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Das jüdische Echo · 1918-04-19 · 16 (19.4.1918) · p. Seite 179

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
16 (19.4.1918)
Date
1918-04-19
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 16 Das Jüdisch« Echo 179 Marktflecke rufen. Noch sind die Bemühungen nicht weit gediehen — hoffentlich wird sich das litauische Judentum, gewarnt durch die Erfahrungen andrer Länder, die Gelegenheit zu einer Mitarbeit am Aufbau des Staates nicht entgehen lassen. Die Denkschrift der Jüdischnationalen an die österreichische Regierung. In Nr. 15 unseres Blattes berichteten wir über den Empfang der national-jüdischen Führer beim österreichischen Ministerpräsidenten. Die Denkschrift, die den Besprechungen zu Grunde lag und deren einzelne Punkte mit dem Ministerpräsidenten v. S e i d 1 e r und dem Minister des Innern, Grafen Teggenburg, eingehend erörtert wurden, Latte folgenden Wortlaut: „Der Bestand und das Gedeihen des Völkerstaates Österreich erfordern, daß seinen Volksstämmen das Recht auf freie kulturelle, politische und wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Reiche, also auch dort, wo sie Minoritäten bilden, durch die Verfassung gewährleistet wird. Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig, die Nationen als Subjekte des öffentlichen Rechtes zu konstituieren und ihnen, soweit dies mit der zentralen Leitung des Staates vereinbar ist, autonome Rechte in allen nationalen Angelegenheiten, insbesondere aber in kulturellen zu übertragen. Für die Zugehörigkeit zu einer so konstituierten Nation ist lediglich die freie, unbeeinflußt abgegebene Erklärung des Staatsbürgers maßgebend. In Anerkennung dieser Grundsätze fordern die Vertreter einer national organisierten österreichischen Judenschaft: 1. Anerkennung der jüdischen Nationalität und Gewährleistung des freien Bekenntnisses zu derselben. Trotz der verschiedenen Umgangssprachen bilden die Juden eine nationale Individualität. Bei der staatlichen Volkszählung wurde bisher nur die Umgangssprache aufgenommen und nach dieser — im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erfahrungen — die nationale Zugehörigkeit bestimmt. Dadurch hat man es den österreichischen Juden unmöglich gemacht, sich zu ihrem Volkstume zu bekennen. Sie wurden wie ein herrenloses Gut einfach jenen Nationen zugeschlagen, die jeweils den Verwaltungs- resp. Zählapparat in Eländen haben. Das Bekenntnis zur jüdischen Nationalität wird nicht nur ignoriert, sondern auch bestraft. So wird z. B. Hörern, welche sich zur jüdischen Nationalität bekennen, die Aufnahme an die Hochschulen verweigert. (Vor wenigen Wochen in Krakau.) Aber auch dort, wo sich die Juden einer eigenen Umgangssprache, der jidischen, bedienen, wurde das Bekenntnis zu derselben verboten und hart bestraft (Galizien). Durch Aufnahme der Rubrik „Nationalität“ in die Volkszählungsbogen muß dieser unhaltbare Zustand beseitigt werden. Es muß das freie Bekenntnis zur jidischen und hebräischen Sprache als Umgangssprache gewährleistet werden. Es müssen alle den freien Gebrauch der jidischen und hebräischen Sprache betreffenden Verbote und Einschränkungen beseitigt werden. 2. Das Recht der Juden auf ihre Schule, auf Erziehung ihrer Kinder in jüdischem Geiste. Die Errichtung jüdischer Schulen mit allen Öffentlichkeiten aus öffentlichen Mitteln überall dort, wo das Bedürfnis -nachgewiesen wird. Die Leitung und Beaufsichtigung dieser Schulen wird im Rahmen der staatlichen Schulgesetze und unbeschadet der allgemeinen Staatsaufsicht durch Organe des jüdischen Volkes besorgt. Die österreichischen Juden sind heute gezwungen, ihre Kinder in Schulen zu schicken, deren Geist in nationaler Hinsicht deutsch, polnisch, böhmisch usw., in religiöser Hinsicht christlich ist. Die jüdische Erziehung in diesen Schulen ist auf einen, was Lehrkräfte, Lehrmittel und Lehrplan anbetrifft, ganz unzureichend ausgestatteten Religionsunterricht beschränkt. Die Kinder werden hierdurch dem Judentum völlig entfremdet und zu haltlosen Menschen erzogen; der größte Teil der österreichischen Judenschaft (besonders in Galizien) verabscheut diese systematische Entjudung seiner Kinder und hält diese, mit Umgehung des Schulzwanges, von den öffentlichen Schulen fern. Die Folgen sind für die österreichische Judenschaft und für den österreichischen Staat verhängnisvoll. 3. Vertretung der Juden entsprechend ihrer Zahl und ihrer Leistungen im Reichsrat, in den Landtagen und den Gemeindeverwaltungen durch Bildung von jüdischen Wahlkurien und Einführung des Proportionalsystems. 4. Vertretung der Juden in der Reichsregierung durch einen Minister oder Staatssekretär. Ferner Einrichtung von jüdischen Referaten bei allen Zentralstellen, bei welchen jüdische Angelegenheiten besorgt werden. (Ministerium für Kultus und Unterricht, für soziale Fürsorge usw.) 5. Sofortige Durchführung der den Juden durch die Verfassung garantierten bürgerlichen Gleichberechtigung. Alle den Juden bisher faktisch verschlossenen öffentlichen Dienstzweige (in den Ministerien, Zentralstellen. Landesbehörden, im höheren richterlichen, militärischen, politischen und diplomatischen Dienst) sind jüdischen Bewerbern vorhaltlos zugänglich zu machen. Insbesondere ist mit dem Systeme, die Taufe als Bedingung zu stellen, beziehungsweise getaufte Juden zu bevorzugen, endgültig zu brechen. Bei Erlassung allgemeiner Gesetze ist auf die Eigenart der jüdischen Religion Rücksicht zu nehmen (wie etwa Gestattung der Sabbatruhe an Stelle der Sonntagsruhe usw.). Soweit staatliche Mittel für konfessionelle Zwecke aufgewendet werden, ist der jüdischen Konfession der entsprechende Anteil zu sichern- 6. Konstituierung der jüdischen Nation durch Schaffung eines Reichsverbandes (nationale Kammer) auf Grund des gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes. 7. Gesetzlicher Ausbau der jüdisch-religiösen Institutionen durch Schaffung eines Reichsverbandes der Kultusgemeinden.“ Zionismus und Weltpolitik.1) Als Volk unter den Völkern lebt Israel, aber wie sein Schicksal dem Schicksal keines andren Volkes vergleichbar ist, so ist auch die Art seines Volkstums verschieden von dem aller andren Völker- Nicht die Gleichheit des Blutes, nicht der Zusammenhang mit diesem oder jenem Lande, sondern das Verbundensein mit einem ganz bestimmten Ö „Zionismus und Weltpolitik“ von Franz Carl Endres, Verlag Duncker & Humblot, München, Leipzig.

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