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Das jüdische Echo · 1918-01-25 · 4 (25.1.1918) · p. Seite 33

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
4 (25.1.1918)
Date
1918-01-25
Page
Seite 33 (sequence 5)
Language
German
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Ist diese Lösung doch eng verknüpft mit dem Grundsatz der proletarischen Internationalität, deren Erzielung heute, da der nationalistische Standpunkt der Überspannung zustrebt, dem Sozialdemokraten doppelt wünschenswert erscheinen muß: „Nur bei einer frei sich entwickelnden Nation ist das erfolgreiche Fortschreiten auf dem Wege zum Sozialismus möglich, und nur zwischen autonomen Nationen ist die Verwirklichung der Internationale denkbar.“ Verband jüdischer Kriegsteil« nehmer und Kriegsbeschädigter. Eine Anregung von Dr. Nathan Birnbaum. Der vorliegende Aufsatz will auf die Notwendigkeit verweisen, daß die Juden die ihnen aus ihren Kriegserlebnissen erwachsenen Interessen wahren, und will die Art besprechen, in der diese Wahrung am zweckmäßigsten vor sich gehen kann. Wenn nämlich irgendwo der Gedanke der Selbsthilfe durch Zusammenschluß am Platze ist, so auf diesem Gebiete. In Deutschland wird ja auch eine allgemeine Organisation der Kriegsteilnehmer gegründet. Vielleicht kommt es auch in Österreich so weit. Jedenfalls aber ist — bei dem besonderen Widerstande, mit dem der Jude zu kämpfen hat, wenn er etwas, und sei es auch nur sein Recht, durchsetzen will — eine solche besondere Organisation für Juden notwendig. Ihre Zwecke ergeben sich von selbst. Sie sind: 1. Rechtsschutz der Mitglieder bei allen aus den Kriegsverhältnissen sich ergebenden Ansprüchen an den Staat und sonstige Verpflichtete; 2. Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber Wohlfahrts-Institutionen aller Art; 3. Maßnahmen um den Mitgliedern den Wiedereintritt in den bürgerlichen Wirtschaftskreis zu ermöglichen (Arbeitsnachweis, Nachweis von Gelegenheiten für geeignete selbständige Betätigung; vielleicht auch geschäftliche, industrielle und landwirtschaftliche Verbandsunternehmungen); 4. Vertretung der Interessen der Gesamtheit jüdischer Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigter — namentlich auch Wahrung ihres Rufes und ihrer Ehre — gegenüber den berufenen Faktoren des öffentlichen Lebens und gegenüber der Gesellschaft. Der letzte Punkt zeigt deutlich die Brücke, die vom Schutz einer bestimmten jüdischen Schicksalsgruppe zum Schutz der jüdischen Volksgemeinschaft führt. Die Tätigkeit, die entwickelt werden muß, um das Interesse, den Ruf und die Ehre der Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigten zu wahren, muß von selbst instruktives und statistisches Material von allgemein jüdischem Werte ergeben (Berührungspunkt mit dem Jüdischen Archiv!) und weitere Aktionen auslösen, die der jüdischen Gemeinschaft als solcher und ihrem Rufe zugute kommen. Allerdings darf die Rücksicht auf dieses allgemeine Interesse — auf die ja als besondere Seite der vorgeschlagenen Organisation sonst nicht genug nachdrücklich hingewiesen werden kann — nicht dazu verleiten, den Kreis der Verbandsmitglieder auf diejenigen zu beschränken, die kämpfend am Kriege teilgenommen haben. Gewisse an sich berechtigte Empfindungen legen ja diese Beschränkung nahe. Allein triftige Erwägungen sprechen dafür, daß auch diejenigen jüdischen Heeresangehörigen, die nicht am Kriege teilgenommen und darüber hinaus diejenigen, die unmittelbar durch Kriegsmaßnahmen an Leib und Leben, Freiheit und Gut gelitten haben, in die Mitgliederschaft einbezogen werden. Auch sie haben gerechte Ansprüche, die unterstützt werden müssen, und die durchzesetzen nicht nur für sie, sondern auch für die jüdische Gesamtheit von Wichtigkeit ist. Und andererseits braucht nicht gefürchtet zu werden, daß dabei diejenigen, die gekämpft haben, und die aus der Tatsache ihres Kämpfens und ihrer Leistungen für die jüdische Gesamtheit abgeleiteten Folgerungen zu kurz kommen. Schließt doch die Vereinigung zu einem Ge s am t verbände eine gerechte Arbeitsteilung nach den verschiedenen Interessengebieten, aus denen die Mitglieder herkommen, nicht aus. Zu bemerken wäre, daß den Rechtsnachfolgern verstorbener Interessenten die Möglichkeit geboten sein müßte, deren Interesse und Ansprüche durch den Verband in acht zu nehmen.

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