Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 12 (22.3.1918)
- Date
- 1918-03-22
- Page
- Seite 131 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Oas jüdische Echo 131 Älldeufsche Regelung der Judenfrage. Vorauszuischicken ist: 1. Alldeutschtum und Vaterlandspartei sind innig verbunden, 2. Die Vaterlandspartei hat wiederholt erklärt, gegen die Juden im allgemeinen habe sie nichts, nur gegen jene, die nicht auf dem Standpunkt ihres Parteiprogrammes stehen. 3. Es gab und gibt Juden, die der Vaterlandspartei angehören und zum Alldeutschtum schwören. Nach diesen Feststellungen ist es interessant zu hören, was das Blatt „Deutschlands Erneuerung“, dem Sprachrohr der alldeutschen Kraftmeier, neuerlich zur Judenfrage zu bemerken hat. Ihr Mitarbeiter Arnold Wagemann führt dort aus. daß die Emanzipationserklärung von 1812 ein Mißgriff war; denn: „Das Material zur Beurteilung der Frage, das damals fehlte, hat ein Jahrhundert tatsächlicher Übung in den neugeschaffenen Lebensbedingungen erbracht, unterstützt durch die Forschung, welche die Unhaltbarkeit der früher herrschenden Auffassung dargetan hat, daß die Judenfrage eine Bekenntnisfrage isei, ein Standpunkt, den auch das Gesetz vom 3. VII. 1869 noch einnimmt, indem es, wesentlich im Hinblick auf die Juden, bestimmt, daß die aus den Verschiedenheiten des religiösen Bekenntnisses herzuleitenden Beschränkungen, insbesondere soweit die Fähigkeit zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung in Frage komme, aufgehoben würden. — Die Forschung läßt heute keinen Zweifel darüber zu, daß die Judenfrage in erster Linie eine Rassenfrage ist, welche nur gerade hier, mehr als dies sonst der Fall ist, mit dem religiösen Bekenntnis verknüpft iist.“ Also die Judenfrage eine Rassenfrage! Um dem Autor auf den verschlungenen Pfaden seiner Logik folgen zu können, merke man sich dieses Postulat! Um nun den tiefen Gegensatz zwischen Judentum und Deutschtum, treffend zu charakterisieren, führt der Verfasser die folgenden wissenschaftlichen Beweise an: „Lediglich dem Umstand, daß der Jude kein Vaterland besitzt, ist es zu verdanken, daß die Idee seines Volkstums in unserer Auffassung verdunkelt werden konnte. Aber gerade infolge dieser Vaterlandslosigkeit der Juden haben Judentum und Volkstum sich zu strengen Gegensätzen entwickelt, welche unvereinbar sind. —• Volkstum findet sein Heil in der Beschränkung auf das Eigene und in der liebevollen Pflege desselben, Judentum strebt nach der Maßlosigkeit des Internationalen, nach äußerem Emporkommen unter Ausbeutung des Fremden; — und fremd ist und bleibt ihm auch das Volk, dem es kraft Gesetzes angehört. — Das beweist uns jede Zeitung, jede Volksrede, jedes Urteil über das uns: feindliche Ausland. die aus jüdischem Geiste zu uns heriiber- ’.'lingen. Alles das, was unsere Kraft, unsere Lust und unseren Stolz bedeutet, scheu wir hier öffentlich in den Staub gezerrt. Seit dem cs den Juden gelungen ist, in der Presse und dem Parlamente zu Worte zu kommen, seitdem wird unserem Volk tagaus tagein ein undeutscher, uferloser, jedes seelischen Wertes barer Internationalismus gepredigt, dessen Fundament die allseitige Ausbeutung bildet. Das Gesetz vom März 1812 hat uns 'in diese Verwirrung gestürzt und eine Kette für unser Volkstum geschmiedet, die wir zerbrechen müssen. — ist ein Mißgriff gewesen und steht in Widerspruch zu den im übrigen bei uns herrschenden Auffassungen.“ W)as kann man dagegen sagen, wenn einem Tatsachen mit solcher Sachlichkeit und Logik liachgewiesfen wer dien? Überhaupt die Logik! Herr Wagemann will nämlich die Bewohner des preußischen Staates in Angehörige, Aufgenommene und Fremde eingeteilt und die Juden der Klasse 3, bestenfalls der Klasse 2 zugeteilt wissen. Dadurch würde dann erreicht: „daß der Jude, welcher die Rechte eines Deutschen für sich in Anspruch nimmt, damit stillschweigend die Verpflichtung übernommen hat, sich von den Zielen seines bisherigen Volkes zu lösen, aus dem Verbände der Juden aulsizutreten und, da dieser in der Synagogengemeinde seine äußere Organisation findet, seine bisherigen religiösen Auffassung aufzugeben. Damit würde auch das Streben nach Reinerhialtung des jüdischen Volkes für ihn fortfallen; da er ein Deutscher geworden ist, hat es kein Interesse mehr für ihn. Wer von den Juden sich zu diesem Schritt nicht entschließen kann — und keiner von ihnen ist in dieser Richtung irgendwie zu beeinflussen —, der hat auch die Folgerung aus seiner Stellungnahme zu ziehen und als Gast des deutschen Volkes sich jeder Einmischung in dessen Leben und Gestaltung zu enthalten. — Das verlangt eine ehrliche und anständige Gesinnung, die wir auch bei den Juden voraussetzen dürfen, ein anderes Verhalten wäre grober Vertrauensbruch. Jedenfalls ist zu verlangen, daß ein Jude, der in Presse, Versammlungen, Parlament für das deutsche Volk das Wort ergreift, vorher dazu angehalten wird, Auskunft darüber zu geben, ob er Mitglied der Synagogengemeinde ist oder nicht, damit man erkennen kann, was von seinem Deutschtum und seiner Berechtigung, das Wort zu führen, zu halten ist." Also auf einmal ist die Synagoge daran schuld, und vorhin war es doch fast lediglich eine Rassenfrage. Welche Veränderung mögen wohl die Rassenmerkmale eines Juden erleiden, wenn er aus der Synagogengemeinschaft austritt? Zum Schluß schlägt dieser deutsche Erneuerer noch vor: „Nötigenfalls würde das Gesetz von 1812 einen Anhang zu erhalten haben über die mit dem Eintritt der Juden in das deutsche Volk von ihnen übernommenen Pflichten.“ Ob in diesem Anhang auch die Pflicht genannt ist, die in der Fmanzipationserklärung ausgelassen KönigI. bayer. Lotterieeinnahme der Preuss.- Siidd. Klasaen-Lotterie #. Ostermaler, München Promenadepl. 12/1, Eing. durch d. Zigarrengeschält Beginn der 11. (237 ) Lotterie mit Ziehung I. Klasse am 8. u 9. Januar 1918, 2. Klasse am 12. u. 13. Februar 1913, 3. Klasse am 12. u. 13. März 1918, 4. Klasse am 9. u 10. April 19l8, 5. Klasse (Haupt- und Schlußziehung) beginnt am 7. Mai und endet am 3. Juni 1918. Lose in grollet Auswahl stets vorrätig. Preis für die 1. Klasse: für V8 1U Va_Vi 5 10 20 40 M Bei den folgenden Klassen sind die Vorklassen stets nachzubezahlen.