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Das jüdische Echo · 1918-08-09 · 32 (9.8.1918) · p. Seite 373

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
32 (9.8.1918)
Date
1918-08-09
Page
Seite 373 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 32 Das Jüdisch« Echo 373 gesetzlichen Einschränkung jüdische Volksschulen nur noch sehr vereinzelt bestehen können, da nur Klein- und Mittelgemeinden in Bayern von dem Rechte konfessioneller Volksschulen Gebrauch machten. Die Abnahme der Familienzahl in diesen Gemeinden, die niedrige Geburtenziffer und die Abwanderung der Oberklassen in die Mittelschule bedingen einen stetigen Rückgang in der Frequenz der israelitischen Schule. Wir können es verstehen, wenn im Gesetzentwurf die Auflösung jüdischer Volksschulen damit begründet wird, daß im Interesse des Staates Sicherungen zu schaffen sind, „daß nicht Schulgebilde unterstützt werden müssen, die mit Rücksicht auf ihre Besucherzahl und ihre sonstigen Verhältnisse die Aufwendung staatlicher Mittel nicht mehr rechtfertigen, und daß ferner dem Staate nicht in allzu häufigen Fällen der Unterhalt von Lehrkräften aufgebürdet wird, für die infolge der Aufhebung von Schulen keine Verwendung gegeben ist.“ Wir können aber nicht verstehen, wenn allein die Israeliten auf das Recht Schulen ihrer Konfession zu gründen verzichten. München, Nürnberg, Fürth, Augsburg, Bamberg, Kaiserslautern, Schweinfurt könnten lebensfähige israelitische Volksschulen gründen und unterhalten. In Bayern gibt es keine Simultanschulen, weder Protestanten noch Katholiken verzichten auf die Errichtung von Schulen ihrer Konfession. Die Trennung der Volksschule nach Konfessionen wurde zum Schaden der Israeliten gesetzlich durchgefiihTt, denen allein kein Recht in den konfessionell gemischten Schulen zusteht. Aus falschem Liberalismus verschließen die Juden sich der Erkenntnis, daß sie auf die Gleichberechtigung auf dem wichtigsten Gebiete der Jugenderziehung verzichten und lieber dort Duldung annehmen, wo ihnen gesetzlich verbriefte Rechte zustehen. Die jüdische Volksschule in Bayern wird trotz der Gleichstellung durch das Gesetz untergehen, wenn nicht in den Groß- und Mittelgemeinden lebensfähige Schulen erstehen! Deutschland. Dienstbefreiung und Urlaub an den Herbstfeiertagen. Das Kriegsministerium hat durch Verfügung vom 20. Juli Nr. 2694. 6. 18. C. 1. a den in Betracht kommenden Stellen folgende Wünsche betr. die jüdischen Herbstfeiertage mit dem Anheimstellen mitgeteilt, ihnen zu entsprechen, soweit es angängig ist und sich mit den dienstlichen Interessen vereinbaren läßt. Die bevorstehenden jüdischen Herbstfeiertage fallen auf folgende Termine: Neujahrsfest. Beginn: Freitag, den 6. September abends. Ende: Sonntag, den 8. September abends. Versöhinungstag. Beginn: Sonntag, den 15. September nachmittags. Ende: Montag, den 16. September abends. Laubhüttenfest. Beginn: Freitag, den 20. September abends. Ende: Sonntag, den 22. September abends. Schlußfest. Beginn: Freitag, den 27. September abends, Ende: Sonntag, den 29. September abends. Für die an der Front befindlichen Mannschaften: a) Dienstbefreiung am Versöhnungstage, beginnend eine Stunde vor Sonnenuntergang des Vorabends und schließend mit Eintritt der Nacht, soweit möglich und mit der Kriegslage vereinbar, Dienstbefreiung an den übrigen Feiertagen. b) Gelegenheit zur Begehung des Neujahrsfestes und Versöhnungsfestes, soweit möglich auch der anderen Feiertage durch gemeinsamen Gottesdienst. Soweit Zentral-Gottesdienste größerer Verbände veranstaltet werden, Berücksichtigung des religiösen Reiseverbots derart, daß die Mannschaften vor Beginn des Feiertages am Orte des Gottesdienstes eintreffen und ihn erst nach Schluß desselben zu verlassen brauchen. Wegen Regelung der Einzelheiten werden sich die Feldrabbiner an die Armee-Oberkommandos, denen sie zugeteilt sind, wenden. Bei der Erteilung von Heimaturlaub an die im Felde befindlichen jüdischen Mannschaften möglichste Berücksichtigung der Feiertagszeit. Für die in den heimatlichen Garnisonen und an festen Standorten in der Etappe befindlichen Mannschaften: a) Soweit mit den dienstlichen Interessen vereinbar Heimaturlaub oder Urlaub zur nächstgelegenen jüdischen Gemeinde. b) Soweit sich der Urlaub nicht ermöglichen läßt Dienstbefreiung an den Festtagen. Von einem mit Reisen verbundenen Urlaub können strenggläubige jüdische Mannschaften nur dann Gebrauch machen, wenn ihnen die Möglichkeit gewährt wird, die Reise selbst vor Beginn und nach Ende des Feiertages zurückzulegen. Vom Staatssekretär des Reichsmarine-Amts ist eine entsprechende Verfügung an die in Betracht kommenden Dienststellen unterm 27. Juni A. I b 7883 ergangen. Treffahrt der national-iüdischen Jugendvereine Posens und Schlesiens in Lissa am 21. Juli 1918. Die Treffahrt der national-jüdischen Jugendvereine, die auf Anregung des Posener Ausschusses am 21. Juli in Lissa stattfand, war deshalb von großer Bedeutung, weil hier zum ersten Male in Deutschland die Mitglieder vieler Vereine zweier großer Distrikte zusammenkamen, um ihr gemeinsames Handeln für die Zukunft festzulegen. Auf der Versammlung, die von über 100 Mitgliedern der verschiedenen Vereine (K.J.V., Herzl-Klub, Blau-Weiß, Turnverein, Mädchen-Klub) besucht war, waren die Städte Posen, Breslau, Kattowitz, Gnesen, Krotoschiin, Glogau, Lissa, Hohensalza, Koschmin u. a. vertreten. Die Tagung wurde durch einleitende Worte des Herrn Dr. Freundlich-Posen eröffnet. Dann gaben die Vertreter der verschiedenen Städte Bericht über die bisherige Tätigkeit. Manches Unerfreuliche, aber noch mehr, was zu den schönsten Hoffnungen berechtigt, wurde vernommen. Daran schloß sich ein Referat Dr. Freundlichs über die praktische Arbeit in der Provinz. Er beantragte die Bildung von Bezirksausschüssen, die zusammen mit Vertrauensmännern in den einzelnen Ortschaften für die Zentralisierung der national-jüdischen Arbeit Sorge tragen sollten. In der anschließenden Debatte zeigt sich jedoch die Tendenz, an die Einführung grundlegender Neuerungen vor Abhaltung des allgemeinen Jugendtages in Berlin nicht heranzutreten. Dann sprach im Aufträge des Gesamtausschusses für nationale Jugendarbeit als Hauptreferent des Tages Dr. Max Hirsch aus Berlin. Der Hauptpunkt seiner längeren Ausführungen war der, daß Palästina im Mittelpunkt unseres ganzen Trachtens und Sinnens und unserer Arbeit stehen müsse. Wenn die heutige Generation, getragen von der glücklichen politischen Konstellation, ihr Ziel nicht erreicht, müsse man die ganze Bewegung als ge-

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