Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 20 (17.5.1918)
- Date
- 1918-05-17
- Page
- Seite 229 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 20 Das Jüdische Echo 229 rischen Judenhasses geworden ist. Und diesen Herrn Ilski beschert uns jetzt die Einsicht und Friedensfreundlichkeit der .Warschauer Gemeinde- Vertreter zum Direktor des städtischen Nahrungsmittelamtes. Dieses Amt hat fast absolute Vollmacht über die ganze Nahrungsmittelversorgung Warschaus. Schon jetzt ist die Zahl der jüdischen Fleischer und Bäcker dezimiert. Man hat sie systematisch ausgeschlossen. Es gibt in Warschau keinen Juden, der daran zweifelt, daß bald auch der letzte jüdische Lebensmittelhändler in Warschau seinen Laden schließen muß, daß in Zukunft bei der Verteilung öffentlicher Lebensmittel die jüdische Masse schwer benachteiligt werden wird. Das jüdische Volk in ganz Polen ist über diese unerhörte Herausforderung natürlich aufs tiefste erregt. Die Vernichtung der Juden soll jetzt ihren Anfang nehmen. In ihrem Kampf gegen solche polnische Gewalttaten stehen die polnischen Juden ganz allein. In der Freiheit ihrer nationalen Entwicklung, in der Sicherheit der Zusammenfassung ihrer nationalen Kräfte und des Ausbaues ihrer nationalen Einrichtungen erblicken sie die Garantie, die ihnen die Behauptung ihrer Existenz ermöglicht. Von wem aber soll ihnen die Garantie werden? Die Polen verweigern sie. So bleibt ihnen nur der Appell an die anderen Völker. Eine Macht sollte auch noch1 in Frage kommen — die besetzenden Mächte, die Nachbarn des neuen polnischen Reiches seien und großes Interesse an der Gesundung seiner inneren Verhältnisse haben werden. Nun, wir haben oft genug unsere Enttäuschung über die den nationalen Wünschen der polnischen Juden entgegengesetzte Haltung der deutschen und österreichisch-ungarischen Verwaltung in Polen zum Ausdruck bringen müssen, und man versteht, daß die polnischen Juden an eine Förderung ihrer nationalen Schutzbestrebungen von dieser Seite schon nicht mehr glaubten. Oder sollte sie ihre Herabschraubung zur Religionsgesellschaft schützen, die die deutsche Verwaltung in Warschau in jenem Gesetz verfügt hat, gegen das sich die polnische Judenheit so einmütig empört? Oder sollte der innere Streit die Juden fähig machen zum Widerstand gegen die polnische Unterdrückung, den die amtlich geförderte Tätigkeit der beiden deutschen Rabbiner entfacht und zu so häßlichen Formen gebracht hat? In das Dunkel, das über der Lage der polnischen Juden lastete und ihre Gemüter erfüllte, kam ein Lichtstrahl durch die Erklärung, die neulich der Unterstaatssekretär v. d. Bussche abgegeben hat. Mochten auch manche eine schärfere Präzisierung in der Erklärung und eine genauere Umschreibung der Förderung gewünscht haben, die das Auswärtige Amt den Ostjuden versprach, so blieb doch die Tatsache der Anerkennung des Daseins nationaljüdischer Minderheiten und ihres nationalen Eigenlebens in den Ländern des Ostens, sowie die nachdrückliche Zusage der Unterstützung. Es schien den Juden in Polen, als ob sie aufatmen dürften. Es war klar, daß die polnischen Juden hiervon neue Möglichkeiten für die nächste Zukunft erwarteten. Aber es hat fast den Anschein, als ob die deutsche Verwaltung in Polen es darauf ankommen lassen wollte, ihre überlieferte Stellungnahme auch gegen das Auswärtige Amt durchzusetzen. Wie sollte man anders die Kundgebung auffassen, die in der hochoffiziösen „Deutschen Warschauer Zeitung“ vom 23. Januar enthalten ist? Die ganze Fassung dieser Kundgebung ist derart interessant, daß wir nicht leicht unterlassen möchten, sie unter jene Erklärung des Auswärtigen Amtes zu setzen: Der eine Teil der Erklärung des Auswärtigen Amtes vom 5. Januar lautet: „Wir würdigen die auf Entwicklung ihrer Kultur und Eigenart gerichteten Wünsche der jüdischen Minderheit in den Ländern, in denen die Juden ein stark entwickeltes Eigenleben haben, bringen ihnen volles Verständnis entgegen und sind zu einer wohlwollenden Unterstützung ihrer diesbezüglichen Bestrebungen bereit.“ .... Dagegen lautet die Erklärung der „Deutschen Warschauer Zeitung“ vom 23. Januar: „Der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts. Freiherr v. d. Bussche, hatte sich vor einiger Zeit über die Ostjudenfrage geäußert. Ein über die Bedeutung der Erklärung veröffentlichter Artikel kann den Eindruck erwecken, als ob die deutsche Regierung eine jüdische sprachliche kulturelle Autonomie in Polen schaffen wolle. Das ist nicht der Fall und ergibt sich auch aus der Erklärung des Unterstaatssekretärs keineswegs. Vielmehr wird der polnische Staat darüber zu entscheiden haben, ob die jüdischen Mitbürger in Polen als besondere Nationalität behandelt und demgemäß eine sprachlich-kulturelle Autonomie erhalten sollen, oder ob die jüdische Bevölkerung gemäß dem in allen Kulturstaaten anerkannten Prinzip der ’ Gleichberechtigung lediglich den übrigen Bürgern des Landes gleichgestellt sein soll. Deutschland kann in diesem Streit der Meinungen sich nicht für eine bestimmte Regelung des Problems einsetzen; es ist insbesondere nicht die Absicht Deutschlands, dem polnischen Staat eine bestimmte Lösung der Frage aufzuzwingen. Deutschland und die deutsche Okkupationsregierung haben den Wunsch, daß die christliche und die jüdische Bevölkerung in Frieden miteinander lebe. Gerade deswegen muß die Stellungnahme zu dem so umstrittenen Problem der Entscheidung den zuständigen Instanzen des Landes überlassen bleiben.“ Die Erklärung der „Deutschen Warschauer Zeitung“ stellt sich in vollkommenen Widerspruch zu jener des Auswärtigen Amtes. Wir haben das Vertrauen zu den Stellen, die für die auswärtige Politik des Deutschen Reiches verantwortlich sind, daß sie sich der Notwendigkeit bewußt sind, ihre Erklärungen nicht durch den Widerspruch nacligeordneter Stellen in das Gegenteil verkehren zu lassen. Aber man versteht doch, daß die polnischen Juden aufs äußerste betroffen sind. Ihnen ist die Warschauer Verwaltung näher als die Berliner Regierung, sodaß sie immerhin darüber in Zweifel geraten können, was denn nun eigentlich deutsche Politik ist. Sie müssen sich leider jeden Tag immer mehr davon überzeugen, daß die Behandlung, die die deutsche Verwaltung in Warschau den jüdischen Angelegenheiten angedeihen läßt, bereits soweit von aller Objektivität entfernt ist, daß man es nicht einmal für nötig hält, den bisher immerhin noch ängstlich gehüteten Schein einer unparteiischen Haltung zu wahren. Wir können uns kaum vorstellen, daß dem politischen Interesse Deutschlands gedient wird- Ist es nicht bezeichnend, daß es in Polen verboten ist, auch nur ein Wort über das bekannte Expose zu bringen, das Herr Dr. Pinchas Kohn über die polnischen Juden geschrieben hat? Wir fragen uns vergebens: welches Interesse hat die deutsche Verwaltung an dieser