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Das jüdische Echo · 1918-05-31 · 22 (31.5.1918) · p. Seite 255

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
22 (31.5.1918)
Date
1918-05-31
Page
Seite 255 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 22 Das Jüdische Echo 255 gewollt war. Was aber geschah? Die europäischen Diplomaten und zum Teil die öffentliche Meinung ließen sich täuschen durch die Zusage der rumänischen Regierung, sie werde, um die Judenfrage durch Änderung der Verfassung zu regeln, auf Grund des Artikels 129 der Verfassung die dazu erforderlichen Revisionskammern berufen. Diese aber beschlossen am 23. Oktober 1879, also fünf Vierteljahre nach dem Kongreß, daß zwar die Religion niemanden an Erlangung der bürgerlichen und politischen Rechte hindern iSolle. aber alle Juden Rumäniens, auch die, deren Familien seit Jahrhunderten im Lande wohnten und die niemals unter dem Schutze eines anderen Staates gestanden hatten, als Landfremde zu betrachten seien. Durch diesen Beschluß wurden die Juden Rumäniens für vaterlandslois, fast für vogelfrei erklärt und auch der geringen ihnen vorher noch gelassenen Rechte beraubt! Die nun folgende Leidensgeschichte der dortigen Juden zu erzählen, ist hier nicht der Ort. Ich verweise auf drei inhaltreiche und unabhängig von einander gearbeitete Schriften: J. M. Cargher, Die Judenfrage in Rumänien, Berlin 1918 (112 S.), S. Bernstein, Die Judenpolitik der rumänsichen Regierung, Kopenhagen 1918 (196 S.) und B. Segel. Rumänien und seine Juden, Berlin W., Nibelungenverlag 1918 (287 S., der zweite Teil ist noch nicht erschienen). Die am Berliner Kongreß beteiligten Mächte haben zwar gegen diesen Wortbruch Einspruch erhoben, aber, schon weil nicht gemeinsam, nicht mit genügendem Nachdruck, also ohne Erfolg: die rumänische Regierung hat mit diesen Aktenstücken nur „der Hölle Ofen“ geheizt. Es ist zu befürchten, daß der jetzt vom Vierbund mit Rumänien abgeschlossene Friede ebenso wenig zu einer befriedigenden Lösung der rumänischen Judenfrage führen wird. Die tatsächliche Durchführung des Bezweckten, des Gewollten muß sichergestellt werden. Das vorhin erwähnte Gesetz vom 23. Okt. 1879 macht die Naturalisierung von Juden in Rumänien zwar nicht ganz unmöglich, bestimmt aber, daß jeder Ausländer nur individuell und auf Grund eines besonderen Gesetzes eingebürgert werden dürfe! Infolgedessen haben von der Viertelmillion Juden im Verlauf von fast vier Jahrzehnten nur wenige Dutzende rumänische Staatsangehörige werden können. — Der jetzige Friedensvertrag sagt nur, daß zwei Kategorien ohne Erfüllung solcher Bedingung Anspruch auf Einbürgerung haben sollen: 1. die im Lande geborenen, dort ansässigen Juden, die von im Lande geborenen Eltern abstammen; 2. alle Juden, die am Kriege, sei es im aktiven Heere, sei es im Hilfsdienst, teilgenommen haben. —- Diese Richtlinien können aber nicht als befriedigend anerkannt werden. Zu 1. Zivilstandsregister sind in Rumänien erst seit 1866 geführt, und zwar während einer Reihe von Jahren nu in sehr unzuverlässiger Weise. Können die (meist antisemitischen) rumänischen Behörden gezwungen werden, Auszüge aus den Registern (wenn solche vorhanden sind!) anzufertigen: Ist ein Beschwerdeweg vorhanden? Die Bedingung, daß auch die Eltern in Rumänien geboren sein müssen, ist unbillig. Der Nachweis ihres Erfülltseins ist nur in den seltensten Fällen möglich. Sollen ferner die ausgeschlossen sein, die entweder