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Das jüdische Echo · 1918-05-10 · 19 (10.5.1918) · p. Seite 217

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
19 (10.5.1918)
Date
1918-05-10
Page
Seite 217 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 19 Das Jüdisch« Echo 217 was vom Standpunkt eines bestimmten Glaubens aus sein sollte. Sie ist geistreich, aber befriedigend nur für den, der die Dinge schon so sieht, wie ihr Verfasser. Die unverbrüchliche Geltung des Nationalgesetzes ist eine Forderung, aber nicht Wirklichkeit. Der Anspruch des Gesetzes auf absoluten Gehorsam, der nicht nach Sinn und Zweck fragt, stößt auf den wachsenden Widerspruch derer, die nicht gehorchen können, wo sie nicht glauben — sei es an den sinaitischen Ursprung des1 Gesetzes, sei es an den unvergänglichen ethischen Wert der durch das Gesetz gebotenen Ritualisierung des ganzen menschlichen Lebens. Es ist nicht nur die moderne Wissenschaft, voran die Bibelkritik, die den Glauben an die göttliche Autorität des Gesetzes durch den Nachweis seines menschlichen Ursprungs und seiner allmählichen Entwicklung erschüttert hat; die jüdischen Religionsphilosophen aller Zeiten, von Saadia iiber Maimonides bis zu S. R. Hirsch haben immer auch dem Sinn und dem Zweck des einzelnen Gesetzes nachgedacht, dem unauslöschlichen Fragetrieb gehorchend, der nun einmal im Menschen liegt. Ist nicht auch dieser Trieb göttlichen Ursprungs? — Und in wie vielen Einzelheiten hat selbst in den letzten 2000 Jahren innerhalb der Orthodoxie das angeblich unwandelbare Gesetz sich gewandelt..! Und was gar das „abrahamitische Ideal der Gerechtigkeit und Liebe“ anlangt, das nur erreichbar sei auf dem Weg des strikten Gesetzesgehorsams, so ist dieses Ideal gewiß bis jetzt leider nur eine Forderung. Es war und ist nicht Wirklichkeit, weder im alten Palästina, noch im russischen Ghetto noch in Frankfurt a. M. Ist es aber überhaupt ein gerade dem Judentum eigentümliches Ideal, so ist es sicher ebensosehr das Th. lierzls, Hermann Cohens und M. Bubers wie das J. Breuers und seines Kreises. Nur daß die letztere Richtung bisher am meisten Zeit gehabt hätte, ihr Ideal in die Wirklichkeit umzusetzen. — Breuers Theorie ist also eine einseitige Darstellung des orthodoxen Gedankensystemes, aber nicht was sie sein will, die für die jüdische Gesamtheit gültige Antwort auf das Judenproblem. Und darum müssen auch die von Breuer aus ihr hergeleiteten politischen Folgerungen abgelehnt werden. Breuer verurteilt den Zionismus als den „furchtbarsten Feind, der je der jüdischen Nation erwachsen“ sei, weil er die nationalreligiöse, an das Gesetz gebundene Kultur des Judentums verkenne und einen weltlichen Staat nach dem Muster der entgotteten sonstigen Staaten anstrebt, statt des nationalen Gottesstaates, aufgebaut auf Recht und Liebe, zu dem der Weg allein durch den orthodoxen Gesetzesgehorsam führe. Das ist utopische Politik. Was soll mit den Massen der „ungehorsamen Juden“ geschehen? Die Emanzipation ider russischen Juden wird, was Breuer nicht entgeht, mit der Auflösung des östlichen Ghetto, dieser Hochburg der Gesetzestreue, die Autorität des Religionsgesetzes tief erschüttern. Ist das aber eine wahrhaft jüdische Politik, die alle die Tausende Entwurzelter im Stiche läßt und sich mit einem Häuflein Getreuer schmollend in einen ängstlich gesicherten Erdenwinkcl zurückzieht? „Mögen die Juden zu Grunde gehen, wenn nur das Judentum lebt!