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Das jüdische Echo · 1918-07-12 · 28 (12.7.1918) · p. Seite 325

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
28 (12.7.1918)
Date
1918-07-12
Page
Seite 325 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 28 Das Jü&sche Echo 325 Hier bietet sich amerikanischen Philanthropen eine Aufgabe, die an Wichtigkeit alle andre Kriegshilfe übertrifft — die Rettung von hunderttausend Seelen für das Judentum. Denn das ist ja die letzte Aufgabe der Kriegshilfe und der letzte Zweck der riesigen für sie gespendeten Summen: die Erhaltung unsres Volkes in der Gegenwart, damit es in Zukunft jüdisch bleibe. Dieses Werk der Unterbringung jüdischer Kriegswaisen in Palästina und Amerika sollte so schnell wie möglich begonnen werden. Die Nachwelt wird unserer Generation Dank dafür wissen. Proteste gegen Judenverfolgungen. Die dänische sozia ldemokatische Partei nahm folgenden Protestbeschluß an: „Die sozialdemokratische Partei Dänemarks stimmt vollständig den Forderungen hinsichtlich der zukünftigen Stellung des jüdischen Volkes zu, die im Manifest des holländisch-skandinavischen Komitees vom 10. Oktober 1917 ihren Ausdruck finden“. „Die entsetzlichen Verfolgungen der jüdischen Bevölkerung, über die aus verschiedenen Gebieten Europas berichtet wird, sind eines Kulturvolkes unwürdig und im Widerstreit mit dem Verlangen nach nationaler Freiheit und nationalem Selbstbestimungsrecht, weshalb unsere Partei dem jüdischen Volke ihre Sympathie und ihren Anschluß an die Forderung der Rechte der nationalen Minderheit zum Ausdruck bringt.“ Die Odessaer Stadtduma erließ einen Protest folgenden Wortlauts: „Die Odessaer Stadtduma, empört über die Meldungen wildester Rohheiten, die das rumänische Militär gegen Bauernschaft und Juden in Beßarabien begeht, erhebt vor der gesamten zivilisierten Menschheit in dem Gefühl tiefster Entrüstung Protest gegen diese Gewalttaten und bittet dringend, diesen Protest der ukrainischen Regierung, den ukrainischen Stadtdumas aller größeren Städte, sowie allen Regierungen zu übermitteln.“ Über einen Protest der polnischen Zionisten berichtet das Kopenhagener Zionistische Bureau: „Das Zentralkomitee der Zionistischen Organisation in Polen hat auf seiner letzten Sitzung folgende Resolution angenommen: 1. Das 7. Kapitel des Bukarester Friedensvertrages hat die Gleichberechtigung der Juden in Rumänien noch nicht verwirklicht, zumal die Formulierung dieses Kapitels den antisemitischen rumänischen Politikern die weitesten Möglichkeiten gewährt, bezüglich unserer Brüder in Rumänien jene Taktik fortzusetzen, die schon seit dem Berliner Vertrag von ihnen angewendet wird. Die. Paragraphen sind so formuliert, daß sie mit Hilfe böswilliger Interpretation und polizeilicher Schikanierungen einer großen Anzahl rumänischer Juden den Weg zur Gleichberechtigung versperren können. 2. Das 7. Kapitel des Bukarester Friedensvertrages garantiert mit keinem Wort die nationalen Rechte der rumänischen Juden. Diese beiden Umstände in Betracht ziehend, beschließt das Zentralkomitee der Zionistischen Organisation in Polen, sich an das Engere Aktions- Komitee mit dem Anträge zu wenden, seine bisherige energische Arbeit zu Gunsten einer vollständigen faktischen Gleichberechtigung aller Juden ohne Ausnahme, die in Rumänien wohnen und keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sowie für die Sicherstellung ihrer nationalen Rechte fortzusetzen. Das Zentralkomitee protestiert zugleich aufs schärfste gegen die grausamen Taten der rumänischen Regierungsbehörden gegen die Juden in Beßarabien und gegen den Anschluß Beßarabiens an Rumänien, der 300 000 jüdische Bürger von Beßarabien, die im Genuß der Gleichberechtigung sind, der antisemitischen rumänischen Regierung ausliefern würde. Im Hauptausschuß des Reichstags kam es zu einer Debatte über die rumänische Judenfrage. Der Abgeordnete Scheidemann beanstandete die Unklarheit der Bestimmungen über die Staatenlose. Man hätte staatliche Gleichberechtigung verlangen müssen. Abgeordn. G o t h e i n wies darauf hin, daß der jetzige Vertrag den Juden weniger Rechte gibt als der — allerdings niemals eingehaltene — Berliner Vertrag. Auf den gleichen Standpunkt stellten sich die Abg. Cohn und N o r k e. Graf Praschma (Zentrum) fragte, ob es den Juden in Rumänien erlaubt sein solle, Grundbesitz zu erwerben. Diese Frage müsse sehr behutsam gelöst werden. Abg. v. Gräfe (Konservativ) sagte, es handle sich um einen schweren Eingriff in die innerrumänischen Verhältnisse, und das Entgegenkomm^ der rumänischen Regierung war sicherlich kein freiwilliges. Warum müssen wir uns die Finger verbrennen mit diesem Engagement? Die Berufung auf den Berliner Vertrag reicht nicht zur Begründung aus. Ob wir den Juden einen wirklichen Dienst geleistet haben angesichts des Hasses der Bevölkerung, erscheint zweifelhaft. Ministerialdirektor Dr. Kriege erklärte zum Schluß der Debatte: Die Vorschläge der rumänischen Regierung sind auf unser bloßes Ersuchen gemacht worden. Es liegt also ein Beschluß Rumäniens selbst vor. Selbstverständlich werden wir uns das von den Rumänen zu erlassende Gesetz ansehen. Aber zunächst besteht kein Zweifel an der loyalen Ausführung des Vertrags. Wiener jüdische Gemütlichkeit. Man schreibt uns zum ersten Jahrestage des Leopoldstädter Tempelbrandes: Ein Jahr ist es nun, daß der Leopoldstädter Tempel', der größte Österreichs, der einzige in Wien, der dem Bedürfnis und der Würde einer Großgemeinde entspricht, als jammervolle Ruine dasteht, genau so wie am Abend des 17. August 1917, das Ergebnis einer Katastrophe, die eine untilgbare Schuld des Gemeindevorstandes darstellt. Jeder großen Versammlung wird eine Feuerwache beigestellt. Bei dem von Tausenden besuchten Gottesdienste, der dem Ausbruch des Brandes unmittelbar voranging, hielt man diese Vorsicht für überflüssig. Welch ein Glück, daß das Feuer nicht einige Minuten früher ausbrach. Wir hätten einen zweiten Ringtheaterbrand erlebt. „Ein Tempel brennt nicht ab.“ So hatte ja voll erstaunlichen Gottvertrauens einer der Verantwortlichen gesprochen als man dem Vorstande rechtzeitig nahelegte, die Versicherungsprämie zu erhöhen. Der Tempel, heut in alter Würde und Schönheit nicht für eine Million wiederaufzubauen, war nämlich seit alten Zeiten mit 130.000 Kronen versichert. Alle Privaten und Körperschaften gehorchten der Notwendigkeit höherer Versicherungen. Nur „ein Tempel brennt nicht ab.“

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