Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 47 (22.11.1918)
- Date
- 1918-11-22
- Page
- Seite 568 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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568 Das Jüdische Echo Nr. 47 Zahl entsprechend vertreten sind“, und hat in der Begründung neuerdings darauf hingewiesen, daß „die Verhältniswahl sich, wie man auch über sie mit Bezug auf politische Wahlen denken mag, für Wahlen in israelitischen Gemeinschaftsangelegenheiten besonders empfiehlt“. Aus den gleichen Erwägungen heraus habe ich im Jahre 1909 in den von mir der Kommission des Landesvereins für israelitische Kultusgemeinden in Bayern vorgelegten „Grundsätzen für eine neue gesetzliche Regelung der Verhältnisse der jüdischen Religionsgemeinschaft in Bayern“1) und hat späterhin Dr, Alfred Neumeyer in seinen „Bemerkungen zur Abänderung des Edikts vom 10. Juni 1813“2) die Einführung der Verhältniswahl bei den Vertretungskörpern der größeren bayerischen Kultusgemeinden angeregt. Im gleichen Sinne äußerten sich über die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit des Proportionalwahlsystems für die größeren bayerischen Kultusgemeinden in ausführlichen Gutachten in den Jahren 1909 und 1910 die Universitätsprofessoren Heimberger, Dyroff und P i 1 o t y, also die ersten Autoritäten auf dem einschlägigen Rechtsgebiete. In überzeugender Weise hat ferner Sigmund Fränkel in mehreren Aufsätzen in der Jüdischen Presse3) die Notwendigkeit der Einführung des Verhiältniswahlrechts in den jüdischen Großgemeinden vom Standpunkt der Gerechtigkeit und religiösen Toleranz dargelegt. In der Tat sprechen'ja auch all die Gründe, die allgemein zugunsten der Verhältniswahl angeführt werden, insbesondere für deren Anwendung auf die jüdischen Kultusgemeinden. Wir haben heute innerhalb aller jüdischen Großgemeinden Deutschlands mehrere Richtungen oder Parteien, von denen jede ihre berechtigten Interessen und Wünsche zu vertreten hat. Eine aus lauter Neologen zusammengesetzte Gemeinderepräsentanz wird den Forderungen einer orthodoxen Minderheit schon deshalb nicht gerecht werden, weil diese keine Gelegenheit hat, ihre Wünsche innerhalb des Kollegiums darzulegen. Ein von nationaljüdischer Seite gestellter Antrag auf Errichtung einer gemeindlichen Lesehalle oder Bibliothek, auf Ausgestaltung von Lehrkursen, fällt in einem solchen Kollegium ohne weiteres unter den Tisch. Man wende nicht ein, daß das Schicksal dieser Vorlagen kein anderes wäre, wenn auf Grund einer Verhältniswahl etae Anzahl orthodoxer oder zionistischer Vertreter Mitglieder des Kollegiums wären, weil schließlich ja doch letzten Endes die Mehrheit der Mitglieder des Kollegiums entscheidet. Man darf doch nicht verkennen, daß in vielen Fällen nicht der böse Wille, sondern das mangelnde Verständnis an solchen Dingen schuld ist. Und hier kann eine Aussprache und Aufklärung auch eines Einzelnen Gutes wirken. — Dazu kommt, daß die Hauptarbeit gerade in größeren Kollegien nicht vom Plenum, sondern von Kommissionen geleistet wird, wo fähige, arbeitsfreudige Männer welcher Richtung immer überall leicht Einfluß zu gewinnen vermögen. Wird durch die Verhältniswahl! den Minderheiten eine Vertretung gesichert, so wird der Weg 0 Privatdruck München 1909. 8) Augsburg 1914. *) Auch als Broschüre erschienen. Berlin 1911. zu besserem gegenseitigen Verständnis angebahnt. Bei den geltenden Wahlsystemen fuhrt das Bewußtsein der Minderheit, daß sie auf alle Fälle mundtot gemacht sei oder doch von) der Gnade der Mehrheit abhängig bleibe, dazu, daß sich ihre Anhänger von einer Betätigung im Gemeindeleben immer mehr zurückziehen, das Interesse daran verlieren und schließlich allen Fragen des Gemeindelebens mit Gleichgültigkeit _ oder Erbitterung gegenüberstehen. Und das sind, wie die Dinge in Deutschland liegen, gerade diejenigen Elemente, die ihrer treuen Anhänglichkeit an den Interessen der jüdischen Gemeinschaft wegen besonders geeignet wären, an der Leitung der Ge- Die Einführung der Verhältniswahl bringt mit einem Schlag neues Leben in die Gemeinde. Nicht nur bei den Minderheitsparteien, die jetzt erst die Möglichkeit sehen, Einfluß durch eigene Anstrengung zu gewinnen, sondern auch bei den Mehrheitsparteien, die nun genötigt sind, den eigenen Besitzstand zu verteidigen, ihre Kräfte anzuspannen, ihre Geschäftsführung vor den Wählern zu vertreten. — Nur feige Bequemlichkeit, die Ruhe um jeden Preis verlangt und in jedem Wahlkampf einen Frevel gegen den „Gemeindefrieden“ erblickt, wird sich daher gegen die Verhältniswahl sträuben können. Die Wahlkämpfe selbst werden bei der Verhältniswahl ruhiger und sachlicher geführt werden können, als bei der Mehrheitswahl, die nach dem treffenden Wort des französischen Deputierten Groussier den Charakter einer Lotterie besitzt, bei der der Wähler entweder gewinnt oder verliert. Handelt es sich doch dann nur mehr um das Maß des Einflusses, nicht mehr um „Sein oder Nichtsein“, ein „Alles oder Nichts“. Wie unbillig das bisher geltende Wahlrecht wirkt, haben wir gerade hier in München feststellen können bei den letzten Wahlkämpfen aus Anlaß der Gemeindewahlen im Jahre 1910. Von etwa 1200 abgegebenen Stimmen entfielen ca. 800 auf die „liberale“, gegen 400 auf die Oppositionsliste. Da auf Grund des geltenden Gemeindestatuts von 1892 das Mehrheitsprinzip gilt, wurden sämtliche. 12 Kandidaten der liberalen Partei (6 Ausschußmitglieder und Ersatzmänner) gewählt; die Opposition, die nahezu ein Drittel der Stimmen auf ihre Liste vereinigt hatte, blieb ohne Vertretung. Mit diesem System muß gebrochen werden! Das haben damals bereits und inzwischen wiederholt auch angesehene Führer der liberalen Mehrheit eingesehen und öffentlich anerkannt. zu tun! .Die Mandate der sämtliche 1.8 Mitglieder des Münchener Ver waltungsausschusses sind abgelai f e n, da die statutenmäßigen Wahlen in de Jahren 1914 und 1916 mit Rücksicht auf die Krieg: zeit nicht abgehalten wurden. In Kürze sollen d Neuwahlen vorgenommen werden. Es erscheii angesichts der eingetretenen allgemeinen Denn kratisierung unseres öffentlichen Lebens, insb< sondere auch im Hinblick auf den Eingangs ei wähnten Erlaß der Reichsregierung unzulässig un wurde den schärfsten Protest herausfordern, wen man m der jetzigen Zeit Wahlen nach einem so ve: alteten, unbilligen Wahlsystem vornehmen würd ie es das geltende Gemeindestatut vorschreib