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Das jüdische Echo · 1918-10-18 · 42 (18.10.1918) · p. Seite 511

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
42 (18.10.1918)
Date
1918-10-18
Page
Seite 511 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 42 Das Jüdische Echo 511 Hand w i r t s c h-#i f tji c h e(n S c;h: u> 1 e. zwecks Ausbildung: von jungen Leuten sind bereits 150 000 Kronen gezeichnet. Weiters wurde die Notlage der hebräischen Lehrer in Palästina erörtert. Es wurde beschlössen, an die Leitung der Sammlungen „Palästina Hlilfsrwerki“ undl „Jüdischer Opfertag“ heranzutreten, damit ein Teil der Gelder zur Unterstützung der Lehrer gewidmet werde. Die Vermittlung von hebräischen Lehrkräften aus Palästina nach Österreich wurde der Studiengruppe für Erziehung übertragen. Der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Unterstützung des „H a p o e 1 Hazair“ und der Schornr i m wurde zur Beratung in der nächsten Sitzung vertagt. Eennjer wurde beschlostseni, freie IDäfaskuss i o n1 s a b e n d e über die: prinzipiell'en Fragen der Palästinakolonisation zu veranstalten, an denen sich möglichst alle Zionisten beteiligen sollen. Der erste Abend wird demnächst stattfinden und die Frage der „Massen- oder Pionierkolonisation“ zur Diskussion gestellt werden, über die Flerr Dr. E. Rappeport das einleitende Referat halten soll. Eine Unterredung des Wiener Oberrabbiners mit Kaiser Karl. Dieser Tage erschien der neue Oberrabbiner Dr. Chajes infolge einer Berufung des Kaisers bei dem Monarchen in Audienz. Der Kaiser erkundigte sich über die Lage der jüdischen Flüchtlinge und der Rabbiner antwortete, daß diese Flüchtlinge großer Not 'ausgesetzt seien. Die nächste Frage des Kaisers galt der Lage der Ostjuden. Dr. Chajes antwortete, daß ihre Lage mit Rücksicht auf das gespannte Verhältnis der Polen zu den Juden eine schlechte sei. Die einzige Möglichkeit einer Abhilfe liege in der Sicherung der Rechte der Juden als nationale Minderheit. Auf die Frage des Kaisers, was eigentlich Palästina für die Juden bedeute, gab Dr. Chajes die Auskunft, die Juden seien in Tausende und Abertausende von Gruppen zerfallen, von denen jede einzelne um ihre Existenz kämpfen müsse und sich nur wie durch ein Wunder habe erhlalten können. Auch die Juden in Abessinien, die seit zwei tausend Jahren von ihren Stammesgenossen getrennt seien, hätten lihre Nationalität bewahrt, doch könne ein Volk seine Existenz nicht auf Wunder aufbauen. Die Juden müßten einen nationalen, religiösen Mittelpunkt haben. Der Kaiser fragte weiter, ob das nur Palästina sein könne. Hierauf erwiderte der Oberrabbiner: „In Palästina haben wir unseren Ursprung und an Palästina hängen wir seit Jahrtausenden mit Liebe und Sehnsucht.“ „Kann denn Palästina alle Juden aufnehmen?“ fragte nun der Kaiser: „Daran wird nicht gedacht“, war die Antwort. „Auch zur Zeit des zweiten jüdischen Staatswesens hat der größere Teil der Juden in der Verbannung gelebt und jeder von ihnen hat dem Lande, dem er angehörte, gute Dienste geleistet.