Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 9 (1.3.1918)
- Date
- 1918-03-01
- Page
- Seite 94 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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94 Das Jüdische Echo Nr. 9 gs$ Jlljctntittr lüiiifilif ßmnlitiiliaiiö „Siljiuirr=3riirli“ in Inufalti ©efcfjäftsldtung: ^ranhfurta. 9Jt. $J3oftfd)ec&&onto 9tr. 7785 Srfcft. o. SDl. Organifation rein europcüfcf) 3folterf)äufer für ^Inftecftenbe #öd)fte Slnerfcennung oüer QSeljörben Slufnafjme unterfcfytebslos für $lt l e $>m fid) für geraiffenijafte Ueherno^me non Stiftungen empfohlen! betten — 3immer — Soweit — ©ebenhtofel — Stiftungen. 9J!an fotbete bic <öebtngungen ein. 3« rif»‘en nttä> 9t»berb«9«.e9 63. ,Ple- »kommen würden. Befremdlicherweise wird nun ' aber der wohlwollenden und wohlbedachten Absicht des deutschen Auswärtigen Amtes aus War- *ir ” BSTöSp W wc Der Korrespondent verurteilt scharf das biszit“ des Herrn Rabbiner Kohn. (VglL Nr. 52 ds. Bl.) Er schreibt: „Beim Lesen dieser Zeilen muß der unbefangene deutsche Kenner der Verhältnisse sich fragen: Wie war es möglich, daß ein Jude das geschrieben hat?! Wie konnte ein Deutscher das schreiben?! Und wie nun gar ein deutscher Jude?! Der Jude muß wissen, daß die Juden Polens in ihrer großen Mehrheit weder Deutsche noch Polen sind oder sein wollen, sondern ein Volk für sich, eine von jenen beiden verschiedene Nationalität, nicht bloß eine „Religionsgesellschaft“. Das an seinen alten Satzungen festhaltende Judentum verdankt den Litauischen Talmudschulen und Gelehrten (ich nenne nur die Wiilnaer Isaak Elchanan Spektor und Eliahu Gaon) so viel, daß es die allgemein wegwerfende Beurteilung der litauischen Juden („ganz Kopf und zersetzendes Element“) als eine ebenso törichte wie ungerechte Beschimpfung empfunden hat. Und ein Deutscher rühmt sich, daß er die große Masse der Juden Polens, statt ihren Zusammenhang mit der alten Heimat, Deutschland, zu erhalten, „im propolnischen Sinne“ beeinflußt hat! Mit Recht haben daher fast sämtliche jüdischen Blätter Deutschlands sich scharf gegen P. Kohn ausgesprochen. Den jüdischen Zeitschriften ist durch die deutsche Behörde, welche auch in diesem Falle einen Schädling unterstützt, verboten worden, das Memorandum abzudrucken oder überhaupt zu erwähnen! Nicht einmal der zur Verteidigung Kohns bestimmte, also den Text des Machwerks enthaltende Artikel des Frankfurter „Israelit“ durfte abgedruckt werden! Möchte die deutsche Verwaltung in Warschau nicht erst, wann es zu spät ist, zu der Erkenntnis kommen, daß die Deutschen im Königreich Polen nur dann für die Zukunft wirksam geschützt werden können, wenn auch die anderen nationalen Minderheiten daselbst, namentlich die Juden, wirksam geschützt und zufrieden gestellt sind!“ Als den eigentlichen Anlaß zu seinem Schreiben bezeichnet der Korrespondent die Erklärung, die der stellvertretende Staatssekretär Freiherr von dem Bussche-Haddenhausen am 5. Januar zwei Vertretern des „Zionistischen Aktionskomitees“ und dreien des „Komitees für den Osten“ gegeben hat. Hierüber sagt er: „Der erste Teil der Kundgebung des Auswärtigen Amtes erweckte in den Juden Polens die frohe Hoffnung, daß ihre Rechte als nationale Minderheit von jetzt an zu besserer Anerkennung schau von seiten eines zur dortigen deutschen Verwaltung gehörigen Mannes entgegengearbeitet (wenn ich recht unterrichtet bin, ist es dieselbe Persönlichkeit, die mich schon in Nr. 29 der „Europäischen Staats- und Wirtschafts-Zeitung“ angegriffen hat). Dieser Herr benutzt seinen Einfluß auf die halbamtliche und durch die deutsche Verwaltung mehr oder weniger erhaltene „Deutsche Warschauer Zeitung“, um in Nr. 22 vom 23. Januar zu schreiben: Die deutsche Regierung habe nicht die Absicht, „eine jüdische sprachlich-kulturelle Autonomie in Polen“ zu schaffen: „Vielmehr wird der polnische Staat darüber zu entscheiden haben, ob die jüdischen Mitbürger in Polen, wie dies von der jüdisch-nationalistischen Bewegung angestrebt wird, als besondere Nationalität behandelt und demgemäß eine sprachliche Autonomie erhalten sollen .. Deutschland kann in diesem Streit der Meinungen . . . sich nicht für eine bestimmte Regelung des Problemes einsetzen. Die Stellungnahme . . muß der Entscheidung der zuständigen Instanzen des Landes überlassen bleiben.“ Diese Äußerung des Reichtagsabgeordneten Herrn Dr. Haas, der sich Jude nennt, aber für wahrhaft jüdisches Fühlen kein Verständnis hat, steht in schroffem Widerspruch zu dem von dem Freiherrn von dem Bussche-Haddenhausen Gesagten, und sie ist in hohem Grade geeignet, die Juden in Polen zu entmutigen, die in neutralen Ländern zu verstimmen und die in den Ländern des Vierverbandes und vollends feindlich zu machen. Die Polen sind den Juden (wie auch uns Deutschen) feindlich gesinnt und werden ungezwungen den Juden weder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit noch nationali-kulturelle Autonomie geben. Deutschland aber hatte und hat als „Okkupationsmacht“ das volle Recht, in allen für Deutschland wichtigen Fragen ein entscheidendes Wort mitzusprechen. Das Auswärtige Amt wird, das dürfen wir erwarten, dafür sorgen, daß seine guten Absichten nicht durch Untergeordnete geschädigt werden.“ Ein Protest an den Warschauer Schulinspektor Der jüdische Schul- und Volksbildungsverein wandte sich seinerzeit an die deutsche Schulverwaltung mit dem Gesuch um Genehmigung zur Eröffnung eines Lehrer-Seminars mit jüdischer Unterrichtssprache. Mit dem Übergang des Schul-