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Das jüdische Echo · 1918-05-31 · 22 (31.5.1918) · p. Seite 251

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
22 (31.5.1918)
Date
1918-05-31
Page
Seite 251 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 22 Das Jüdisch« Echo 251 meinden. Infolge der sozialen Verhältnisse gehen die Landgemeinden unaufhaltsam ihrer Auflösung entgegen, die israelitischen Volksschulen sind in ständigem Rückgang. 1850 zählte man in Bayern ca. 150 israelitische Volksschulen, da vier Fünftel der jüdischen Bevölkerung in Landgemeinden wohnten. 1871 gab es noch 124 jüdische Volksschulen mit 3983 Schülern; 1911/12 ist die Zahl der Schulen auf 84, die der Schüler auf 1202 gesunken. Die Aussichten der Lehrer auf Anstellung im Volksschuldienst werden immer schlechter. Während das israelitische Lehrerseminar in Würzburg 1912/13 31, 1913/14 28, 1914/15 30 Schüler zählte, von denen durchschnittlich 10 in die Schulpraxis entlassen wurden, vergehen oft 3—4 Jahre, bis eine Volksschulstelle sich erledigt. Bei dem Mangel an männlichen Lehkräften, der nach dem Kriege zu erwarten ist, könnten die überzähligen israelitischen Kandidaten zum Vorteile der Allgemeinheit manche Lücke ausfüllen. Mit der Anstellung israelitischer Lehrer könnte auch ein Akt gerechten Ausgleiches gegenüber den israelitischen Kultusgemeinden erfolgen. Die katholischen und protestantischen Lehrkräfte erteilen neben der Geistlichkeit einen erheblichen Teil der Religionsstunden und entlasten den Etat der kirchlichen Gemeinden. Die israelitischen^ Kultusgemeinden dagegen haben den gesamten Religionsunterricht durch ihre Religionslehrer erteilen zu lassen; bei Anstellung irsraelitischer Lehrer an Simultanschulen könnte diesen der Religionsunterricht der israelitischen Schüler mit übertragen werden. Die an preußischen Schulen tätigen israelitischen Lehrer haben den israelitischen Schülern Religionsunterricht zu erteilen. Mit dieser unserer Anregung wollen wir nicht an dem prinzipiellen Standpunkt rühren, der in den Verhandlungen über das Schulbedarfsgesetz vom 28. Juli 1902 und der Kammer der Reichsräte von 1918 die volle Übereinstimmung zwischen der Staatsregierung und den Kammern ergab, daß die Konfessionsschule Regel, die Simultanschule die nur untex besonderen Umständen zugelassene Ausnahme bleiben solle. Auch zahlreiche Israeliten treten aus religiösen, pädagogischen und schulpolitischen Gründen für die israelitischen Konfessionsschulen ein, die sich in den 100 Jahren ihres Bestehens als ein Segen für zahlreiche Gemeinden bewährt haben. Dort, wo die Simultanschule eingeführt ist, israelitische Konfessionsschulen aber nicht bestehen, verlangen wir aber auch vom Standpunkt der Gleichberechtigung aus die Anstellung israelitischer Lehrkräfte in dem gleichen Maßstab, nach dem die Anstellung katholischer und protestantischer Lehrkräfte bestimmt wird. Wir kehren zu Herrn Beckh zurück und wir wollen mit einem Gedanken unsere Auseinandersetzung schließen, in dem auch wir dem Gegner beipflichten: „Unaussprechlich ist der Dank, den wir allen schulden, denen, die bis in den Tod getreu waren und denen, die mit ihrem Herzblut auch! ferner die Treue halten. Alle diese tapferen Männer sind durch unsere Schulen gegangen. — Die blühenden Jünglinge, die reifen Männer. Lehrer und Schüler, alle haben sich bewährt.