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Das jüdische Echo · 1918-06-07 · 23 (7.6.1918) · p. Seite 264

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
23 (7.6.1918)
Date
1918-06-07
Page
Seite 264 (sequence 4)
Language
German
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264 Das Jüdisch« Echo Nr. 23 mo JUlpntiitt lüHifdK Jlrankentinuö „S'duarc^tiiflt“ in Itriifolera “Z!" Organifation rein europäifd) Sfolier^öufer für Slitfteckenbe ©efdjäftslettung: S'ranüfurtö Söl. ^oftfctyecfchonto 9tr. 7785 3rhft. o. SOL i?)öd)fte Anerkennung aller 35el)örben Aufnahme ttnterfdjtebslos für Alte Alan forbere bie QSebtngungen ein. #ält ficb für geroiffenfjafte Uebernaljme non Stiftungen empfohlen! betten — 3imnter — Sattelt — ©ebenhtafel — Stiftungen. Briefe p richten nach SKöberbergroeg 63. fahrtspflege“ einstimmig die Entschließung angenommen wurde, daß der Verband für jüdische Wohlfahrtspflege in Groß-Berlin Schritte unternehmen solle, um die Zentralisierung der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland so schnell wie irgend möglich in die Wege zu leiten. Mit Eifer widmete sich der Verband dieser wichtigen Aufgabe und gewann rasch die Unterstützung des Deutsch - Israelitischen Gemeindebundes . der Großloge für Deutschland und des Jüdischen Frauenbundes, dessen Vorsitzende, Frl. Bertha Pappenheim -Frankfurt a. M.. einige Monate vorher bereits in einem Aufsatz, betitelt „Weh dem, dessen Gewissen schläft“, die schweren Mißstände, die dem Nebeneinanderarbeiten der jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland anhaften. gegeißelt hatte. Ein kleiner Ausschuß, bestehend aus Vertretern der genannten Verbände, unter Hinzuziehung eines Mitglieds des Bureaus für Statistik der Juden, entwarf einen Aufruf, gerichtet an die Gemeinden, Logen und Ortsgruppen des Jüdischen Frauenbundes, in welchem die zwingende Notwendigkeit für die Zusammenfassung dargelegt und ein scharf umrissenes Arbeitsgebiet der jüdischen Öffentlichkeit unterbreitet wurde. Am 9. September 1917 fand eine aus allen Teilen Deutschlands zahlreich besuchte Versammlung im Plenarsaal der Jüdischen Gemeinde zu Berlin unter Leitung des Vorsitzenden des Verbandes für jüdische Wohlfahrtspflege in Groß-Berlin, des Herrn Eugen C a s p a r y, statt, in welcher nach einem Referat von Herrn San.-Rat Dr. Feilc h e n f e 1 d von den Vorsitzenden der drei an der Gründung beteiligten Organisationen. Herrn Geh. Justizrat Timendorfer, Herrn Professor Kalischer und Frl. Bertha Pappenheim, die Bereitwilligkeit der von ihnen vertretenen Organisationen ausgesprochen wurde, alle Kräfte für die Zentralisierung der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland einzusetzen. In der Folgezeit wurde eine Reihe von Persönlichkeiten, die seit vielen Jahren im jüdischen öffentlichen Leben stehen und sich insbesondere mit jüdischer Wohlfahrtspflege befassen, zum Eintritt in den Verwaltungsrat der zu schaffenden Organisation gewonnen und ein Satzungsentwurf fertiggestellt. Der in der ersten Verwaltungsratssitzung am 25. November 1917 provisorisch gewählte Vorstand bereitete die erste gemeinschaftliche Tagung von Vorstand und Verwaltungsrat vor, die den Zweck haben sollte, die Konstituierung der Zentralwohlfahrtsstelle herbeizuführen, den Arbeitsplan zu genehmigen und einige praktische Aufgaben, deren schnelle Durchführung im Interesse der deutschen Judenheit erforderlich ist, an der Hand von Referaten von sachkundigen Persönlichkeiten durchzuberaten. Dieses Ziel ist in der Sitzung vom 3. Februar 1918 erreicht worden, indem die Satzungen mit einigen Abänderungen angenommen, der Vorstand endgültig gewählt und zur Ausführung der beschlossenen Aufgaben Kommissionen eingesetzt worden sind. II. Innerer Aufbau. Es besteht ein Vorstand, der satzungsgemäß die Aufgabe hat, diejenigen Angelegenheiten der Zentralwohlfahrtsstelle zu besorgen, welche nicht den Verwaltungsrat oder der Mitgliederversammlung übertragen sind. Er beruft die Sitzungen dieser Organe ein und führt ihre Beschlüsse aus. Das zweite Organ bildet der Verwaltungsrat, der aus mindestens 30 Personen bestehen soll. Er Wählt den Vorstand. Sein Aufgabenkreis umfaßt alle grundlegenden in der Zentralwohlfahrtsstelle zur Bearbeitung kommenden Fragen, so insbesondere Kinderfürsorge und Jugendpflege, Krankenpflege, Bevölkerungsfragen u. a. Gemeinsam mit dem Vorstand werden alle wichtigen Fragen beraten und Beschlüsse herbeigeführt, soweit nicht die Entscheidung der Mitgliederversammlung zusteht. Im einzelnen fällt den Mitgliedern des Verwaltungsrates die Mitwirkung bei der dezentralisierten Ausführung von Anregungen und Aufgaben im Lande zu. Das dritte ordentliche Organ ist die Mitgliederversammlung, die alljährlich einmal zusammentreten soll. Ihr obliegt es', die Jahresrechnung zu genehmigen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, Beschlüsse über die auf der Tagesordnung stehenden Anträge zu fassen und den Verwaltungsrat zu wählen. Neben diesen durch die Satzung bestimmten Organen bestehen eine Reihe wichtiger Kommissionen, welche die Durchführung einzelner Aufgaben in die Hand nehmen sollen. Vor allem ist ein Arbeits-Ausschuß geschaffen worden, bestehend aus Vertretern von Vorstand und Verwaltungsrat, welcher ein Bindeglied zwischen den beiden Körperschaften sein soll. Seine Aufgabe ist es, alle Angelegenheiten, die zur Entscheidung an den Vorstand oder Verwaltungsrat gelangen, sorgfältig vorzubereiten und Anregungen zu geben. Er soll ständig über die gesamte Tätigkeit der Zentralwohlfahrtsstelle unterrichtet werden. Ferner bestehen bisher eine Finanzkommission. eine Kommission zur Ausarbeitung von Richtlinien für die Zentralisierung

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