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Das jüdische Echo · 1918-09-20 · 38 (20.9.1918) · p. Seite 448

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
38 (20.9.1918)
Date
1918-09-20
Page
Seite 448 (sequence 4)
Language
German
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448 Das Jüdische Echo Nr. 38 Seelsorgerstand im Sinne der katholischen Kirche kennt, so hat das jüdische Volk doch stets nur solchen Männern diese Stellung eingeräumt. die sich außer durch hervorragendes Wissen, durch Lauterkeit des Charakters, vorbildliche Lebensführung, überlegene Verstandeskraft solcher Stellung würdig erwiesen. Der Rabbiner muß seine Tätigkeit auf allen Gebieten des jüdischen Gemeindelebens entfalten. Welches sind die hier zu leistenden Aufgaben? Freilich ist nach dem jüdischen Kirchenrecht Bayerns die jüdische Kultusgemeinde die Organisation, die die Kultusbedürfnisse ihrer Angehörigen zu befriedigen hat (Gottesdienst, Schechitah, Unterricht, Begräbnis, Tauchbad ttsw.) und der Rabbiner das wichtigste Organ, durch das die Organisation diese ihre Zwecke erfüllt oder deren Erfüllung überwacht. Aber die Bedeutung der jüdischen Gemeinde und ihrer Organe erschöpft sich nicht in ihrem staatskirchenrechtlich umschriebenen Wirkungskreis. Das Recht ist nur eine Seite der Dinge; es regelt die Dinge, soweit sie einer ausdrücklichen Regelung bedürftig und — fähig sind. Die jüdische Kehillah ist nicht nur Kultusgemeinde, der Rabbiner nicht nur Kultusbeamter. Das jüdische Volksleben ist, so wenig wie das Leben eines anderen Volks — ja auch so wenig wie das Leben eines Einzelnen — ein starrer Komplex von ein für allemal feststehenden und gesetzlich regulierbaren Lebensbeziehungen; sondern es ist im Fluß, entwickelt sich, die Bedürfnisse wechseln, alte treten an Bedeutung zurück, neue entstehen, gewinnen an Gewicht. Die jüdische Gemeinde aber ist ein lebendiges Glied am lebenden Körper des jüdischen Volks, im Golus die einzige Institution, in die allle Juden eingegliedert sind, gleichviel ob Religiöse oder Atheisten, Konservative oder Liberale, östliche oder Westliche, Assimilanten und Nationalisten. Darum ist auch die Kehillah kein starres Gebilde mit einem ein für allemal fest umschriebenem Wirkungskreis. Auch das Gesetz steht nicht dagegen. Die Übernahme neuer Aufgaben ist den Gemeinden nicht etwa deshalb verboten, weil dies nicht ausdrücklich gestattet ist. Erlaubt ist. was nicht verboten ist. Auf diesen Blättern wurde schon wiederholt auseinandergesetzt, in welchen Punkten unsere Gemeindepolitik der Erneuerung bedarf. Alle Wünsche, die an die Gemeindeverwaltung gerichtet sind, richten sich auch an den Rabbiner, ihr vornehmstes Organ. Wir müssen heute auf diese früheren Darlegungen verweisen und bringen im folgenden nur kurze Hinweise: An der Spitze steht die Jugendpflege: Über die Unzulänglichkeit des offiziellen Religionsunterrichts brauchen wir kein weiteres Wort zu verlieren. Nichts ist für die Erhaltung des Judentums im Westen wichtiger, als die Arbeit an der jüdischen Jugend, die die Zukunft trägt. Die Jungen wissen nicht, warum sie Juden sind, warum sie das harte Los des Sonderdasein inmitten einer christlichen Umwelt forttragen. Ein dumpfes Wollen ist in ihnen. Dieses Dumpfe aufzuhelien, dieses Triebhafte zu klarem Bewußtsein zu bringen, ihnen den Sinn ihres Noch-Jude-Seins zu zeigen, das ist die Aufgabe des Jugendunterrichts, Aufgabe der Gemeinde und ihres Organs, des Rabbiners. In