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Das jüdische Echo · 1918-09-20 · 38 (20.9.1918) · p. Seite 455

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
38 (20.9.1918)
Date
1918-09-20
Page
Seite 455 (sequence 11)
Language
German
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»Nr. 38 Ü«8 jüdisch« Echo 455 Rußland hin^+ellt, indem sie gewaltsam die Macht an sich gerissen und das Land dem Feinde verkauft hätten. Daraufhin wurde auch der bolschewistische Kreiskommissär, der Jude Nachemsohn, auf barbarische Weise ermordet. Einem Funkspruch des Svenska Telegrambyran aus Petersburg zufolge, ergriff die bolschewistische Regierung Maßregeln gegen die Ausdehnung der antisemitischen Bewegung. Der Rat der Volkskommissäre hat in dieser Frage eine Proklamation veröffentlicht, die folgendermaßen lautet: „Nach beim Rat der Volkskommissäre eingelaufenen Informationen wird in vielen Städten eine Hetze zur Anstiftung von Pogromen entfaltet, die in mehreren Städten bereits zu Exzessen gegen die jüdische Bevölkerung geführt hat. Auf diese Weise hat die gegenrevolutionäre Bourgeoisie die den Händen des Zaren entfallene Waffe wieder aufgenommen. Allein in der Föderativen Russischen Sowjetrepublik, in der das Recht der arbeitenden Massen aller Völker, frei über sich selbst zu bestimmen, proklamiert worden ist, kann es keinen Raum für nationale Unterdrückung geben. Der Rat der Volkskommissäre fordert daher alle Sowjets auf, energische Maßnahmen zu treffen, um die antisemitische Hetze auszurotten. Die Personen, die der Mitwirkung an dieser Propaganda oder der Beteiligung an Pogromen überführt werden, werden außerhalb des Gesetzes gestellt.“ Rumänien. Die Naturalisierung der Juden. Das Jüd. Korrespondenzbureau in Bern berichtet: Das vom Senat und der Kammer angenommene Gesetz über die Naturalisierung der rumänischen Juden im Art. 1 bestimmt .folgende Kategorien, die Anspruch auf Naturalisierung haben: 1. Kriegsteilnehmer inkl. Htilfsdienstplflic'htige; 2. die im Lande geborenen und dort ansässigen Juden, deren Eltern auch im Lande geboren sind; 3. Eltern, Witwen und Kinder der im Kriege Gefallenen; 4. die im Lande geborenen dort ansässigen Juden, die im Kriege 1913 mobilisiert wurden, auch wenn sie späterhin entlassen wurden. Art. 2 handelt von der Naturalisierungskommission, die vom 1. September bis 30. Dezember 1918 in den Kreisstädten funktionieren werde. Die Antwort auf das Einbürgerungsgesuch hat binnen eines Monats zu erfolgen. Wichtig ist der Art. 4, der die Beweismittel bestimmt. Als solche werden anerkannt: 1. schriftliche Urkunden der Behörden. 2. Zeugenaussagen, 3. Standesamtsurkunden. Die endgültige Entscheidung im Falle eines Protestes fällt das Kasationsgericht. Das Gesetz schließt sich im wesentlichen den Bestimmungen des Bukarester Friedensvertrages an. Eine Verbesserung ist zu konstatieren in der Naturalisierung der im Jahre 1913 mobilisierten Juden, sowie in der Zulassung von Zeugenaussagen als Beweismittel, was für die einzelnen Natulralisationsfälle besonders wichtig ist. Im Falle einer loyalen Durchführung des Gesetzes wird der weitaus größte Teil der rumänischen Juden naturalisiert werden. