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Das jüdische Echo · 1918-07-26 · 30 (26.7.1918) · p. Seite 351

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
30 (26.7.1918)
Date
1918-07-26
Page
Seite 351 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 30 Das JUdlsche Echo 351 s Or. -3i sonie e in% ■-hiumt zu k:- i' Zionisti;:- ra?e hinzurm der mm: $ •3 an Ort cf eilten und r: isen mündi;: 8& u in m o;h uanzK" vielmehr!f i S&%- ^rr1' jM- />■ * «?'■ i^V „Die Regierungsmacht ergreift nirgends wirksame Maßnahmen, um den Pogromen vorzubeugen oder sie zu unterdrücken, sodaß die jüdische Bevölkerung gezwungen ist, selbst ihre Ehre, ihr Leben und ihr Vermögen zu verteidigen. Aber in vielen Fällen unterdrückt die lokale Macht verbrecherisch jeden Versuch der Organisierung eines jüdischen Selbstschutzes. In dem naturgemäßen Streben der friedlichen jüdischen Bevölkerung zur Selbstwehr werden politische Tendenzen gewittert, wobei jede der kämpfenden Parteien die jüdische Bevölkerung verdächtigt, daß sie mit der Gegenseite sympathisiere. Dieser Zustand der Dinge bringt es dazu, daß die jüdische Bevölkerung in der Übergangsperiode, wo die Macht in den einzelnen Gebieten häufig wechselt, völlig schutzlos dasteht. Die Judenpogrome, die das Land und die Revolution beflecken, haben endlich die Aufmerksamkeit der Regierungsmacht auf sich gezogen. Aber das Blut der unschuldig ermordeten Juden wird vor allem als Waffe im Bürgergemetzel und im politischen (Kampf benutzt. Die herrschenden Parteien und die Opposition schieben einander die Verantwortung für die Pogrome und das vergossene jüdische Blut zu. Diese günstige Gelegenheit nimmt die immer mehr heranrückende Reaktion wahr, die die antisemitische Agitation offen betreibt. Je mehr die Pogrome als Moment im politischen Brudermord benutzt werden, desto häufiger wird sich der Pöbel, unter dem Eindruck dieser Agitation, auf die Juden stürzen. Indem der jüdische Nationalrat seine Empörung über die gegen die Juden begangenen Schandtaten zum Ausdruck bringt, erklärt er, daß jede Regierungsmacht verpflichtet ist, energische Maßnahmen gegen die Pogrome, von welcher Seite sie immer herrühren mögen, zu ergreifen. Durch das Gewährenlassen lädt sie die Schuld und die Verantwortung für das vergossene Blut auf sich. Das jüdische Volk, das auf seinem langen historischen Weg so viel erduldet und das Ende aller Henker der Welt gesehen hat, wird sich auch von dem jetzigen blutigen Albdruck nicht einschüchtern lassen. Stark im Geiste und in dem Glauben, daß die Gerechtigkeit endlich siegen wird, wird es für seine nationale Existenz und für eine lichte Zukunft kämpfen.“ Die Auffassung des rumänischen Regierungsblattes. Das rumänische Regierungsorgan „Jasi“ veröffentlicht einen Artikel, der für die Auffassung bezeichnend ist, die in rumänischen Regierungskreisen über die Durchführung der Bestimmungen ,des Bukarester Vertrages bezüglich der Gleichberechtigung der Juden herrscht. In dem Artikel wird ausgeführt, daß das gegenwärtige rumänische Parlament nach der Verfassung nicht berechtigt sei, die jüdische Gleichberechtigung durchzuführen. Ein derartiger Beschluß könne nur auf Grund einer Revision dpr Verfassung durchgeführt werden, und zu einer Verfassungsrevision sei wiederum die Auflösung des Parlaments und die Wahl eines neuen Parlaments notwendig. Der Artikel des Regierungsorganes schlägt also folgende „Lösung“ vor: „Um die Bestimmungen des Artikels 28 des Friedensvertrages aufrecht zu erhalten, wird die Regierung vorläufig ein Gesetz über die Einbürgerung von Ausländern erlassen, das aber keine praktische Wirkung haben wird und seine Rechtsgültigkeit erst nach der Ratifizierung durch das neue Parlament erlangen wird. Auf solche Weise werden wir sowohl unserer Unterschrift als auch der Verfassung gerecht.“ Nach der ganzen bisherigen Judenpolitik der rumänischen Regierung kann kein Zweifel darüber bestehen, daß diese von ihrem Organ empfohlene Verschleppungsmethode nichts anderes bezweckt als die Vereitelung der jüdischen Gleichberechtigung auch für diejenigen Kategorien, für die der Bukarester Vertrag sie verlangt. Palästina. Zur Lage. Das „Kopenhagener Zionistische Bureau“ berichtet: In Schweja wurde provisorisch in den Räumen des Sanatoriums ein Waisenhaus eröffnet. Vorläufig sind dort 35 Knaben und Mädchen untergebracht, die fast alle Kinder von verstorbenen Flüchtlingen aus Kfar-Saba sind, alle Vollwaisen. Ein Teil der Waisenkinder in Schweja wurde in der Kolonieschule untergebracht, für die Kleinen wurde dort ein Kindergarten unter Leitung von Frau Brenner eröffnet, die auch das Waisenhaus leitet. Für den anderen Teil fungieren Schüler T?auThallmcrier fixyfUefevant Mönchen ThßatinßvtirAQ. poirm(~>laser tfyvzellanjQ. Cm DF 4

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