Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 49 (6.12.1918)
- Date
- 1918-12-06
- Page
- Seite 604 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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604 Das Jüdisch« Echo Nr. 49 des Judentums, die durch das Rundschreiben angeblich gewährt werden soll, und die uns in dieser ernsten Zeit so bitter not tut; wird durch die gehässige Boykotterklärung aufs Gröblichste verletzt. Gegen die Behauptung des Rundschreibens, „daß wir eine Glaubensgemeinschaft, nicht aber ein jüdisches Volk sind und sein wollen“ erklären wir, daß wir Juden, das alte Volk der Bibel das älteste Volk der Weltgeschichte waren, sind und blleiben werden, das den Jahrtausenden getrotzt hat und durch Gottes Gnade nach göttlicher Verheißung nicht untergehen wird; ein Volk, das durch seinen Nationalbesitz, die Thora, charakterisiert und geadelt wird; ein Volk, das sich seit Urbeginn als Gottesvolk gefühlt und bekannt hat; ein Volk, bei dem sowohl die Bezeichnung als bloße Glaubensgemeinschaft, wie auch als bloße Nationalität als Torso empfunden wird; ein Volk, dessen Religionsgesetz es gebietet, daß alle seine Volksangehörigen gute Staatsbürger in allen Ländern ihres Aufenthaltes seien. Dies ist der Standpunkt der ganzen thoratreuen Judenheit. Die Lage in Rumänien. Die Nachrichten, die wir über die Entwicklung der Dinge in Rumänien bekommen, bestätigen unsere Prophezeiung. Die für die Einbürgerung zuständigen Gerichtshöfe verlangen die Erbringung derartig vieler Nachweise von den Petenten, daß ihren Ansprüchen nicht entsprochen werden kann. Während das Gesetz z. B. anordnet, daß Frauen und eheliche Kinder derjenigen, die naturalisiert werden, ohne weiteres mitnaturalisiert werden, verlangen zahlreiche Gerichtshöfe, wie die in Piatra, Neami Tecuci und andere, daß die Parteien einen Heiratsaktauszug für die Frau und Geburtsaktauszüge für die Kinder mitvorlegen, obwohl eine dies anordnende Bestimmung im rumänischen Reglement ausdrücklich aufgehoben war, weil diese Verpflichtung im Widerspruch zu dem Naturalisationsgesetz stand. Noch empörender ist es, daß sich die Gerichtshöfe, wie z. B. der in Galiaz, mit dem Nachweis über die Abschließung der Ehe nicht begnügen sondern außerdem noch verlangen, daß der Gesuchsteller den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ehe seiner Eltern sowie der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Ehe erbringt. Es braucht nicht betont zu werden, daß die Auferlegung derartiger Bestimmungen der Aufhebung des Gesetzes absolut gleichkommt. Aber das sind nicht die einzigen Beschwerden, die von den rumänischen Juden heute erhoben werden. Einige Bezirksgerichte verlangen drei Zeugenaussagen, statt der vorgeschriebenen zwei, andere gestatten Zeugenaussagen nur zweimal in der Woche und auch dann nur von fünf Gesuchstellern an einem Tage, was es in größeren Ortschaften, wie Bukarest, Jassy usw. beinahe unmöglich macht, sich die notwendigen Akten zu verschaffen. In Galaz werden im Widerspruch zu den Artikeln 24 und 57 des Zivilgesetzbuches Verwandte als Zeugen abgelehnt. Eine andere viellbeliebte Schikane gründet sich auf die Verschiedenheit in den Namen, weil in letzter Zeit viele Personen ihren Namen rumanisiert haben. Eine weitere Erschwerung besteht darin, daß zahlreiche Gerichtshöfe den Nachweis sowohl von den Zivil!- wie auch von den Militärbehörden verlangen, daß der Antragsteller nicht vorbestraft ist. Es ist selbstverständlich, daß auch die Beschaffung dieser Bescheinigung die Naturalisation außerordentlich erschwert. Insbesondere sind es die militärischen Behörden, die das Gesetz in schamlosester Weise umgehen. So hat es der Oberst Jon vom 14. Infanterie-Regiment gewagt, dem Soldaten Moses Grünberg zehn Tage Einzelarrest zu geben, weil er ein Zeugnis über seinen Fahnendienst, das er zur Naturalisation brauchte, forderte. Als der Oberst vom Divisionsgeneral über die Richtigkeit dieser Angelegenheit befragt wurde, erklärte er, er übernehme die volle Verantwortung und; verweigere jede Auskunft und die Ausstellung eines Aktes. Ähnliche Vorgänge spielten sich beim 16. Infanterie-Regiment in Falticeni ab. Die vorliegenden Fälle bilden nur einen kleinen Auszug aus dem uns vorliegenden Material, aber auch aus ihnen wird für jeden die elementarsten Rechtsgrundsätze anerkennenden Menschen klar, daß die Friedenskonferenz die Frage der rumänischen Juden in einer Weise lösen muß, die eine Naturalisation ohne Einschränkung auf einzelne Kategorien und ohne Möglichkeit der Umgehung ermöglicht. Wahlen in der Münchner Kultusgemeinde. Der orthodoxe Verein „Ohel Jacob“ und die „Zionistische Ortsgruppe München“, haben, wie man uns mitteilt, gemeinsam bei der hiesigen Kultusgemeinde unter Hinweis auf die dem geltenden Mehrheitswahfrecht anhaftenden Mängel (vergl. den Aufsatz von Dr. E. Straus in Nr. 47 d. Bl.) und unter Berufung auf den Erlaß der Reichsregierung vom 12. November 1918 eine schleunige Änderung des Wahlverfahrens unter Einführung des Proportionalwahlrechts beantragt. Der Verwaltungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 28. November beschlossen, diesen Antrag einer Kommission zur Bearbeitung zu tibergeben. In der Beratung wurde von den Rednern, die sich zu der Frage äußerten, zwar einhellig die Berechtigung des Verlangens nach Einführung der Verhältniswahl anerkannt; es wurde aber von liberaler Seite neuerdings der Standpunkt vertreten, es solle eine Änderung der einschlägigen Statutenbestimmungen nur gleichzeitig mit einer allgemeinen Revi- J Prakt. Zahnarzt 5 j Bernhard Lewin, > München, Eisenmannstr. 3 jjrns dem Felde zurück. Zahn-Praxis Max Voelkel, Dentist Alle in das Fach einschlägigen Arbeiten nach neuester Methode und bester Ausführung. Aengstllohe Patienten stete aohonendste Behandlung. Perusaatr. 4/111 Lift :: Tel. 26381 Im Hanne Weixlsdorfer Nachfolger.