Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 13 (27.3.1918)
- Date
- 1918-03-27
- Page
- Seite 145 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 13 Das Jüdisch« Echo 145 werker befaßten und es gab auch andere, die mehr dem beleidigten Rechtsgefühl Worte liehen. So weist der „Vorwärts“ auf die große Gefahr hin, welche für die anderen Staaten in einer Massenauswanderung von Leuten liege, die vor dem Hungertod flüchten. Es sei daher ein doppeltes und dreifaches Recht der europäischen Nationen, die rumänischen Machthaber zur Erfüllung ihrer im Berliner Vertrag übernommenen Verpflichtungen anzuhalten. Schärfer noch schreibt die „Berliner Zeitung“: Inbezug auf die Gewerbegesetzgebung ergibt sich zur Genüge, daß bei diesen Zuständen Rumänien in seiner Gesamtheit, nicht bloß die Juden allein, ruiniert werden muß. Rumänien vertreibt Tausende und Abertausende aus dem Lande, die durch Arbeit und Steuerleistung an dem Wohlstände des Staates mitschaffen könnten, wenn man sie nicht in dieser barbarischen Weise bedrückte und quälte. Es wäre höchste Zeit, daß die Mächte dem halbasiatischen Knirps von einem Staate einmal die Flötentöne beibrächten und ihm zu Gemiite führten, daß er die Grundlagen der ihm zugebilligten selbständigen Existenz zerstört, wenn er weiter den Abmachungen zuwiderhandelt, welche die Bedingung seiner Anerkennung gebildet haben. — Eine herzhafte Sprache, die wir auch heutigen Tages noch gebrauchen könnten. Der große Fehler, der sich durch die ganze Geschichte der rumänischen Judenfrage nach dem Berliner Kongreß hinzieht, ist der, daß die Rumänen vollständiger dachten als die Diplomaten der Großmächte. Während die ersteren schon von vornherein das Judentum als Nation ansahen, betrachteten es die letzteren nur als Konfession. Die Mächte glaubten sicher, in dem § 44 alles für die Juden Rumäniens Mögliche getan zu haben; die Rumänen aber fanden die Lücke des Gesetzes sofort heraus. Und fragen wir uns ganz ehrlich: fühlen sich die Juden in ihrer Gesamtheit als Nation? Leider nein! Sie sind zum großen Teil aufgegangen in ihren Wirtsvölkern. Und je mehr sie da an politischer Macht und sozialem Ansehen Zunahmen, in dem gleichen Maße verloren sie» ihren nationalen Zusammenhalt. Kann man den Mächten es daher verdenken, wenn sie die Juden nur als Religionsgesellschaft behandelten und demgemäß im Berliner Vertrag in der Beseitigung des § 7 der Verfassung, der den christlichen Glauben als Grundlage des Staatsbürgerrechts verlangte, glaubten, die Judenfrage gelöst zu haben. Fragen Sie einen deutschen Juden nach seiner Nationalität — er wird ohne Besinnen antworten: „Ich bin Deutscher“. Dieselbe Antwort gibt der französische, englische und amerikanische Jude. Der Jude dieser Länder fühlt und denkt wie sein Wirtsvolk, in dem er völlig aufgegangen ist und wenn es hoch kommt, dann ist er ein treuer Verfechter des Glaubens seiner Väter, hält seine Gebote und Sittengesetze. Anders der rumänische Jude. Es ist mir wiederholt vorgekommen, daß ich von einem rumänisch sprechenden Mann auf die Frage: „Sind Sie Rumäne?“, die Antwort bekam: „Ich bin Jude.“ Der Rumäne verfährt also nicht ganz unlogisch, wenn er behauptet, nicht gegen den Angehörigen der jüdischen Konfession sich zu wenden, somdern gfegen den Angehörigen der jüdischen Nation. Ich habe diese Deduktion bloß deshalb vorgeführt, um zu zeigen, wie schwer es ist, den Rumänen beizukommen. Es unterliegt gewiß keinem Zweifel, daß die Praxis der Rumänen sich gegen die Juden richtet, ohne einen Unterschied zwischen Nation und Konfession zu machen. Sie können die Juden als solche einfach nicht leiden und daran ist nicht zu rütteln. Die Juden selbst betonen zu sehr ihre Nationalität und wollen in ihrem Wirtsvolk gar nicht aufgehen. Was sonst als Rassentugend hoch geschätzt werden muß, wird ihnen dort zum Verhängnis. Ja — wenn der nationale Gedanke unter der Judenheit der Welt lebendiger wäre, wenn ein Staat Juda gegründet wäre und dann die Juden Rumäniens sich auf die Nationalität berufen würden, wäre die Lage rasch eine andere. Denn nach den Gesetzen genießen die Fremden in Rumänien die weitestgehenden Rechte, alles ist Gleichheit und Gegenseitigkeit, sofern nur die Rumänen in dem eigenen Heimatsstaat der Ausländer dieselben Rechte genießen. Wenn aber die Ausländer gar keinen Staat haben, der den Rumänen reciproker Weise die Rechte geben könnte, wie die Ausländer sie in Rumänien beanspruchen, dann ist eben der Rumäne bei diesem aufgehobenen Gegenseitigkeitsprinzip wieder freier Herr seiner Entschließungen. Diese scheinbar so gerechte Deduktion ist in der Tat aber nichts anderes als die Grundlage, die Juden rechtlos zu machen und zu unterdrücken, und den Rassenhaß mit einem Mäntelchen von Rechtsgrundsätzen zu maskieren. Zum mindesten müßten diejenigen Juden, die selbst oder deren Eltern vor der Verfassung im Lande waren und deren Vorfahren von den Bojaren selbst in das Land gerufen worden waren, um der Armut und Entvölkerung zu steuern, ohne weiteres als Rumänen gelten und nicht als Fremde. Ebenso ganz selbstverständlich müßten auf ihren Wunsch alle diejenigen Juden rumänische Vollbürger werden können, die in diesem Kriege für Rumänien gekämpft haben. Als wir dann nach der Eroberung der großen und kleinen Walachei Bukarest besetzten, waren es die Juden, die uns bei der Riesenarbeit halfen, in die chaotischen Zustände der Stadt Ordnung zu bringen. Dadurch lernten wir viele von ihnen kennen und erfuhren so Manches von ihrem und ihrer Glaubensgenossen Schicksal. (Fortsetzung folgt.) Die Juden in der Ukraine. Bekanntlich ist ein Teil der Ukraine mit dem moskowiitischen Reiche erst seit -1667 vereinigt, wo Tschernigowmnd ein Teil des Kiewer Gouvernements mit der Hauptstadt Kiew russisch wurden, während ein Teil der Ukraine mit Brozlaw und Podolien in polnischen Händen blieben. Erst später kamen auch diese Teile an Rußland. Bis zur Lubliner Union (1569), da die Ukraine noch schwach bevölkert war, gab es dort nur wenige Juden, die mit den polnisch-litauischen Truppen gekommen waren. Die jüdischen Einwanderer fanden in der Person des Winizer Obersten, Fürsten Ostrozski, ihren Beschützer. Wir begegnen daher in Wiiniza schon im Jahre 1532 einer jüdischen Kolonie, von der die weitere jüdische Einwanderung in die Ukraine ihren Ausgang nahm. In kurzer Reihenfolge entstanden die jüdischen Gemeinden in Bar (1540) und in Brazlaw (1551). Ihre Hauptbeschäftigung war damals Bodenpacht; einige übten die Heilkunst aus. Nach der Lubliner Union nahm infolge der Verteilung des Staatsbodens an den Adel die Koloni-