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Das jüdische Echo · 1918-11-01 · 44 (1.11.1918) · p. Seite 532

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
44 (1.11.1918)
Date
1918-11-01
Page
Seite 532 (sequence 4)
Language
German
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532 Das Jüdische Echo Nr. 44 Vas Allgemeine Milche iirnnlif nliaitf. Manre-Ieiiell" W Jerusalem Organisation rein europäisch Isolierhäuser sür Ansteckende Höchste Anerkennung aller Behörden Ausnahme unterschiedslos sür Alle Man fordere die Bedingungen ein. bittet für seine Geschäftsleitung: Frankfurt a. M Postscheckkonto Nr. 7785 Frkft. a. M. Hält sich für gewissenhafte Uebernahme von Stiftungen empfohlen! Bitten — Zimmer — Fahrzeit — Gedenktafel — Stiftungen Briefe zu richten nach Röderbergweg 63. sie besteht in ausgesprochenen Gernsngbezirken, wo Nationssplitter durcheinandergewürfelt und gewachsen sind. Die Juden hingegen, auch wo sie ein mehr oder weniger geschlossenes Siedlungsgebiet bewohnen, entbehren des territorialen Rechtsanspruchs und Rechtstitels. Sie haben eben niemals aufgehört und werden niemals aufhören, ihr Sein außerhalb ihres historischen Landes als Diaspora, als mit dem jeweiligen Boden nicht verwachsen und ohne Wurzelhaftigkeit zu betrachten. Dieses bedeutete jedoch keineswegs eine Preisgabe ihres nationalen Seins. Im Gegenteil. Es wurde auf Unmögliches, Unerreichbares verzichtet, um alle Kraft und alles Streben dem Höchstmaß des Erreichbaren zu widmen. Wurzellos im fremden Boden, streckte der mächtige alte Stamm des Volkstums seine blühenden Wipfel in die Höhen des Geistes. So erwuchs der Anspruch dieses Volkstums auf nationalkulturelles Eigenleben, der nicht auf das territoriale Prinzip aufgebaut war, sondern vielmehr auf dem Persönlichkeitsrecht beruhte. Es ist bereits mehr als ein Jahrzehnt vergangen, seitdem auch das Judentum Galiziens in den Kampf um das nationale Lebensrecht getreten ist. In diesem Kampfe war dem volkstreuen galizischen Judentum in den Reichsratswahlen von 1907 bekanntlich zum ersten Male ein großer Erfolg beschieden. Dieser Erfolg, der zur Begründung eines „Jüdischen Klubs“ im Redchsrat führte, war natürlich vor allem und hauptsächlich durch den klaren Willen der jüdischen Masse selbst und das zielbewußte Auftreten der nationalen Führer herbeigeführt worden; nicht zuletzt war der Sieg der jüdischen Volkssache jedoch dem treuen Beistand der Ukrainer zu verdanken. Unvergeßlich wird es bleiben, daß die Forderung auf Anerkennung der jüdischen Nationalität in Galizien zum ersten Male von ukrainischer Seite ausging; im Dezember 1905, anläßlich der Wahlreformverhandlungen, forderte der ruthenische Abgeordnete und Obmann des „Ruthenischen Klubs“ Romanczuck im Reichsrat die Schaffung einer nationalen Kurie für die Juden. Es geschah dies natürlich aus wohlverstandenem eigenen Interesse der Ukrainer und nicht aus Judenliebe. Diese einmal aufgetauchte Forderung auf Anerkennung der jüdischen Nationalität war es, die den Stein endlich ins Rollen brachte und auf der Zionistischen Landeskonferenz zu Krakau von 1906 einem -.Gegenwartsprogramm“ zum Durchbnuch verhalf, das den eigentlichen Beginn des nationalen Kampfes einleitete. Der Erfolg war bekanntlich von kurzer Dauer. Die im heroischen Ansturm errungenen Positionen mußten bereits im nächsten Wahlgang dem mächtigen, nie rastenden Feinde zurückgegeben werden, der bald Gelegenheit hatte, die Scharte von 1907 gründlich auszuwetzen. In den Reichsratswahlen von 1911 verschwand der von den Hoffnungen und der Liebe der Besten getragene Jüdische Klub mit samt der nationaljüdischen Reichsratsrepräsentanz Galiziens von der Oberfläche. Noch einmal aber sollte dem jüdischen Volke Galiziens eine trügerische Hoffnung leuchten: durch die Erklärung der „Sonderstellung Galiziens vom 5. November 1916. Die geplante „Autonomie“ Galiziens erwies sich jedoch bald als völlig „judenrein“. Wiederum war das jüdische Volk Galiziens um sein Lebensrecht betrogen. Der Neuaufbau Österreichs bringt nun auch eine Neugestaltung der galizischen Verhältnisse. Das polnische Westgalizien ist ausgeschaltet, die Schaffung eines ukrainischen Reiches ist angekündigt. Und die Juden? Die 600 000 Juden Ostgaliziens, vermehrt durch die der Bukowina, die den westgalizischen Ausfall reichlich kompensieren? Wie soll sich das Zukunftsschicksal der nahezu einen Million Juden beider Landesteile im Rahmen der neuen, auf dem Siedlungsprinzip beruhenden staatsrechtlichen Ordnung gestalten? Dieses Schicksal hängt nunmehr völlig in der Luft. Das klare Bewußtsein dieser völligen Ungewißheit und Unsicherheit hat die jüdischen Vertreter im Reichsrat, die Abgeordneten Reizes und Breiter, bewogen, bereits am Tage der Bekanntgabe des Neuordnungsmanifestes beim verantwortlichen Leiter der österreichischen Regierung, Herrn Ministerpräsidenten v. Hussarek, vorstellig zu werden, um sich nach den Aussichten des jüdischen Volkes in Galizien zu erkundigen. Herr v. Hussarek meinte, diese Frage ließe sich ja im Zusammenhang mit der Schaffung eines jüdischen Königreichs in Palästina lösen. Wir wissen nicht, ob Herr v. Hussarek jemals auch einen guten Witz gemacht hat, allein dieser ist ganz entschieden ein sehr schlechter Witz. Er sollte zum mindesten die wichtige Mitteilung nicht unterlassen haben, ob der österreichische Staatsschatz zur Deckung der Uber- und Ansiedlungskosten für die 600 000 Juden Ostgaliziens in Palästina bereit wäre. Für den mangelhaften sittlichen Ernst, womit die „Judenfrage“ noch heute in führenden Kreisen Wiens traktiert wird, ist diese „Antwort ein sprechendes Zeugnis. Indessen das judisehe Volk Galiziens wird, wie so manchen hochmogenden Herrn, auch den Herrn v. Hussarek überdauern. Und über den wahren Stand der Dinge mußte schließlich auch dem heutigen österreichischen Ministerpräsidenten eine Ahnung auf-

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