“? Es will fast scheinen, als sei eine solche orthodoxe Schmollpolitik ein furchtbarerer Feind der jüdischen Nation als der Zionismus, der aus der Zeit herausgeboren, eine Hilfe für die geistigen und materiellen Nöte der Juden sucht. Dabei ist die zionistische Politik beileibe nicht die von Breuer so abschreckend geschilderte Anstrebung eines entgotteten religionslosen Staatswesens. Breuer kennt doch sicher Buber, Birnbaum, Achad Haam und den Misrachi-? Freilich gehen die zionistischen Vorstellungen über die Kultur des jüdischen künftigen Gemeinwesen noch auseinander.' Aber ist dies ein Vorwurf? Der Zionismus ist noch zu jung, um schon ein starres Gedankensystem zu sein, und er will es nicht sein, weil er Vertrauen hat in die kulturelle Triebkraft des uralten und ewig jungen jüdischen Volkes. Kein rechter Zionist denkt sich den künftigen jüdischen Staat religionslos:. Entscheidend dafür, wie das religiöse Leben in Palästina sein wird, sind nicht theoretische Programme, sondern die lebendigen an seinem Aufbau mitwirkenden Kräfte selbst. Arbeite doch Breuer und sein Kreis mit an dem Wiederaufbau des jüdischen Staats! Dies wird die Geltung des Gottesgesetzes mehr fördern als die Polemik gegen den Zionismus als eine gesetzesfeindliche Bewegung. Einiges Zusammenarbeiten der auf Erhaltung des jüdischen Volks in der Zukunft ehrlich bedachten Richtungen — das ist die allein berechtigte jüdische Politik der Gegenwart. Diese Politik erwächst logisch aus der richtigen Lösung des wissenschaftlichen Judenproblems, daß die Juden ein Volk sind kraft ihres unauslöschlichen Zusammengehörigkeitsbewußtseins und ihres Willens als Volk weiter zu bestehen. Einigkeit in Palästina und in der ostjüdischen Politik. „Eine ungeheuere Verantwortung liegt dort auf den Schultern des Zionismus“ sagt Breuer. Aber eine noch größere auf den Schultern der deutschen Orthodoxie! Der Zionismus will den Ostjuden ihre Religion nicht nehmen. Aber jene bekannte Politik der deutschen Orthodoxie hat in den Osten den westeuropäischen Gegensatz von Religion und Nation hineingetragen, der dem naiv und selbstverständlich nationalreligiösen östlichen Juden zuvor fremd war. Die orthodoxe Anfeindung des jüdischen Nationalismus bringt dessen Anhänger wider Willen in einen feindlichen Gegensatz zur Religion. Verketzerung und innerer Streit verbrauchen wertvolle Kräfte, deren einmütiges Zusammenwirken dem jüdischen Volk in seiner Schicksalsstunde bitter not täte. Jetzt gilt es. dem heimatlosen, gehetzten Volk ein wohnliches Heim errichten. Das ist Gegenwartsarbeit. Über die innere Einrichtung wird die Zukunft entscheiden. Dr. Sigbert Feuchtwanger, München. Warschauer Brief. Ganz überraschend brachte das „Jüdische Wort“, die Zeitung der Agudas Haorthodoxim, am 2. April die Nachricht, daß die deutsche Verwaltung die Wahlen für die jüdische Gemeinde ausgeschrieben habe. Die Nachricht war geeignet, das größte Aufsehen zu erregen. Es. war unverständlich, warum plötzlich die Verwaltung es so eilig mit einer Maßnahme hatte, die eigentlich schon zu den Aufgaben der polnischen Behörden zählte. Wenn auch das Kultuswesen der polnischen Behörde formell noch nicht übergeben war, so hatte man doch allerseits mit einer baldigen Übernahme durch die Polen gerechnet. Dementsprechend war auch das polnische Ministerium als eine Kommission zur Revision der von der deutschen Verwaltung ausgearbeiteten jüdischen Gemeindeverfassung eingesetzt worden, die

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