß an die verfolgte jüdische Bevölkerung Pollens, die für die Sicherung ihrer elementaren Menschenrechte und ihrer nationalen Autonomie kämpft. Es gelangte folgende Resolution zur Annahme: „Die provisorische jüdische Nationalversammlung in der Ukraine fordert: a) die Anerkennung des jüdischen Volkes als einheitlicher Nation; b) die Aufnahme des jüdischen Volkes als gleichberechtigtes Mitglied im Völkerbund; c) völkerrechtliche Garantie für alle Voraussetzungen, die für die Wiederherstellung des politischen Zentrums des jüdischen Volkes in seiner historischen Heimat, in Palästina, notwendig sind; d) Verbürgung — durch Konstitution und internationales Recht — der bürgerlichen und nationalen Rechte der Juden in allen Ländern; e) Gewährung der national-personalen Autonomie in allen Ländern, in denen Juden in großen Massen wohnen und überall, wo die jüdische Bevölkerung dieses Recht beansprucht. Die nationale jüdische Vertretung fordert die Zulassung der Vertreter des jüdischen Volkes zum Friedenskongreß zwecks Wahrung der jüdischen Interessen.“ Einer telegraphischen Mitteilung zufolge wurde auf der letzten Sitzung des Vorparlaments eine fünfgliederige Delegation zur Beteiligung am Friedenskongreß gewählt. Die sozialistischen Parteien und die Volkspartei nahmen an diesen Wahlen nicht teil. Gewählt wurden: M. M. Ussischkin, Achad-Haam, Rabbiner Ahronsohn, M. N. Kreinin und 0. O. Grusenberg. Über die übrigen Fragen und Beschlüsse des Vorparlaments werden wir noch berichten. Die Zukunft Palästinas. Das „Jüdische Korrespondenzbureau“ veröffentlicht eine Unterredung mit dem Zionistenführer Kann, der erklärte, eines stehe unerschütterlich fest, nämlich daß Palästina auf immer von der türkischen Gewalt befreit sei. Das Land werde sich allmählich zu einem jüdischen Staat entwickeln. Gegenwärtig sei es dazu noch nicht in der Lage. Es müsse eine Vertrauensmacht ernannt werden, die im Namen des jüdischen Staates handle, bis dieser selbst die Regierungsform regeln könne. Unter den jetzigen Umständen könne nur England diese Vertrauensmacht sein. Es werde beabsichtigt, eine Konferenz der Zionisten aus den alliierten und neutralen Ländern einzuberufen. Palästina dürfe nicht den Charakter einer privilegierten Kolonialgesellschaft auf Aktien haben, denn das jüdische Volk brauche keine kolonisatorische Monopole. Am besten wäre es, wenn die Vertrauensmacht einen jüdischen Gouverneur ernennen würde, der im Einverständnis mit der Vertrauensmacht die hohen Beamten anstellte. Aber diese Frage könne nicht vor der Friedenskonferenz gelöst werden. Aus der jüdischen Weit Aus aller Welt. Anerkennung des .Jüdischen Nationalrats durch die ungarische Regierung. Von der ungarischen Zionistischen Organisation erhalten wir aus Budapest das folgende Telegramm: Auf Anfrage von Dr. Blank in Marmaros-Sziget an die ungarische Regierung erhielt derselbe am 28. November die telegraphische Antwort des ungarischen Ministers Jafzi: „Anerkenne Berechtigung Jüdischen Nationalrats,“