“ Vor Monaten hatte Herr Beckh noch den — Mut, die Krieger jüdischer Religion auszunehmen. Von anderer Seite wurde er damals belehrt, daß nicht bloß christliche Eltern um ihre Söhne trauern, sondern auch Tausende jüdischer. Vielleicht ist er für Zahlen zugänglicher: Von 1100 Mitgliedern der jüdischen K.C. gehörten bis zum 15. Februar 1918 825 dem Feldheer an. Den Heldentod starben 77 K.C.er, vermißt werden seit langer Zeit 6 K.C.er, in Gefangenschaft befinden sich 22. 18 K.C.er haben das Eiserner Kreuz I. Klasse, 466 das Eiserne Kreuz II. Klasse. 88 wurden während des Krieges zu Offizieren befördert. Auch dies sind deutsche Männer und deutsche Jünglinge jüdischen Glaubens und nur ein kleinster Teil von den Juden, die im deutschen Heere ihre Pflicht erfüllen. Daß Herr Beckh sich diesen Tatsachen erschließen wird, ist unwahrscheinlich, denn wer die Wahrheit scheut, der verschließt ihr einfach die Ohren. Aber in minder fanatischen Antisemitenkreisen legt man vielleicht doch einigen Wert auf die Sprache der nackten Tatsachen. Welt>Echo Ein Protest gegen die Pogrome. Die am 5. Mai 1918 vom Aktionskomitee der Ostjüdischen Organisationen im Volkshaus in Zürich einberufene und von mehr als 600 Personen besuchte Volksversammlung hat nach Anhörung der Reden von Herrn Z. Abersohn, Dr. J. Klatzkin und Dr. M. Traub folgende Resolution einstimmig gefaßt: 1. Sie erhebt vor der öffentlichen Meinung Europas und Amerikas entrüsteten Protest gegen die jüngsten Judenpogrome in Galizien. 2. Sie sieht in dieser pogromistischen Ausschreitung die Folge langjähriger Hetzen der polnischen Antisemiten und der systematischen Vergewaltigung der bürgerlichen und nationalen Rechte der zwei Millionen Juden in Polen. 3. Sie erblickt in diesen Hetzen und Pogromen den natürlichen Niederschlag eines auf Ausrottung und Vertreibung der seit 700 Jahren in Polen ansässigen jüdischen Bevölkerung abzielenden Systems. Sie richtet ihre Anklage gegen dieses System umso nachdrücklicher. als das polnische Volk selbst auf Freiheit und Unabhängigkeit Anspruch erhebt, während es gleicher Zeit gegen die Freiheit anderer Nationen auf das äußerste ankämpft. 4. Angesichts des Friedensschlusses zwischen Rumänien und den Zentralmächten bringt die heutige Versammlung noch einmal die schreckliche Lage der rumänischen Juden vor das Tribunal der Öffentlichkeit. Sie protestiert gegen die vierzigjährig zvnische Verleugnung der die Rechte der rumänischen Juden verbürgenden Bestimmungen des Berliner Vertrages. 5. Sie protestiert im Besonderen ^egen die während des Krieges und gerade in letzter Zeit an den Juden Beßarabiens und Rumäniens verübten Greueltaten. 6. Sie protestier^ gegen die wehrlose Auslieferung der 300 000 Juden Beßarabiens an Rumänien. Die Versammlung wendet sich an die zivilisierte Menschheit mit den nachstehenden Forderungen: 1. Sie verlangt international' garantierte bürgerliche und nationale Rechte für die jüdischen Massen in Polen und Galizien. 2. Sie fordert von den Garantiemächten, die die Unabhängigkeit Rumäniens unter der Bedingung der Gleichberechtigung der Juden gewährleisteten, daß sie Rumänien zur klauselfreien unbedingten Erfüllung der im Art. 44 des Berliner Vertrages übernommenen Verpflichtungen anhalte, 3. Sie verlangt für den Fall der Angliederung Beßarabiens an Rumänien, daß international1'' Oarantien für die bürgerlichen und nationalen Rechte der beßarabischen Juden festgelegt werden.

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