Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1918-05-24 · 21 (24.5.1918) · p. Seite 243

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
21 (24.5.1918)
Date
1918-05-24
Page
Seite 243 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9072829-9102973-9138269--02104-9074926
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 21 Das Jüdisch« Echo 243 nal'en Bedürfnisse erfüllen zu können, wenigstens 100 Familien umfassen. Der Kapitalbedarf zur Anlage einer Kolonie wird mit 2,5 bis 3 Millionen Franken berechnet. Davon entfällt ungefähr ein Drittel (oder 1 Million Franken) auf den Grund und Boden, den der JNF nach erfolgter Urbarmachung durch Pioniergenossenschaften in anbaufähigem Zustande bereitstellt, und zwar einschließlich des erforderlichen Gemeinde- und Reservelandes. Die Ansiedler, Kolonisten und Arbeiter bekommen das Siedlungsland vom JNF in Erbpachte. Ein weiteres Drittel bilden die im Interesse einer gesunden Kolonisationspolitik unerläßliche Eigenbeteiligung der Kolonisten, sowie die Beiträge national-kultureller Institutionen, für Schule, ärztliche Hilfe, Synagoge und sonstige kommunale Zwecke. Das letzte Drittel soll als Darlehen von einem Agrarkreditinstitut oder einer Kolonisationsgesellschaft den Ansiedlern zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise wären die Aufwendungen für Boden, Baulichkeiten, Wirtschaftsinventar und Betriebskapital zu bestreiten. Die Erfahrungen der Palästniakolonisation haben gelehrt, daß in einer solchen Siedlung mit 100 Familien von selbstarbeitenden Bauern, Pflanzern und Arbeitern eine ebenso große Anzahl von Landarbeitern, Handwerkern und anderen Berufstätigen eine Existenz finden kann. Es ist zu hoffen, daß die Aktien des Nationalfonds für die Tschlenow-Kolonie schon in nächster Zeit in weiten jüdischen Kreisen kräftige Förderung finden wird; wobei die Propaganda der Nachlah- Spende (von 100 Dunam oder 5000 Franken) gute Dienste leisten kann. Rücksichtnahme auf jüdische Schüler beim landwirtschaftlichen Hilfsdienst. Die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums“ hat die Bitte an das Kriegsministerium gerichtet, bei der Heranziehung von jüdischen Schülern zum landwirtschaftlichen Hilfsdienst auf die Wahrung der Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes Rücksicht zu nehmen. Der Vorschlag der Vereinigung geht dahin, daß die Kriegswirtschaftsämter mit den örtlichen Synagogengemeinden oder Rabbinaten in Verbindung treten, die ihrerseits von der Vereinigung dahin verständigt werden sollen, rechtzeitig die Initiative zu ergreifen. Da9 Kriegsamt hat die Kriegswirtschaftsämter angewiesen, dem Wunsche der Vereinigung nachzukommen, und ganz allgemein darauf hingewiesen, daß die Schüler beim landwirtschaftlichen Hilfsdienst zur Ausübung ihrer religiösen Pflichten angehalten werden müssen. Es wird dies als eine Sache der Führer und, wenn solche nicht vorhanden sind, als eine Aufgabe des Arbeitgebers zu betrachten sein. Ein interessanter Grabstein. Vor einiger Zeit wurde an der Nordseite des Breslauer Domesi im Fundament eines Hauses in der Nähe der Johanneskapelle ein Grabstein mit hebräischer Inschrift aufgefunden. Nach dem Gutachten des Seminardozenten Prof. Dr. Braun unterliegt es keinem Zweifel, daß dieser Grabstein von dem ältesten jüdischen Friedhof Am Ohlauer Stadtgraben (Klösterstraße-Feldstraße), herstammt. Er betrifft einen am 24. Juli 1223 verstorbenen Mann. Da dieser Stein für die Geschichte der jüdischen Altertümer im allgemeinen und für diejenige der Breslauer Synagogen-Gemeinde im besonderen von Bedeutung ist, hat man das) Domkapitel gebeten, den Grabstein der Synagogen-Gemeinde zu Eigentum zu überlassen. Das Domkapitel hat diesem Wunsche entsprochen. Der Grabstein wird auf dem Friedhofe an der Lohestraße in der Mauer eingelassen. Eine Übersetzung der Inschrift lautet: „Dieser Stein ist ein Denkmal am Grabe des Rabbi David mit lieblicher Stimme, Sohnes des Rabbi Sar Schalom, der eingetan wurde am zweiten Tage der Woche, am 25. Tage des Monats Ab im Jahre viertausend achthundertdreiundachtzig nach Erschaffung der Welt. Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens.“ Feuilleton Die Klage gegen den Wind.1) Von Jizchok Lejb Perez. In den Tagen des Königs Salomo lebte eine arme Witwe namens Sunamith. Sie wohnte in einer Hütte aus alten Brettern unter einem Dache aus Palmenzweigen in einem Fischerdorfe, am Ufer des Großen Meeres. Die Witwe ernährte sich mit ihrer Hände Arbeit: mit dem Stricken und Ausbessern der Netze für die Fischer im Dorfe. Es kam die Jahreszeit der Winde und Stürme. Kein Schiff fuhr in das Meer hinaus, kein Netz wurde ausgeworfen, und die Witwe blieb ohne einen Bissen Brot. Sie wird doch nicht zu den armen Fischern gehen und sie um Brot bitten; sie haben selbst nichts). Also geht sie vom Dorfe fort. Einige Meilen hinter dem Dorfe wohnte in einem großen Hause inmitten eines reichen Gutshofes ein Mann, den der liebe Gott mit fetten Äckern, fruchtbaren Gärten und Ölbaumhainen, und großen Herden von Schafen und Rindern, Maultieren und Kamelen gesegnet hatte. Steht die Witwe Sunamith eines Morgens auf und sieht, daß der Himmel finster ist und ein starker Wind vom Meer bläst; nun muß sie doch ein Geschöpf von Fleisch und Blut um Almosen bitten. Hüllt sie sicht in ihr altes Tuch, das am Tage ihr Gewand und in der Nacht ihre Bettdecke ist, und macht sich auf den Weg zum reichen Mann. Sie kommt um die Mittagsstunde auf den Hof und trifft den reichen Mann vor seiner Türe. Sie geht auf ihn zu, verneigt sich vor ihm dreimal und berührt dreimal mit der Stirne den Boden vor seinen Füßen. Fragt er sie: „Was verneigst du .dich vor mir, Weib? Erhebe dich und sage mir, wer du bist und was du begehrst?“ Antwortet sie ihm: „Ich) bin die Witwe Sunamith aus dem Fischerdorfe am Ufer des Meeres.“ Und sie erzählt ihm von ihrer Not und daß sie schon lange keinen Bissen Brot im Munde gehabt hat, und bittet ihn um einen Laib Brot, um ihre Seele zu erhalten. Zeigt er ihr, was in seinem Hause vorgeht, und sagt ihr: „Siehe, Weib, da spannt man meine Kamele und Maultiere aus. Ich komme von Jerusalem, wo ich König Salomos Palast gesehen habe. Der Palast ist herrlich und blendet die Augen. Und man läßt jeden eintreten. Also ging auch ich hinein. Mit D Aus der demnächst im Verlage Georg Müller, München erscheinenden Sammlung: „O s t j ü d i - sehe Novellen“ ausgewählt und übertragen von Alexander Eliasberg mit 10 Bildbeigaben von Joseph B u d k o.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.