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Das jüdische Echo · 1918-06-07 · 23 (7.6.1918) · p. Seite 265

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
23 (7.6.1918)
Date
1918-06-07
Page
Seite 265 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 23 Das Jüdisch» Echo 265 der Wohlfahrtspflege in größeren Gemeinden und Bundesstaaten, eine Kommission zur Schaffung von Sammelvormundschaften in den hiefür geeigneten Orten nach dem Muster der Sammelvormundschaft in Berlin und Frankfurt a. M., sowie eine Waisenkommission, welche sämtliche jüdische Waisenanstalten, Vereinigungen und Stiftungen, die sich mit Waisenpflege befassen, in einem Verband zusammenschließen soll. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Dr. Segall, das Bureau befindet sich in Berlin W. 35, Steglitzerstr. 9 II. III. Darstellung des Zweckes der Zentralwohlfahrtsstelle. Bei der neu gegründeten Organisation handelt es sich in erster Linie darum, in völliger Neutralität gegenüber allen religiösen Richtungen und politischen Strömungen im Judentum unter Ausschluß aller Erwerbsinteressen und politischen Ziele die gesamte jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland einheitlich auszugestalten, die im Deutschen Reiche bestehenden örtlichen jüdischen Wohlfahrtsvereinigungen, Stiftungen und sozialen Einrichtungen unter Wahrung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Provinzialbezw. Landesvereinigungen zusammenzufassen, die in die Zentrale münden sollen, sie in ihrer Entwicklung und ihrem Zusammenschluß zu Zweckverbänden zu unterstützen, die Begründung neuer Einrichtungen im Falle eines Bedürfnisses herbeizuführen und einer nachteiligen Zersplitterung der Kräfte entgegenzuarbeiten. Sie will die Weiterbildung des jüdischen Wohlfahrtswesens im Geiste jüdischer Auffassung und des sozialen Fortschrittes herbeiführen. Diese Zwecke sucht die Zentralwohlfahrtsstelle insbesondere zu erreichen durch: a) Zusammenschluß der jüdischen Wohlfahrtspflege in allen Gemeinden Deutschlands, Zusammenarbeiten mit den Gemeinden, Schaffung von Provinzialbezw. Landesverbänden. b) Regelung des Verkehrs zwischen den örtlichen, den Provinzial- und Landesverbänden sowie der Zentralstelle, c) die Vertretung der Mitglieder der Zentralwohlfahrtsstelle im Verkehr mit den Behörden und den Einrichtungen der allgemeinen Wohlfahrtspflege in Fragen, die in das Gebiet der allgemeinen Wohlfahrtspflege gehören. d) Gründung von Verbänden solcher Vereine, Stiftungen und Einrichtungen im ganzen Reiche, die gleichen oder verwandten Zwecken dienen, e) Schaffung eines Nachrichtenblattes für die gesamte jüdische Wohlfahrtspflege und soziale Fürsorge in Deutschland, f) Sammlung des gesamten Materials. Einrichtung einer Auskunfts- und Beratungsstelle über Wohlfahrtseinrichtungen sowie Anregung zur Errichtung neuer Einrichtungen, Stiftungen und Anstalten. g) Einberufung von Zusammenkünften zur Besprechung über grundlegende Fragen der jüdischen Wohlfahrtspflege, Anregung und Förderung theoretischer und praktischer sozialer Studien und Arbeiten, h) Veranstaltung von Lehrungen über zeitgemäße Wohlfahrtspflege. IV. Skizzierung des Arbeitsplanes. Auf Grund dieses satzungsmäßig vorgesehenen Arbeitsbereichs baut sich der Arbeitsplan auf. dessen Ausführung in der nächste*! Zeit der Zentral¬ Mittwoch, den 12. Juni veranstaltet die Redaktion des „JÜDISCHEN ECHOS“ einen Vortragsabend im Saale des EDEN-HOTELS, Vortragender: DR. MARTIN BUBER. ' „Die Verwirklichung des Judentums.** Beginn 8 Uhr. :: Eintrittskarten zu 3, 2 und 1 Mk. in der Expedition des Blattes, Herzog Maxstraße 4 und bei Alfred Schmid N fg., Residenzstraße 7. wohlfahrtsstelle obliegt. Es handelt sich um zwei große, ihrem Wesen nach voneinander getrennte Arbeitsgebiete und zwar um organisatorische Maßnahmen und praktische Aufgaben. Es muß das Fundament errichtet werden, auf welchem sich die Zentralwirtschaftsstelle aufbauen soll. Zu diesem Zweck ist es nötig, dort, wo nicht bereits Landesorganisationen bestehen oder begründet werden, wie in Baden und Württemberg, zunächst die Gemeinden, und zwar der Reihe nach die großen, die mittleren und dann die kleinen Gemeinden als Mitglieder zu gewinnen, denn sie sind in erster Linie dazu berufen, als Träger der Wohlfahrtseinrichtungen die Anregungen der Zentralwohlfahrtsstelle zu verwerten und bei der Ausführung der als notwendig erkannten Maßnahmen mitzuwirken. Wenn dieses Ziel erreicht ist, dann soll an den Zusammenschluß der Wohlfahrtseinrichtungen herangetreten werden und endlich an die Zusammenfassung der örtlichen Zentralen zu Provinzialbezw. Landesverbänden. Die kleineren und kleinsten Gemeinden, die nicht selbständige Mitglieder der Zentrale werden können, sollen sich möglichst zu Verbänden zusammenschließen, um gemeinsam eine Vertretung in der Zentrale zu erlangen. Alle Anregungen aber, die von der Zentrale ausgehen, werden sämtlichen Gemeinden, ohne Unterschied ihrer Größe, in gleicher Weise übermittelt. Eine der wichtigsten Anregungen ist, daraufhin zu wirken, daß alle interessierten Persönlichkeiten zur Mitarbeit gewonnen werden und daß in den Leitungen von Wohlfahrtseinrichtungen in den Gemeinden, vor allem in den Zentralen, die Frauen in gleicher Weise wie die Männer zur Führung herangezogen werden. Eine weitere organisatorische Aufgabe soll darin bestehen. Zweckverbände ins Leben zu rufen, so einen Zweckverband der Waisenhäuser, Krankenhäuser, Altersversorgungs- Anstalten, Unterrichts - Anstalten, Stipendienstiftungen und der Brautausstattunvsvereine — und Legate. Neben diesen organisatorischen Maßnahmen kommen eine ganze Reihe wichtiger praktischer Arbeiten in Frage, die bald in Angriff zu nehmen sind, und zwar die Kinderfürsorge und im Anschluß daran die gesamte Waisenfürsorge. Jugendpflege, die Überführung in geeignete Berufe, Einrichtung einer obersten Auskunftsstelle über alle offenen und gesuchten Stellen für Unterbringung von Kindern, Kranken u. a. Vermittlung von Adoptionen, die Schaffung eines eignen Heims für gefährdete und schwer erziehbare Knaben, die Schaffung von Lungenheilstätten insbesondere für Kinder, von Krüppel- und Heilpflege-Anstalten u. a. m.

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