“ Zuletzt informierte Dr. Chajes noch den Monarchen über die Verbreitung der zionistischen Bewegung. Palästina. Das Problem des jüdischen Gerichtswesens auf der Konferenz der Juden Judäas. In der dritten Sitzung der zweiten Konferenz der jüdischen Organisationen in Judäa referierte Mardechai ben Hillel Hakahen, der gegenwärtige Vorsitzende des jüdischen Schiedsgerichtes, über die Organisation des jüdischen Gerichtswesens. Er schilderte die Geschichte des jüdischen „Mischpat haschalom“ und berichtete über die Popularität, der sich diese jüdische freiwillige Institution unter der jüdischen Bevölkerung erfreute. Auch jetzt sei der Mischpat mit Arbeit überhäuft. Trotzdem das jüdische Gericht keine Polizeigewalt besitzt und nicht einmal über eine religiöse Autorität verfügt, seien seine Beschlüsse stets widerspruchslos von den Parteien anerkannt worden. Der Referent betrachtete das jüdische Gericht als einen integrierenden Bestandteil der Autonomie, als wertvolle nationalpolitische Position, die ausgebaut werden müsse. Er schlug die folgende Einteilung der Gerichtsorganisation vor: 1. Das jüdische städtische Gericht. Erste Instanz: 3 Mitglieder bei Beträgen bis 5000 Fr., Berufungsrecht von 500 Fr. an. Zweite Instanz: 5 Mitglieder bei Beträgen über 5000 Fr. Die Berufung wird an den jüdischen obersten Mischpat haschalom gerichtet. 2. Das Gericht für die Kolonien. Erste Instanz: Jede größere Kolonie wählt ein Gerichtskomitee — „Waad hamischpat“ —, das die Streitfragen unter den Mitgliedern der Kolonie schlichtet. Kleinere Kolonien bringen ihre Streitfragen vor den „Waad hamischpat“ der benachbarten größeren Kolonien und haben das Recht, zu dem Prozeß einen oder zwei Richter in den „Waad hamischpat“ zu entsenden. Berufungen werden an das Zentralgericht der Organisation der jüdischen Kolonien gerichtet. Zweite Instanz: Die Organisation der judäischen Kolonien besitzt ein zentrales Gericht, das aus von verschiedenen Kolonien gewählten Richtern besteht und' in zu bestimmenden Sessionen Streitfragen zwischen Privatpersonen und der Kolonie, zwischen Privatpersonen und einer öffentlichen Anstalt, zwischen Kolonien oder — bei größeren Beträgen — zwischen Privatpersonen untereinander, regelt. Berufungen sind zulässig: für Privatpersonen bei einem Mindestbetrag von 20 Lyra, für Kolonien bei einem solchen von 200 Lyra. Die Berufungen werden bei dem obersten „Mischpat haschalom“ eingelegt. 3. Der oberste jüdische „Mischpat haschalom. Er besteht aus 9 Mitgliedern: aus dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Gerichts, dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des zentralen Kolonie-Gerichts Judäas und aus 5 gewählten Richtern. Der oberste „Mischpat haschalom“ regelt die Berufungsprozesse und Prozesse von prinzipieller und öffentlicher Bedeutung. Er überwacht alle Gerichtsinstitutionen im Land. An diesem Gericht soll sich mindestens ein Jurist und ein Rabbiner beteiligen. Dieser Vortrag rief einen lebhaften Meinungsaustausch hervor. An der 4Debatte beteiligten Isiich: Dr. J. Thon, A. Jaffe, I. Wilkanski, H. Slonim, Rabbiner Ostrowsky und der Chacham-Baschi Usiel. Die Vorschläge des Referenten mit den Zusätzen und Änderungen der Debattierenden wurden einer Kommission übergeben. Die gefaßten Resolutionen liegen noch nicht vor. M. Hoofien übermittelte den Beschluß der Regierung bezüglich der Gerichtsfrage, Die Regierung wird dem „Misch'pat haschalom“ das Recht eines Schiedsgerichts zuerkennen. Die Gerichtsbarkeit des Rabbinatsgerichts wird in Übereinstimmung mit den bestehenden Landesgesetzen bestimmt werden. Die Lage der jüdischen Kolonien Nordpalästinas. Das Kopenhagener Bureau der Zionistische* Organisation erhielt folgendes Telegramm:

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