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Das jüdische Echo · 1918-10-04 · 40 (4.10.1918) · p. Seite 484

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
40 (4.10.1918)
Date
1918-10-04
Page
Seite 484 (sequence 8)
Language
German
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484 Das Jüdische Echo Nr. 40 lag Msftncitie Möifiljf Srnnfetnljam» | „Sdmntf-Jfiifr ju 1 Organifatton rein europätfd) ©efdjäftsle 3foiierl)äufer für Anfteckenbe <|3oftfc$eckk #öd)fte Anerkennung aller 33ef)örben #ält fid) für geroiffenfjafte Hekernaljn Aufnahme unterfdjtebslos für Alle betten — 3tmmer — Soweit - Alan forbere bte 23ebtngungen ein. Briefe 31t r ituttg: Frankfurt a. Al. onto Ar. 7785 3rkft. a. Al. ite non Stiftungen empfohlen! - ©cbcnktafel — Stiftungen testen naef) Aöberbergroeg 63. 1111 iiOili tt iiiiiuimii lli ilillil IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIUl iuiluiil ..II.IIIIIIII tigkeit entfaltet und ist zur wichtigsten Organisation der russischen Judenheit geworden. Neben diesen Organisationen bestehen aber noch mehrere andere Komitees, die zusammen mit den genannten Körperschaften bis zum Ausbruch der Revolution, die organisierte, soziale Kraft der russischen Judenheit darstellten. Die große Umwälzung in Rußland, die auch im jüdischen Leben alles über den Haufen warf, hat diesen Organisationen viel von ihrer früheren Bedeutung genommen. Die Mehrheit der Konferenzteilnehmer unter der Führung der bürgerlichen Zionisten und der Poale-Zion waren der Ansicht, daß mit der Gründung des jüdischen Gemeindebundes die Zentralorganisationen überflüssig geworden seien und daß ihre Fuktionen der Zentralverwaltung des Gemeindebundes übertragen werden müßten. Diese Ansicht wurde namentlich von den Bundisten heftig bekämpft, die ungeachtet des bureaukratischen Charakters der Zentralkörperschaften sich mit großem Eifer dafür einsetzten, daß an diesen nicht gerüttelt werden solle. Ihre Gegner führen diese Stellungnahme darauf zurück, daß die Bundisten eine heimliche Angst vor den Gemeinden besäßen wegen des überwiegend zionistischen Einflusses in denselben. Die Vertreter der Zentralorganisation selbst nahmen bemerkenswerterweise eine viel entgegenkommendere Haltung ein und sprachen sich dafür aus, daß die Zentralorganisationen ihre Agenten an den Gemeindebund abtreten sollen, sobald sich dieser gefestigt haben wird. Die Konferenz einigte sich auf den Kompromißvorschlag, daß die Funktionen der Zentralorganisationen allmählich an den Gemeindebund übergehen und daß in der Zwischenzeit der Gemeindebund mit den Zentralorganisationen Hand in Hand arbeiten soll. Zum Zwecke der Zusammenarbeit sollen gemeinsame Organe geschaffen werden, die zur Hälfte aus Vertretern des Gemeidebundes und zur Hälfte aus Vertretern der Zentralorganisationen sich zusammensetzen. Bezüglich der jüdischen Kriegsopfer wurden folgende Resolutionen gefaßt: 1. Die Heimschaffung der Kriegsopfer und die Hilfeleistung an diese und überhaupt an alle, die vom Kriege betroffen wurden, ist eine nationale Arbeit, an der sich alle Gemeinden, alle zentralen jüdischen Organisationen und alle lebendigen Kräfte des jüdischen Volkes beteiligen müssen. 2. Um einen Arbeitsplan für diesen Zweck zu entwerfen, muß ein Spezialorgan eingesetzt werden, das sich zu je 50 Prozent aus Vertretern des von der Gemeidekonferenz zu schaffenden Zentralbrgans und1 aus Vorstehern der Zentralorganisationen zusammensetzt. 3. Das gesamte Material bezüglich des Hilfswerkes für die Repatrierung der vom Kriege Betroffenen und der Hilfeleistung an diese, wird dem neugeschaffenen Zentralorgan überwiesen. 4. Die Konferenz beauftragt das kommende Zentralorgan der Gemeinden eine Delegation zu organisieren und in die besetzten Gebiete und andere Länder zu dem Zwecke zu entsenden, Verbindungen mit den Gemeinden und denen, die an der Repatrierung der von dem Kriege Betroffenen und der Hilfeleistung an diese interessiert sind, anzuknüpfen. Es ist wünschenswert, daß sich an der Delegation Vertreter der Heimlosen beteiligen. Die Konferenz ist der Ansicht, daß auf die Tagesordnung des internationalen Friedenskongresses die Frage der von Seiten der betreffenden Staaten zu leistenden Hilfe für den Wiederaufbau der Wirtschaft der von dem Kriege heimgesuchten Bevölkerung und die Erstattung ihrer Schäden gesetzt werden muß. Die Konferenz schlägt dem zukünftigen Zentralorgan vor, zu prüfen, wie eine nationale Anleihe für den im vorigen Punkte angegebenen Zweck durchzuführen ist. Die Konferenz faßte Protestresolutionen gegen die Judenpogrome und gegen die Auflösung der jüdischen Gemeinden durch die lokale Sowjetmacht in mehreren Städten. Die Konferenz setzte ein Zentralorgan ein. das aus 40 Mitgliedern besteht, von denen 15 das Präsidium bilden. Dem Zentralorgan gehören Vertreter sämtlicher jüdischen Parteien an. Der Sitz des Zentralorgans ist Moskau. Das Palästinaproblem in seiner Bedeutung für die deutsche Politik. Von Schulrat Eberhard. Demnächst wirkt das rieugegründeite Komitee „Pro Palaestina, Deutsches Komitee zur Förderung der Jüdischen Palästinasiedlung“ mit seinen ersten Veröffentlichungen an eine breitere Öffentlichkeit treten und Aufschluß geben über die Beweggründe des Zusammenschlusses und die angestrebten Ziele. „Pro Palaestina“ ist keine zionistische, überhaupt keine jüdische Vereinigung, sondern in ihm haben sich unter dem Vorsitz des Gesandten a. D. Exzellenz Raschdau Vertreter der führenden politischen Parteien Deutschlands von Scheidemann

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