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Das jüdische Echo · 1917-12-21 · 51 (21.12.1917) · p. Seite 546

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
51 (21.12.1917)
Date
1917-12-21
Page
Seite 546 (sequence 2)
Language
German
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546 Das Jüdische Echo Nr. 51 fern. Damit entfällt auch die Veranlassung dazu, daß so veraltete und pädagogisch geringwertige Bücher,wie die Sondheimerschb BiblischeGeschichte noch, immer in den Münchener Schulen benutzt werden, — weil ihr Anschaffungspreis so niedrig ist! — Wo geeignete, auch in ihrer Ausstattung für die Jugend entsprechende Lehrmittel im Buchhandel nicht existieren, da sollte die Gemeinde anregend eingreifen. Warum sucht man nicht der in den hiesigen Volksschulen eingeführten „Münchner Fibel“ eine ähnlich hübsch ausgestattete Fibel für den hebräischen Unterricht an die Seite zu stellen? Glaubt der Verleger die Mehrkosten der Herstellung nicht tragen zu können, so sollte die Gemeinde hiezu einen Beitrag leisten. — Der Religionsunterricht und seine Ausgestaltung im einzelnen untersteht in erster Linie allerdings dem R a b b i n a t. Die Gemeinde, als Träger der finanziellen Lasten, ist aber zur Mitwirkung berechtigt und verpflichtet. Der Rabbiner würde es sicher nur begrüßen, wenn seine auf eine Hebung des jüdischen Unterrichtswesens gerichteten Bestrebungen bei der Gemeindeverwaltung auf ein lebhaftes Interesse stoßen würden. Ein gründlicher Wandel im jüdischen Erziehungswesen ist allerdings nicht denkbar ohne eine jüdische Schule. In München bestand vor einigen Jahrzehnten eine (private) jüdische Schule, die viele der heutigen Gemeindemitglieder noch besucht haben. Sie hatte sich aber der Gunst der jüdischen Gemeindeverwaltung nicht zu erfreuen und wurde aufgegeben. In den Kreisen der Gemeindeverwaltung sah man in den siebziger Jahren und sieht vielfach heute noch in der jüdischen Elementarschule ein Überbleibsel des Ghetto oder eine Rückkehr zu ihm. Man erwärmt sich für die „Simultanschule“, die allein dem Zeitalter der Emanzipation angemessen sei. Dabei verkennt man, oder will nicht sehen, daß es in Bayern eigentliche Simultanschulen, d. h. interkonfessionelle Schulen im weiteren, auch die Juden einschließendem Sinne, überhaupt nicht gibt; nach dem geltenden Staatsrecht nicht geben kann. Die sogenannten Simultanschulen sind katholisch-protestantisch gemischte Schulen. Auch für sie gilt der Grundsatz des bayerischen Schulrechts, daß sie im christlichen Geiste zu leiten sind, daß ausschließlich christliche Lehrkräfte daran wirken dürfen. (Die Münchener Lokalschulkommission hat sogar die Ver- @ I-==ll- 1 kennen Sie bie „3ugenb" bie roeitoerbreiteteBtiimßenerilluftrierte 213od)enf(f)rift? Bknit nid^t, bann oerlangen 6ie kostenfrei eine probenummer ober für 80 'Pfennig einen Probebanb, bamit Sie fid) augenfcbeinlid) oon bem reidjen Snljalt biefer $Bod)enfd)rtft für ^unft u. $)umor überzeugen. <ö««*®5angel)örigen können Sie keine größere 5reube bereiten, ate iijnen für 2Jtk. 6.— ein bretmonatl. ^elbpofts^lbonnement eimoeifcn p taffen, benn bie „3ugenb" ift D anerkanntermaßen bas beliebtere unb oers breitetfte buntiüuftrierte 'Blatt im Syelbe. Bei Sinfenbung biefes Betrages nebft genauer ffelbabreffe beforgt aud) ber Berlag bie gin* roeifung beim 3elbpoftamt. Bezugspreis burd) Budjßanbl. ober poftanftalt 2Rfe. 5.50. Verlag ber „Sugeitb", SDlündjen, Cefftngftr. 