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Das jüdische Echo · 1918-12-06 · 49 (6.12.1918) · p. Seite 605

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
49 (6.12.1918)
Date
1918-12-06
Page
Seite 605 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 4Ö D»» Jüdisch# Echo 605 sion der Gememdestatuten vorgenommen werden Mit dem gleichen Argument hat man bereits seit achtJaluren die Einführung der Verhältniswahl hintanzuhalfen gewußt. Man hätte seit dem Jahre 1910 wohl Zeit gehabt, die Statutenrevision in die Wege zu leiten. Aber man dachte gar nicht daran dies zu tun. Anträge der Minderheit wurden unter Hinweis auf die in Aussicht stehende Änderung der Gesetzgebung von der Mehrheit abgelehnt — Die Münchener Kultusverwaltung sollte sich klar darüber sein, daß nach den Umgestaltungen, die unser gesamtes öffentliches Leben erfahren hat es fürderhin nicht mehr angeht, einen erheblichen Teil der Gemeindewähler durch das veraltete Wahlsystem des Gemeindestatuts rechtlbs zu stellen und die Gemeindewahlen durch kleine Konventikel des liberalen Vereins „machen“ zu lassen. Die Verhältniswahl ist heute als das einzig zulässige Wahlsystem gesetzlich anerkannt. Ihre Durchführung läßt sich nicht hindern und nicht verschieben. Weder Statutennoch Gesetzesrevision dürfen hier zum Vorwand dienen. Gerade wenn man einschneidende Änderungen des Gemeindestatuts für notwendig hält, muß man vorher die Gemeindeverwaltung so zusammensetzen, daß alle Wähler und Wählergruppen darin nach Maßgabe ihrer Stärke in der Gemeinde zur Geltung kommen. Ein nach veraltetem Wahlsystem zusammengesetzter Verwaltungsausschuß ist gar nicht das geeignete Organ zu einer allgemeinen Statutenrevision. Wir hoffen, daß die von der Verwaltung eingesetzte Kommission diese Gesichtspunkte bei ihrer Arbeit beachten und raschestens die Einführung des neuen Wahlsystems in dem Gemeindestatut in die Wege leiten wird, so daß schon die nächsten Wahlen nach einem gerechten Wahlverfahren erfolgen. Wann finden diese Wahlen statt? Nach dem Gemeindestatut sind, wie wir wiederholt hier betont haben, die Mandate aller 18 Ausschußmitglieder abgelaufen. Ob die während der Kriegsjahre von der Verwaltung beschlossene Verlängerung ihrer eigenen Amtsdauer rechtlich zulässig war, mag dahingestellt sein. Die Verwaltung kann sich hiebei jedenfalls auf das Vorbild anderer politischer Korporationen berufen. Heute nach Beendigung des Kriegs fehlt jeder Rechtsgrund für einen weiteren Aufschub der Wahlen. Trotzdem hat die Verwaltung am 28. November unter Mißachtung des Statuts beschlossen, neuerdings die Wahlen um ein Jahr zu verschieben und — auch dann nur sechs — statt achtzehn — Mitglieder zur Wahl zu stellen. Wir erblicken in diesem Beschluß einen schweren Übergriff der Verwaltung in die Rechte der Wähler. Der Verwalltungsausschuß scheint ganz zu vergessen, daß er seine Stellung ausschließlich dem Mandat der Gemeindemitglieder verdankt und daß er rechtlich an die Grenzen des ihm erteilten Auftrags gebunden ist. Eine Tätigkeit, die er außerhalb dieser Grenzen entfaltet, entbehrt des Rechtsbodens. Die Kultusgemeindeverwaltungen in Bayern . haben weitgehende öffentlich-rechtliche Befugnisse; sie haben vor allem das Besteuerungsrecht. Glaubt die Münchener Kultusverwaltung wirklich, es stehe in ihrem Belieben, sich über Recht und Satzung hinwegzusetzen? Wie denkt sie sich z. B. ihre Lage, wenn künftig ein Gemeindemitglied der unrechtmäßig im Amt verharrenden Verwaltung die Zahlung der Kultussteuern verweigert? Werden die Verwaltungsgerichte im Streitfall die Kompetenz des satzungswidrig amtierenden Ausschusses anerkennen? Wir möchten das aufs Entschiedenste bezweifeln. Die Münchener Kultusverwältung hat mit ihrem neuesten Beschluß den Boden des Rechts verlassen. Will sie diesen Beschluß aufrecht erhalten? E. St. Aus der jüdischen Welt Amerika. Der Jüdische Kongreß in Amerika. Das „Jüdische Preßbureau“ in Stockholm telegraphiert: Wir erhalten von unserem Korrespondenten in London die telegraphische Mitteilung, daß die jüdisch-amerikanische Presse einstimmig und mit großem Nachdruck die Forderung nach der baldigen Einberufung des jüdischen Kongresses in Amerika stellt. Der Forderung der öffentlichen Meinung entsprechend, hat die eingesetzte Executive des jüdischen Kongresses die Arbeit wieder aufgenommen. Aus aller Welt. Branting iür das Jüdische Volk. Das „Kopenhagener Zionistische Bureau“ berichtet: Die Zionistische Organisation in Stockholm veranstaltete am 2. November eine große Volksversammlung, die sich zu einer großartigen Kundgebung der jüdischen Bevölkerung Stockholms für den jüdisch-nationalen Gedanken gestaltete. Der bedeutende sozialdemokratische Führer Skandinaviens Branting und der Bürgermeister Lindhagen bekannten sich in längeren Ansprachen zum vollen Anschluß an die jüdischen Forderungen bezüglich Palästinas und der nationalen Autonomie in der Diaspora und brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, daß diese Forderungen jetzt zur Erfüllung gelangen werden. Branting betonte ausdrücklich, daß er im Namen der Internationale spreche. Ausbreitung des Zionismus. Bei einer von den assimilatorischen Notabeln in Budapest einberufenen Versammlung erklärte Minister Barnabas Buza auf efinlen zionistischen Zwischenruf i„Es lebe die jüdische Nation“, daß er sich diesem Rufe anschließe und daß das ungarische Judentum stolz darauf sein könnte, daß die Juden eine separate Nation bilden. Das bisherige offizielle Organ der ungarischen Assimilanten „Egyenlöseg“ hat sich dem Zionismus angeschlossen. Man erinnert sich noch daran, welch heftigen Kampf dieses Blatt gegen die jüdischnationale Bewegung geführt hat und daß es sogar vor Denunziationen der Zionisten nicht zurückgeschreckt ist. Nunmehr veröffentlicht das Blatt einen Leitartikel, in dem es die Berechtigung der Forderung nach einem Judenstaat in Palästina anerkennt. Das Blatt verlangt ferner: Wahl eines jüdischen Nationalrates für Ungarn, Organisierung dets Selbstschutzes, Verwandlung der ungarischen „Ito“-Gesellschaft in ein Institut zur Vermittlung zwischen Ungarn und Palästina und Verbreitung des geistigen Zionismus, Sicherung der politischen Rechte der Juden in Nordungarn, wo sie in geschlossenen Massen wohnen. Der ukrainische Nationalrat und die Juden. Wie das „Prager Tagblatt“ vom 19. November meldet, iist Czernowitz Inaich Heftigen Straßen-

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