Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 13 (27.3.1918)
- Date
- 1918-03-27
- Page
- Seite 140 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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140 Das Jfidlsche Echo Nr. 13 Festhalten an einer starren Form fernstand, so fühle ich mich heute unsäglich enttäuscht, weil ich das Gewaltsame, das Äußerliche und Sinnlose des Wiederanknüpfens an die seelenlos gewordene Form erkenne. Dort ein altes, starres, aus dem Befolgen von tausend Riten zusammengesetztes Judentum, hier ein moderner Skeptizismus, der sich mit einem leichten Mäntelchen jüdischer Gebräuche geschmückt hat. Und dazwischen ich, die den Weg zum Judentum sucht und selbst nicht weiß, was dieses Judentum eigentlich ist, wie sie es bezeichnen, wie in sich aufrichten soll. Zur Revision des bayerischen Judenediktes. Von H. Translateur, Miltenberg a. M. Über die Reformbedürftigkeit dieses, wegen seines 100jährigen Alters ehrwürdigen, aber wegen seines Inhaltes vielumstrittenen Ediktes sind sich alle einig, die nähere Kenntnis von der staatskirchenrechtlichen Stellung der Juden in Bayern haben. Die Revision des Ediktes ist trotz aller Maulwurfsarbeit von Seiten der Revisionsgegner auf dem Marsche; an uns ist es, dieses Marschtempo zu beschleunigen und das Problem der Revision zu einem ernsten, zielbewußten Werke der Gesetzgebung zu erheben. Da es sich hierbei um ein grundlegendes, hochwichtiges Gesetz auf dem Gebiete der Staatskirchenpolitik handelt, so dürfen wir die derzeitige Zusammensetzung des bayerischen Landtages und seine Kenntnis ähnlicher Fragen der Kirchengemeindeordnung von 1912 sowie des Gemeindebeamtengesetzes von 1916 nicht unterschätzen. Anderseits sollen die Schwierigkeiten einer geordneten Willenskundgebung der bayerischen Judenheit durch das Fehlen jeglicher Organisation dieser Glaubensgemeinde — die einzige Organisationsform ist die Kultusgemeinde — nicht übersehen werden. Was den Gesetzgeber anbelangt, so liegen klare, bestimmte Zusagen von Seiten des Kgl. Staatsministeriums vor, an Stelle des veralteten, gänzlich unbrauchbaren und durch eine 100jährige Entwicklung überholten Ediktes ein neues Kultusgemeindegesetz zu setzen. Prof. Heimberger (in der Vorrede zu seinem Werke: „Die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern“) meint zwar, daß der Staat auf eigene Faust die Revision in Angriff nehmen und sie, so gut es geht, ohne die Mitwirkung der Juden durchführen werde, wenn diese sich nicht einigen. Allein es wäre ein politisch gefährliches Novum, ein solch wichtiges Gesetzeswerk ohne jegliche Mitwirkung der Beteiligten, der bayerischen Judenheit, endgültig durchzuführen. Wir glauben nicht, daß die Staatsregierung die bayerische Judenheit lediglich als Objekt der Gesetzgebung betrachten wird, ohne die wertvollen Kräfte zur Mitarbeit heranzuziehen, die bereits in den verschiedenen Vereinen — Bayerische Rabbinerkonferenz, israelitischer Lehrerverein, israelitischer Landesverein der bayerischen Kultusgemeinden — konzentriert und organisiert sind. Was den israelitischen Lehrerverein betrifft, so. hat derselbe Vorschläge an das Kgl. Staatsministerium gelangen lassen, die sich in der Hauptsache mit der gehaltlichen und rechtlichen Besserstellung der jüdischen Religionsllehrer und der übrigen Kultusbeamten, der Reliktenversorgung usw. befassen, Vorschläge, die nunmehr nach der Veröffentlichung der Denkschrift über das neue Lehrergesetz einer Ergänzung und Erweiterung bedürfen. Die Rabbinerkonfernz. die sich aus 21 Rabbinern der rechts- und linksrheinischen Ge. meinden Bayerns zusammensetzt, weist im ganzen nur 3 Revisionsgegner auf, sodaß die erdrückende Mehrheit der bayerischen Rabbiner im Prinzip einer Revision zustimmen, wenn sie es auch bisher unterlassen haben, mit konkreten Vorschlägen an die Regierung heranzutreten. Auch der israelitische Landesverein, der fast all* bayerischen und pfälzischen Gemeinden in sich vereinigt und somit die einzige legale Vertretungskörperschaft der bayerischen Judenheit darstellt, tritt für den baldigen Abschluß des Kultusgemeindegesetzes ein. Bei einer am 28. Juni 1914 in Nürnberg abgehaltenen Delegiertenversammlung bayerischer Kultusgemeinden stimmten für eine prinzipielle Änderung des Judenediktes 16 Vertreter, während 6 dagegen stimmten. Das Abstimmungsergebnis hätte sich aber noch wesentlicher zugunsten der Revision gezeigt, wenn in jener fast improvisierten Zusammenkunft der Vertreter von Groß- und Mittelgemeinden auch die Kl'eingemeinden durch Delegierte vertreten gewesen wären. Der Landesverein, der bisher die religiösen und sonstigen Interessen gerade der Kleingemeinden mit aller Kraft gefördert hat, sollte in dieser Schicksalsfrage der bayerischen Kultusgemeinden gerade diese Gruppe nicht umgehen, sondern auf einer allgemeinen Delegiertentagung von Groß-, Mittel- und Kleingemeinden eine gemeinsame Plattform des Willens und der Tat finden. Das ist das Gebot der Stunde für die ganze bayerische Judenheit: eine klare machtvolle Kundgebung an das Kgl. Staatsministerium wegen Aufnahme der Revision gelangen zu lassen. Nach der Verabschiedung des Lehrergesetzes müßten die Vorarbeiten zum israelitischen Gemeindegesetz in Angriff genommen und eine Denk- Hohlsaum Plissöe, Feston und alle einschlägigen Arbeiten. 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