1 Wendung jüdischer Lehrer für den Elementarunterricht als Aushilfe während der Kriegszeit auf Grund der bestehenden Rechtsvorschriften untersagt. Anderorts ist man hierin angeblich weniger rigoros gewesen.) Es handelt sich also bei der Frage der jüdischen Schule gar nicht einmal um die Stellungnahme zu dem Prinzip der konfessionellen oder interkonfessionellen Schule; sondern darum, ob die Erziehung jüdischer Kinder richtiger in einer im christlich-religiösen Geiste oder in einer im jüdischen Geiste geleiteten Schule erfolgen soll. Die Antwort auf diese Frage sollte nicht schwer fallen, bei aller Anerkennung an die vortrefflich geleiteten Münchener Volksschulen. Daß hier die Vorbedingungen für eine jüdische Schule vorhanden sind, beweist am besten die Tatsache, daß eine einzige öffentliche Volksschule (Klenzeschule) in der Regel gegen 400 jüdische Schüler aufweist. Der Durchführung des Plans einer jüdischen Schule würde sicherlich von den Behörden kein Hindernis in den Weg gelegt werden. Zu den finanziellen Erfordernissen müßte die Stadtgemeinde aus den Umlagen der jüdischen Steuerzahler entsprechende Beiträge leisten. Selbstverständlich dürfte schon mit Rücksicht auf die großen örtlichen Entfernungen ein Zwancr für die jüdischen Kinder zum Besuch: der jüdischen Volksschule nicht bestehen. — Eines steht fest: ganz anders als unter den gegenwärtigen Verhältnissen könnte in der jüdischen Volksschule die Erziehung der Jugend erfolgen. Mehr jüdisches Wissen und eine gründlichere Beeinflussung der Charakterbildung. Eine jüdische Volksschule kann natürlich nicht von heute auf morgen geschaffen werden. Was in der Gemeinde gefordert werden muß, ist, daß sie die Frage in ernstliche Erwägung zieht und durch eine hiefür einzusetzende Kommission, zu der außer einigen Mitgliedern der Verwaltung der Gemeinderabbiner und Vertreter der Lehrer zuzuziehen sind, die notwendigen Vorarbeiten bald in Angriff nehmen läßt. Mit der Entlassung der Jugend aus der Schule sollte die Erziehungsarbeit der jüdischen Gemeinde nicht beendet sein. Lehr- und Vortragskurse für junge Leute aus den verschiedenen Gebieten des jüdischen Wissens sollten rGs Interesse wach halten, eine jüdische Bibliothek und öffentliche Lesehalle, die uns immer noch fehlen, Gelegenheit zur Fortbildung gewähren. Hier fehlt noch alles und bleibt der Gemeinde noch viel zu tun übrig. Die Erziehungsarbeit führt ohne weiteres auf die Fragen der sozialen Arbeit im allgemeinen. Auf diesem Gebiete ist die Gemeinde als Verwalterin einer großen Zahl wohltätiger Stiftungen und der aus freiwilligen Spenden gespeisten Wohltätigkeitskasse tätig. (Aus Budgetmitteln dürfen, wie bereits erwähnt, für soziale Zwecke auf Grund des geltenden Gemeindestatuts keine Aufwendungen gemacht werden.) Neben der Gemeinde wirken eine ganze Reihe von Vereinen. Es wird hier gewiß viel Gutes geschaffen; aber es könnte noch mehr und zuweilen Besseres geleistet werden, wenn ein engeres Zusammenarbeiten der verschiedenen mit der sozialen Arbeit befaßten Stellen stattfinden würde. In dem seit einer Reihe von Jahren bestehenden „Verband jüdischer Wohltätigkeitsvereine“ und dem durch diesen bestellten Armenpfleger ist zwar der Ansatz zu einer solchen Organisation geschaffen. Ihr Ausbau müßte aber noch erfolgen. Hier

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