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Das jüdische Echo · 1918-04-05 · 14 (5.4.1918) · p. Seite 161

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
14 (5.4.1918)
Date
1918-04-05
Page
Seite 161 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 14 Das Jüdische Echo 161 dem dortigen zentralen Komitee zwecks Vereinheitlichung der Geldverteilung Fühlung genommen und das gewünschte Ergebnis erreicht. Die Zusammenfassung der Hilfsarbeit in wenigen Händen kann dem Wiederaufbau des jüdischen Lebens im Osten sehr wichtige Dienste leisten. Ein jüdisches Seminar in Lodz. Vor einiger Zeit gelang es den jüdischen Ratsmännern des Lodzer Stadtrats, einen Beschluß zur Gründung eines jüdischen Lehrerseminars durchzusetzen, dessen Kosten die Stadt Lodz übernehmen soll. Dr. Vraude, dem die Gründung des Seminars übertragen ist,-hat nunmehr dem Ministerium für Bildung und religiöse Angelegenheiten das Projekt des neuen Lehrerseminars bereits eingereicht. Die jüdischen Unterrichtsgegenstände sollen in hebräischer, die allgemeinen in polnischer Sprache unterrichtet werden- Bei dem außerordentlichen Mangel an jüdischen Lehrkräften und jüdischen Lehrerseminaren würde die Gründung dieses Seminars von größerer Bedeutung sein, die noch durch den Umstand gesteigert würde, daß es von einer allgemeinen Behörde unterhalten würde. Das jüdische Wohnrecht auf dem Lande- Aus der russischen Zeit besteht noch in Polen das Gesetz, das Juden das Wohnen auf bäuerlichem Boden verbietet. Bis heute ist dieses Gesetz in Polen noch nicht abgeschafft. Vor einiger Zeit wurden drei Juden im Dorfe Kosieglowa vom Gemeinderichter verurteilt, ihre Wohnstätten zu verlassen mit der Begründung, daß diese auf bäuerlichem Boden errichtet wären. Es handelte sich um drei Familien, die schon seit langen Jahren in dem Dorfe wohnen, und für die dieses Urteil die Vernichtung ihrer Existenz bedeutet hätte. Der bekannte Rechtsanwalt und Führer der jüdischen Volkspartei Noah Prilutzky nahm sich der Familien an und reichte zunächst eine Bitte an den polnischen Justizminister ein, indem er darauf hinwies, daß das Urteil ungesetzlich sei, da die Juden nicht auf bäuerlichem Boden wohnten, sondern ihr Land einem Gutsherrn gehörte. Außerdem sei die Geltung des Gesetzes unter den gegenwärtigen Verhältnissen ungerecht und ungesetzlich. Er forderte den Justizminister auf, zunächst die Ausweisung der Juden aus dem Dorfe zu verhindern. Der Justizminister entsprach dieser Aufforderung in einem Telegramm, das die Vertreibung der Juden aus dem Dorfe verbot. Dieser Tage ist nun die Berufung, die gegen das Urteil des Gemeinderichters eingereicht wurde, im Warschauer polnischen Kreisgericht zur Verhandlung gebracht worden. Das Gericht hat das Urteil des Gemeinderichters aufgehoben. Der Fall ist insofern von prinzipieller Bedeutung, als er zeigt, daß grundsätzlich noch das alte ungerechte russische Gesetz in Polen als zu Recht bestehend anerkannt wird. Es muß gefordert werden, daß die gesetzgebende polnische Körperschaft das. ungerechte Gesetz möglichst bald aufhebt. Ein Vorfall in der Ukraine. Das Jüdische Preßbureau in Stockholm erfährt erst jetzt von einem schrecklichen. Vorfall, der sich in Kiew anfangs Februar ereignete. Nach Kiew wurde der erste Deputiertenkongreß der jüdischen Heeresangehörigen Rußlands einberufen, der unter anderem zur Aufgabe hatte, eine jüdische