Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 36 (6.9.1918)
- Date
- 1918-09-06
- Page
- Seite 427 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 36 Das Jüdische Echo 427 Jabne versanden ist, und die immer weiter und weiter von der Staatsauffassung des Judentums weggeführt und die Nur-Gesetz-Auffassung stabilisiert hat: stellt die Auffassung unserer „liberalen“ Juden, die vollendete Absage an die jüdische Staatsgesinnung dar; die orthodoxe und Israelit- Auffassung hingegen hat sich noch nicht entschlossen die Theologisierung des Judentums als vollendete Tatsache für sich anzuerkennen, sondern gibt den Messiasglauben mittels eines Gedankensprungs, der unbefangen geschichtlich Denkenden nicht ohne weiteres verständlich ist, für eine „Staatsgesinnung“ im Sinne der alten Schriftgelehrten aus. An dieser Begriffsverwirrung ist nur das eine erfreulich: noch hat sich die Orthodoxie für die Entkörperlichung des jüdischen Geistes — am „jüdischen Liberalismus“ sieht man, wohin diese führt — nicht ganz entschlossen: noch könnte sie den Weg zurückfinden zur Auffassung der Schriftgelehrten: daß es ohne das Land keine Gesetzeserfüllung gibt. Zur Rabbinerwahl in München. Das „Frankfurter Israelitische Familienblatt“ bringt in seiner letzten Nummer folgende Notiz: „Kassel. Wie bestimmt verlautet, hat der zum Landrabbiner von Kassel gewählte Rabbinatssubstitut Dr. Bärwald von München auf die hiesige Stelle verzichtet, da ihm von maßgebender Stelle seine Wahl für den Rabbinatsposten in München in bestimmte Aussicht gestellt worden sei.“ Wir geben diese Notiz des Frankfurter Blattes mit allem Vorbehalt wieder. Es ist selbstverständlich und wurde uns auch auf Anfrage von der Kultusgemeindeverwaltung bestätigt, daß die Anstellung eines neuen Rabbiners nicht erfolgen kann, bevor der Verwaltungskörper durch Zuwahl von neun Gemeindemitgliedern satzungsgemäß ergänzt ist, und daß der verstärkte Ausschuß erst über den Wahlmodus zu beschließen und dann die Wahl vorzunehmen hat. Wir würden es mit Rücksicht hierauf als unzulässig betrachten, wenn der Entscheidung der satzungsmäßig berufenen Instanzen von „maßgebender Stelle“ — wer ist diese? — vorgegriffen worden wäre. Der nach dem Gemeindestatut berufene Wahlkörper muß seine Entschließungen im Bewußtsein seiner großen Verantwortlichkeit nach freier Überzeugung fassen, und darf nicht im Voraus — wenn auch nur „moralisch“ — sich gebunden fühlen durch Zusagen oder Abmachungen einflußreicher Personen, — ebensowenig wie durch die zugunsten eines bestimmten Kandidaten eingereichten Massenpetitionen. Aus diesen Gründen wollen und werden auch wir uns vorerst jedes Urteils über einzelne Persönlichkeiten, die als Bewerber für den Rabbinerposten genannt werden, strenge enthalten. Deutschland. Die Einfuhrstelle für Esrogim und Palmen in Frankfurt a. M„ Schützenstraße 14, macht bekannt, daß sich die Einfuhr von Esrogim und Lulowin nach Deutschland in dem gewohnten Umfange in diesem Jahre trotz aller Bemühungen als unmöglich erwiesen hat, da Palästina vom Feinde besetzt und die Ausfuhr griechischer und italienischer Esrogim an die Schweiz verboten ist. Durch Unterstützung der Militärbehörden ist es indes gelungen, einige Tausend Esrogim in Syrien und Nordpalästina aufzukaufen, die im September eintreffen dürften. Die Bestellung muß aber bis 5. September spätestens erfolgen. Höchstpreise werden festgesetzt. Frische Lulowim gibt es nicht. Gemeinden und Synagogen erhalten je 1 Erog. Nachricht geht ihnen zu. Österreich. Die Folgen des Grenzschlusses. Das jüdische Tagblatt, „Wiener Morgenzeitung“, vom 6. August schreibt: „Die deutsche Grenze wurde für Juden aus Polen und Litauen geschlossen. Nach dem Fall des Zarismus und der wenn auch lückenhaften Durchführung der jüdischen Gleichberechtigung in Rumänien ist Deutschland jetzt der einzige Staat in Europa geworden, welcher die Juden aus seinem Lande entfernen will. Denn von Grenzschluß bis Austreibung ist nur ein kleiner Schritt. Für uns aber entstehen aus diesem offenen feindlichen Akt des amtlichen Deutschland noch ganz andere Konsequenzen. Wir Juden waren immer Anhänger des deutsch-österreichischen Bündnisses. In dem Augenblick aber, wo Deutschland das primitivste Menschenrecht, das freie Wandern, von der religiösen Zugehörigeit abhängig macht, sehen wir uns gezwungen, gründlich unsere Meinung über die zukünftige außenpolitische Stellung der Monarchie zu revidieren. Deutschland läßt die Juden des Ostens nicht hinein, Rußland hingegen hat alle Ausnahmsgesetze abgeschafft. Es ist klar, auf welcher Seite wir mit unserer Sympathie stehen.“ Palästina. Talaat zur Palästinafrage. Der Großwesir Talaat-Pascha hat die Verhandlung zwischen den Delegierten der jüdischen Organisationen Mitteleuropas und der türkischen Regierung mit folgender Erklärung abgeschlossen: „Ich bin erfreut, daß die Verhandlungen mit den Delegierten der verschiedenen jüdischen Organisationen ein tatsächliches Ergebnis gezeitigt haben. Die türkische Regierung hat den Beschluß gefaßt, alle einschränkenden Maßnahmen abzuschaffen und alle Hindernisse für die Einwanderung und Niederlassung der Juden in Palästina aufzuheben. An die entsprechenden Instanzen sind die strengsten Befehle ergangen, um dem jüdischen Volk in Palästina gemäß den Traditionen der Türkei wohlwollende Behandlung auf der Grundlage vollkommener Gleichberechtigung zu sichern. Ich versichere Sie wiederholt meiner Sympathie mit den Plänen zur Schaffung eines jüdischen religiösen Zentrums in Palästina auf dem Wege einer wohlorganisierten Einwanderung und Kolonisation. Ich bin fest von der Nützlichkeit der Niederlassung von Juden in Palästina für das türkische Reich überzeugt, und ich bin gewillt, dieses Werk unter den Schutz der türkischen Regierung zu nehmen.“ Ägyptische Waren für Palästina. Der englische Berichterstatter des „American Jewish Chronicle“ teilt seinem Blatte mit, daß, obwohl es natürlich noch nicht möglich ist, englische Waren direkt von den Firmen aus nach Palästina gelangen zu lassen, die Handelskammer angekündigt hat, daß der Transport eines begrenzten Maßes von Waren aus Ägypten nach Palästina bevorsteht, um die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete zu decken. Die Handelskammer