selbst oder deren Vater oder Mutter während eines Aufenthaltes im Auslande geboren sind? Ferner: gibt es einen Beschwerdeweg, wenn die rumänischen Gerichte, bei denen man sich melden muß. die Einschreibung verweigern? Die Naturalisierung soll sich auch auf die Frauen und die minderjährigen Kinder erstrecken. Warum nicht auch auf die großjährigen, natürlich sobald diese ihe Zustimmung erklärt haben? Zu 2: Als nach Eintreten Rumäniens in den Krieg die Nachricht verbreitet wurde, die jüdischen Soldaten sollten die Gleichberechtigung erhalten, wendeten sich viele an ihre Regimentstäbe mit der Bitte, man möge ihnen eine Bescheinigung über ihre Teilnahme am Feldzuge ausstellen, wurden aber abgewiesen. Ist es sicher, daß künftig alle gleichartigen Gesuche in sachlich richtiger Weise erledigt werden? Vorschläge, wie es besser zu machen sei, gehören nicht hierher. Die Leichtgläubigkeit, mit der man den Frieden mit der Ukraine abgeschlossen und als „Brotfrieden“ bezeichnet hat, statt wirkliche Lieferung einer bestimmten Menge von Nahrungsmitteln zur Friedensbedingung zu machen, sollte eine Warnung sein. Was jetzt gegenüber Rumänien verabsäumt wird, wird uns nicht nur als Fehler, sondern als Übelwollen ausgelegt werden, und zwar sehr zu unserem Schaden. literarisches Echo „Der Jttdische Wille“ Eine neue jüdische Zeitschrift ist erschienen. Unter dem Titel der „Jüdische Wille“ gibt das Kartell Jüdischer Verbindungen seit April d. J. eine öffentliche Monatsschrift heraus1), „um von nun an seine Erörterungen in aller Öffentlichkeit vorzunehmen“. Die jüdische Sache vorwärts zu bringen, ist nach dem Geleitwort, welches die Schriftleitung dem ersten Heft mitgibt, die Aufgabe der Zeitschrift. Ob man diese Aufgabe vom Schreibtisch aus erfüllen kann, ob nicht die schlichten Gemüter im Recht sind, welche die Menge des Redens und Schreibens in unserem Kreise beklagen, schon jetzt ein Übermaß an jüdischen Zeitschriften mit Bedauern feststellen und einzig und allein die Tat gelten lassen wollen — diese Frage legt sich die Schriftleitung selbst vor. Und nach reiflicher Überlegung kommt sie zu dem Ergebnis, daß wohl noch Raum für eine jüdische Zeitschrift vorhanden sei. Nicht zuviel werde bei uns geschrieben und geredet, sondern zu wenig. Die geistige Arbeit, die von den Suchern und Grüblern geleistet werde, errichte die geistige Welt, die errichtet werden müsse, wenn nicht der rasche Strom der Tat versiegen solle. Wenn die Judenfrage heute durch den Zionismus zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion unter den Völkern geworden sei, so sei dies Resultat in erster Linie nicht durch das bisher positiv Geschaffene, sondern durch den laut verkündeten Forderungswillen des jüdischen Volkes erreicht, durch das, was in den letzten 20 Jahren geredet und geschrieben worden sei. Die Besonderheit der neuen Zeitschrift sei es, daß sie nicht für Außenstehende bestimmt sei, daß vielmehr in ihr Menschen auf eine Fülle von brennenden Fragen für sich selbst eine Antwort suchen. Die ungeschminkte Wahrheit soll in der neuen Zeitschrift zu Worte kommen; der ernsthafte Leser werde darin viel eher als in glatten Propagandareden die schaffende Kraft unseres Volkes, das starke in den Schreibenden le- D Bezugspreis für das Jahr 6 Mk. 8 Kr„ für das einzelne Heft 1.20 Mk. 1.60 Kr. Bestellungen werden vom Bureau des K. J. V., Berlin W 15, Sächsische Straße 8, entgegengenommen.

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