diesen Zusammenhang gehört die Gründung von Vereinen, Einrichtung von Vortragskursen (wir meinen nicht Vorträge nach Art der von jüdischen Literaturvereinen arrangierten), einer Lesehalle, einer jüdischen Bücherei, eines Volksheims — alles Mittel moderner jüdischer Kulturarbeit —. Die Arbeit an der Jugend und die Arbeit an den Erwachsenen geht hier Hand in Hand. Es sieht logisch aus, ist aber ein Unding, daß die jüdische Gemeinde der Gleichgültigkeit ihrer Mitglieder gleichgültig zusieht. Der Selbsterhaltungstrieb zwingt sie, das jüdische Bewußtsein derjenigen zu stärken, aus denen sie selbst ihre Lebenskräfte zieht. Die meisten jüdischen Menschen des Westens — und es gilt leider auch für München — sind jüdisch entweder teilnahmslos oder doch richtungslosi; jedenfalls jüdisch unwissend, trotzdem ihnen allen die jüdische Frage hart an Herz und Nieren greift, ihr Dasein fraglich und ungesichert macht. Hier ist es Aufgabe, anzuregen, zu klären, zu führen. Dies ist Aufgabe der Gemeinde und ihres Organs, des Rabbiners. Die Zerspaltenheit der heutigen Judenheit ist kein Gegengrund. Der Rabbiner kann freilich innerlich nur einer Richtung angehören. Er kann nicht orthodox und Reformer, kann nicht Zionist und Liberaler zugleich sein. Aber für den Rabbiner einer aus den verschiedenen Richtungen zusammengesezten Großgemeinde ergeben sich aus der Tatsache, daß die Gemeind® die Zusammenfassung aller Richtungen darstellt, besondere Aufgaben: er muß erkennen, wo bei jeder Richtung das jüdisch Wertvolle zu finden ist, wo ein ernstlicher Wille da ist, an der Erhaltung des Judentums zu arbeiten; dort muß er helfend und fördernd eingreifen. Diese Forderung stellen, heißt nicht, ihm Gesinnungslosigkeit und politische Abstinenz zur Aufgabe zu machen; Neutralität in diesem Sinne ist eine höchst positive Eigenschaft, Verwirklichung der unvergänglichen jüdischen Einheit gegenüber den zufälligen und historisch bedingten Spaltungen. Herausgegriffen aus dem Umkreis der hierher gehörigen Aufgaben seien speziell die die 0 s t - j u d e n anlangenden. Diese leben unter uns als Gemeindegenossen, aber doch seelisch und sozial zumeist von den angesessenen Juden tief geschieden. Es wurde in diesem Blatte diesen ungesunden Zuständen mancher Aufsatz gewidmet und gezeigt, wie die Annäherung beiden Teilen jüdisch und menschlich von Nutzen wäre. — An dieser Vereinigung zu arbeiten ist die natürliche Aufgabe der alle umfassenden Gemeinde und ihres Organs, des Rabbiners. Einer Neubelebung bedürfen auch zahlreiche unserer W o hl t ät i gk ei t s- und Wohlfahrtsorganisationen. Die strenge Auslegung der meist einer älteren Zeit entstammenden Satzungen hält nicht Schritt mit den Bedürfnissen einer neuen Zeit. Da ist viel unverwendetes Geld, dem die Zwecke fehlen, und da sind viele unbefriedigte Zwecke, denen das Geld fehlt. Die gesamte jüdische Z’dokoh ist etwas erstarrt im Kleinlichen und Formalen. Ihr den lebendigen Zusammenhang mit der jüdischen Idee, ihr die großen Gesichtspunkte wieder zu geben, das ist Aufgabe der Gemeinde und ihres Organs, des Rabbiners. Es wäre rein theoretisch gedacht, die Gemeindeverwaltung müsse zunächst sich zur Pflege neuer Aufgaben entschließen und dann den Rabbiner als ihren Beamten anweisen, hierbei tätig zu werden. Praktisch gesehen ist der Rabbiner derjenige, dem die Notwendigkeiten des jüdischen Gemeindelebens zum Bewußtsein kommen, oder

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