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die rumänische Regierung gewillt ist, das Gesetz loyal durchzuführen. Aus aller Welt. Jüdische Soldatengräber. Dem Jüdischen Korrespondenzbureau in Bern wird berichtet: Infolge Vorstellungen, die von Colonel Harry Cutler, dem Leiter des Jewish Welfare Board, gemacht wurden, hat das Kriegsamt der Vereinigten Staaten dem General Pershing in Frankreich den Auftrag erteilt, dafür zu sorgen, daß die Gräber der amerikanischen jüdischen Soldaten, die dort fallen, mit einem „Mögen David“ anstatt eines Kreuzes bezeichnet werden. Vom jüdischen Nationalfonds. Die Spendeneingänge des Jüdischen Nationalfonds im Monat Juli haben laut Tageskurs 235.735.— Franken betragen und verteilen sich auf folgende Länder: Nordamerika $ 25.762, Österreich K 84.182, Rußland R. 21.334, Deutschland M. 20.181, Polen und Litauen: deutsches besetztes Gebiet M. 6700, österr. besetztes Gebiet K. 6888, England £ 553.8.10, Schweiz Franken 6070, Süd-Afrika £ 155.10.10, Holland Hfl. 932, Dänemark K 612, Schweden K. 481, Palästina M. 400, Frankreich Franken 315, Belgien Hfl. 86, Ägypten £ 2.9.10. Die Spendeneingänge des Jüdischen Nationalfonds im August 1918 betragen Fr, 229.193. Die Beiträge der einzelnen Länder stellen sich wie folgt: Österreich K. 127.368, Polen und Litauen: deutsches besetztes Gebiet M. 50.354, österr. besetztes Gebiet K. 19.090, Nordamerika $ 8400, Argentinien Pesos 17.486, Deutschland M. 15.393, England £ 473.3.0, Bulgarien Levas 8248, Italien Lire 7449, Südslav. Länder K. 9538, Schweiz Fr. 3176, Holland Fl. 720, Griechenland £ 58.—.—, Portugal Fl. 451.15, Schweden K. 394. Norwegen K. 158, Rumänien M. 110, Frankreich Fr. 95, Belgien Fr. 83. literarisches Echo Vegetarische Gemeinschaften in Palästina. Wie die Dinge heute stehen, dürfen wir uns bereits ziemlich klare Bilder von dem machen, was nach dem Kriege in Palästina zu geschehen hat. Schon jezt beginnt man in allen Kreisen, denen es mit der Besiedlung Palästinas ernst ist, Pläne zu entwerfen für die Gestaltung der künftigen Gemeinschaft nach innen wie nach außen. Alle, die in der Rückkehr nach Palästina mehr sehen als die Lösung eines wirtschaftlichen Problems der Juden, die sich von ihr eine Veredlung und Vertiefung jüdischer Wesensart versprechen, hoffen, daß vor allem das Verhältnis von Mensch zu Mensch, die wirkliche Gemeinsamkeit, dort erstehen wird. Umso wichtiger ist es, daß sich von Anfang an Menschen, die durch bestimmte Anschauungen und Lebensformen mit einander verbunden sind, zu gesonderten Kreisen — einzelnen Kolonien — vereinigen, um unbeschadet der engen Verbundenheit mit der ganzen Schar der Ansiedler, in dem Kreise ihrer engeren Umgebung den gewohnten Formen nachleben zu können. Als ein Beispiel für eine solche Sondergemeinschaft nenne ich Vegetarierkolonien. Es gibt eine ganze Reihe von Leuten, die den Vegetarismus nicht nur vom allgemein menschlichen Standpunkt befürworten, sondern deren feste Überzeugung es ist, daß er aus der Bibel zu rechtfertigen sei. Mit dieser Anschauung ist letzthin besonders N. C h a v k i n hervorgetreten (vergl. die Broschüre „Mensch und Tier“, 4 Aufsätze mit Vorwort von N. Chavkin, Selbstverlag des Verfassers, München, Bergmannstr. 7. sowie seinen Aufsatz „Vegetarismus und Zionismus“ in Heft 14/16 der „Vegetarischen Warte“. Frankfurt a,.M„ Gartenstr. 1). Der Verfasser beleuchtet die Frage des Vegetarismus von allen Seiten, und wenn man in seinem Aufsatz in der „Vegetarischen Warte“

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