Soldatenorgani- .sation für den Selbstschutz z.u schaffen. Zur Abhaltung des Kongresses in der Hauptstadt der Ukraine war eine formelle Zustimmung der ukrainischen Zentralrada eingeholt. Der Kongreß trat unglücklicherweise zu einem Zeitpunkt zusammen, wo der Bürgerkrieg in der Ukraine ausgebrochen war. Er war kaum eröffnet, als er durch einen Befehl des Militärkommandanten der Stadt Kiew aufgelöst wurde. Eine Abordnung des Kongresses unter Führung seines Vorsitzenden Vogel begab sich hierauf zu dem Militärkommandanten, um ihn über den Charakter des Kongresses aufzukliären und ihn dazu zu bewegen, den Auflösiungsbefehl zurückzuziehen. Allein der Kommandant ließ die Abordnung nicht zu Wort kommen, schimpfte auf die Juden los, die er sämtlich als Feinde der Unabhängigkeit der Ukraine bezeichnete. Vogel wurde hierauf verhaftet und abgeführt. Am folgenden Tag erfuhr man, daß der Führer der jüdischen Soldaten auf Befehl des Kommandanten erschossen wurde. Die jüdischen Mitglieder der Rada, über diese Mordtat entsetzt, forderten in einer dringenden Anfrage an das Generalsekretariat Aufklärung über das Geschehene. Das Generalsekretariat begnügte sich mit der Erwiderung, daß momentan die ganze Macht in Händen des Militärkommandanten ruhe. Als Protest verließen die jüdischen Mitglieder die Sitzung und der Sekretär für jüdische Angelegienbeitien, Silbe rfärb, legte sein Amt nieder- Pogrome in der russischen Kriegszone. Der Korrespondent des „Jewish Chronicle“ in Petersburg teilt mit, daß russische Deserteure an der rumänischen Front in die kleine jüdische Stadt B i k a m a 1 a Feuer gelegt haben. Es gab Pogrome in verschiedenen Städten des Ismail-Distrikts. Bei einem solchen Pogrom in Skvir kam die ukrainische Kommission in die Stadt und arretierte die Leiter des Pogroms und die Behörden, die die Vorbereitungen nicht unterdrückt hatten. Die Kommission widerlegte die Beschuldigungen, daß die Juden zuerst auf die Tumultanten geschossen hätten und traf Veranstaltungen zur Hilfe für die verarmte jüdische Bevölkerung. Judenverfolgungen in Beßarabien. Dem Jüdischen Preßbureau in Stockholm wird aus Petersburg telegraphiert: Aus absolut zuverlässiger Quelle ist in Odessa die Nachricht eingetroffen, daß die jüdische Bevölkerung in dem von den rumänischen Truppen besetzten Beßarabien der grausamsten Verfolgung ausgesetzt ist. Die rumänische Mjlitärgewalt geht gegen die Juden des okkupierten Gebietes auf die brutalste Weise vor- Leben und Eigentum der jüdischen Bevölkerung ist der rumänischen Soldateska schutzlos ausgeliefert; Brandschatzungen der Juden sind an der Tagesordnung. Als die Nachricht von diesen Vorgängen nach Odessa gedrungen war, sprachen die Herren Ussischkin und Schwarz im Namen der Odessaer Zionistischen Rayonkomitees beim englischen Konsul vor und erbaten die Intervention Englands bei der rumänischen Regierung zugunsten der unglücklichen Juden Beßarabiensi. Ein Regierungsfonds für die ungarischen Juden. Die ungarische Judenheit hat kürzlich von der Regierung einen Fonds in Höhe von 20 Millionen Kronen zur Deckung ihrer nötigsten Ausgaben erhalten. Dies ist nicht als Geschenk anzusehen, nach einer gesetzlichen Bestimmung von 1848 müssen die Religions- und Schulbedürfnisse aller Konfessionen von Staats wegen gedeckt werden. Das Gesetz hat jedoch bisher nur auf dem Papier

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