Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 8 (22.2.1918)
- Date
- 1918-02-22
- Page
- Seite 79 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9072829-9102973-9138240--01927-9074749- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 8 Das Jüdische Echo 79 wählt, der zurzeit über die Mitarbeit an den Aufgaben der V.J.O.D. aussichtsvolle Verhandlungen führt. Die von der Vereinigung aufgestellten Richtlinien stellen ein minimales Arbeitsprogramm dar, lassen aber im übrigen jeder einzelnen Gruppe Freiheit in der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben. Von besonderer Wichtigkeit ist es, daß man von dem ursprünglichen Gedanken, lediglich ein Komitee von einflußreichen Persönlichkeiten zu bilden, abgegangen und dazu geschritten ist, die V.J.O.D. als eine Zusammenfassung der deutschjüdischen Organisationen zu gestalten, die ihren Vertretern die entsprechenden Vollmachten zu geben haben. Hierdurch ist in weit höherem Maße die Gewähr gegeben, daß die zu leistende Arbeit wirklich eine gemeinsame Arbeit des deutschen Judentums sein wird. Die Aufgaben der V.J.O.D. Folgende Richtlinien wurden für die Arbeit der neuen Organisation auf gestellt: 1. Riecht liehe und tatsächliche Gleichberechtigung mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. 2. Freiheit der Religionsübung. 3. Recht auf selbständige jüdische Kultur für die Juden des Ostens. 4. Freie Einwanderung und wirtschaftliche Betätigung für alle Teile des osmanischen Reiches. 5. Freie Niederlassung und Pflege selbständiger jüdischer Kultur in Palästina. In diesen Richtlinien spricht sich deutlich aus, daß gewisse Anschauungen, die noch vor wenigen Jahren als das Steckenpferd einer kleinen Gruppe deutscher Juden angesehen wurden, inzwischen in dem Gewissen der Judenheit Wurzel geschlagen haben. Dieses ganze Programm ist undenkbar ohne die Voraussetzung einer nationalen Zusammengehörigkeit. Es beruht ferner auf der — noch vor kurzem auch in jüdischen Kreisen befehdeten — Überzeugung, daß es eine selbständige jüdische Kultur gibt, die nicht lediglich unter der besondren Rubrik der besonderen Religion zu erwähnen ist, sondern noch andere, von der Eigenart der Religionsgemeinschaft unabhängige Wurzeln hat. Und endlich bedeutet das Programm eine Anerkennung der besondren Bedeutung, welche die Besiedlung Palästinas für die gesamte Judenheit beanspruchen darf. Bei Punkt 1 der Richtlinien ist es bemerkenswert, daß man sich nicht wieder lediglich auf die Zusicherung der Gleichberechtigung vor dem Gesetz begnügen soll, sondern — durch Erfahrung gewitzigt — Garantien anstrebt, welche die Gleichberechtigung zu einer tatsächlichen machen. Wegen der Durchsetzung dieses Programmpunktes wird sich die V.J.O.D. in erster Linie mit ihrer eignen Regierung in Verbindung setzen und von den parallelen Organisationen der verbündeten Staaten ein gleiches Vorgehen erwarten müssen. Ebenso wird man wohl für den 2. Programmpunkt Garantien erstreben. Durch die Annahme des Programmpunktes 3, der das Recht auf eine selbständige Kultur der Ostjuden voraussetzt, hat die V.J.O.D. gewissermaßen eine Verpflichtung übernommen, die Ostjuden selbst über die Schritte bestimmen zu lassen, die zur Pflege ihrer eignen Kultur notwendig sind, hat sich also über einen Standpunkt hinausentwickelt, der den Juden der besetzten Gebiete auf politischem Gebiet einen fremden Willen aufoktroyieren wollte. Bei der Aufstellung der Programmpunkte 4 und 5 mußte man selbstverständlich auf den Willen der Türkei und ihrer Verbündeten Rücksicht nehmen. Nachdem aber die Erklärungen des türkischen und des deutschen Regierungsvertreters unzweifelhaft dargetan hatten, daß von Seiten der Türkei und ihrer Verbündeten einer jüdischen Einwanderung und Ansiedlung in der Türkei und einer Kolonisation speziell in Palästina nichts im Wege steht, konnte man wohl diese Forderung ins gemeinsame Programm aufnehmen. Damit ist die von den Zionisten längst betonte besondre Bedeutung Palästinas für das jüdische Volk allgemein anerkannt. Dieses Arbeitsprogramm gibt dem deutschen Judentum die Möglichkeit, auf die Gestaltung des jüdischen Gesamtschicksals einen starken Einfluß zu gewinnen. Daß alle innerjüdischen Fragen, bei deren Erörterung sich sofort Differenzen ergeben würden, ausgeschaltet sind, erleichtert die energische Vertretung der aufgestellten Forderungen. Die Vereinigung hat sich vor ■ allem die Aufgabe gestellt, den Standpunkt der deutschen Juden gegenüber den jüdischen Problemen im Osten und im Orient gemeinsam vor den in Betracht kommenden Instanzen zu vertreten, schon während der Dauer des Krieges und dann bei den Friedensverhandlungen. Es ist in Aussicht genommen, auf die Gründung verwandter Organisationen in Österreich-Ungarn, der Türkei, Bulgarien hinzuwirken, sodaß durch eine Verständigung dieser Organisationen unter einander alsdann die jüdischen Fragen, die durch den Krieg aufgeworfen worden sind, t in einheitlicher Weise seitens aller Juden der Mittelmächte behandelt werden können. Es ist von unvergleichlicher Bedeutung, daß sich in einem so hochgradig kritischen Augenblick die Vereinigung des Judentums, wie in andren Ländern so auch in Deutschland, vollzogen hat. Gewiß sind durch die Tatsache dieser Vereinigung noch nicht alle Reibungen beseitigt. Nach wie vor wird jede einzelne Gruppe auf der Wahrung ihrer Sonderinteressen und der Erfüllung ihrer Sondergruppen bestehen müssen. Aber ein nach außen hin gemeinsam auftretendes Judentum wird in allen den Fragen, die sein Programm umschließt, ein ganz anderes Ansehen und eine ganz andre Stoßkraft haben, als ein in lauter einzelne Teile zersplittertes. Auch bietet dieses Zusammenarbeiten an Aufgaben, die für das gesamte Judentum von Wichtigkeit sind, die beste Gele- 1 tKgl ‘Bayer. ‘Porzellan* 1 ‘Manufaktur cIlympfienhurg 1 {Hauptnieder läge GFlünchen: Odeonspfaij 1 y ßj {Kunst* u. ßuxusgegenstände, Kafef=, bessert*, jg M ßCaffeeu, Feegeschirre, Figuren, Gruppen etc. j? G) naefi. alten Vlympüenburger Original-IKodellen. $ Außerdem neue Formen und ßltodeffe nach Gnt« jg würfen erster Flünchner {Kunst[er. H