Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 51 (21.12.1917)
- Date
- 1917-12-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Bayerische Blätter für die jüdischen Angelegenheiten Erscheinungszeit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag — Bezugspreis: Viertelj. M. 1.—, Halbj. M. 2.—, Ganzj. M.4.—,Einzelnummer 10 Pf. —Verl ag des „JüdischenEcho“: München, Herzog Maxstr 4 — Redaktion: Helene Hanna Cohn, München, wm/mmm . n z e i g e n : Die viergespaltene . onpareille - Zeile oder deren Raum 40 Pi. — Bei Wiederholungen Rabatt.— Anzeigenannahme: Verlag des „Jüdischen Echo“, München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 53099. Postscheckkonto: München 3987. Nummer 51 München / ■■■■nHnHHBHHHKinHRai Am 1. Januar beginnt ein neues Vierteljahr. Wir bitten daher alle Leser den Bezug zu erneuern, oder soweit sie noch nicht regelmäßige Bezieher des „JÜDISCHEN ECHOSu sind, ungesäumt beim Verlag des „JÜDISCHEN ECHO“ München, Herzog Maxstr. 4 zu bestellen. Auch die Post nimmt Bestellungen entgegen. Das „JÜDISCHE ECHO<( bietet eine Fülle des wichtigsten Inhaltes und kostet nur Mk. 1ml2m Die Münchener Kultusgemeinde und ihre nächsten Aufgaben. ii. Die Ministerialentschließung vom 29. Juni 1863, die in der Praxis der bayerischen Verwaltung als die Hauptquelle des geltenden Judenrechts neben dem Judenedikt von 1813 angesehen wird, zählt die notwendigen Einrichtungeneiner Kultusgemeinde in folgender Reihenfolge auf: Synagoge, Religionsschule, Ritualbad, Schächtwesen, Friedhof. Die Münchener Kultusgemeinde hat nur eine Synagoge mit einem vor einigten Jahrzehnten „zeitgemäß“ reformierten Gebetsritus. Durch die vor zehn Jahren mit dem Verein „Ohel Jacob“ nach langen Kämpfen abgeschlossene Friedensvereinbarung hat die Gemeinde daneben die von diesem Verein unterhaltene orthodoxe Synagoge in der Herzog Rudolfstraße und deren zur Zeit in der Landwehrstraße bestehende Filiale als quasigemeindliche Synagogen mit selbstständiger, und einer rein formalen Aufsicht der Kultusgemeinde und des Rabbinats unterstellter Verwaltung anerkannt und dem orthodoxen Verein einen Rechtsanspruch auf einen gewissen kleinen Prozentsatz der Gemeindeumlagen als Zuschuß zur Deckung der Kosten zugestanden. Mag auch die Rechtsgrundlage, auf der jener „Friedensvertrag“ ruht, 4. Jahrgang 21. Dezember i*i7 —BMasmM'i I **ll H'——WEaMMMgaBaMBM—EM nicht ganz außer Zweifel stehen — jedenfalls sind dadurch vorerst inbezug auf die orthodoxen Gottesdienste einigermaßen befriedigende Verhältnisse geschaffen. — Als geduldete Privatgottesdienste bestehen hier außerdem noch die Betsäle der Ausländervereine; die Kultusgemeinde hat sie einem allgemeinen Reglement unterstellt, kümmert sich aber weder um deren Budget, noch um deren Verwaltung überhaupt. Hier erwachsen der Gemeinde Aufgaben, an denen sie in Zukunft nicht achtlos wird vorüber gehen dürfen. Erwähnt sei, daß die Gemeinde Nürnberg einen solchen Ausländergottesdienst vor kurzem auf Gemeindeetat übernommen hat. Große, bisher ungelöste Aufgaben hat die Gemeinde auf dem Gebiete der Schule. Der durch die von der Kultusgemeinde bestellten Religionslehrer an den öffentlichen Schulen erteilte Religionsuntericht mit in der Regel zwei Wochenstunden kann zwar nicht das leisten, was er sich als Ziel setzen muß: der jüdischen Jugend die nötige Kenntnis der Grundlagen des Judentums, seiner Geschichte und seiner Lehre beizubringen, ohne die die heranwachsende Generation dem Judentum geistig verloren gehen muß. Man hat von „liberaler“ Seite mit Rücksicht auf die knappe Zeit, die dem Religionsunterricht zur Verfügung steht, mehrfach angeregt, die hebräischen Sprachstunden ganz wegfallen zu lassen, und das Pensum auf Geschichte und Religionslehre zu beschränken. Damit wäre der Unterricht allerdings „entlastet“; er würde aber zugleich eines seiner wesentlichsten Erziehungsmittel beraubt. Nicht weniger, nein mehr hebräisch muß die Losung sein! Was ist ein Jude, dem die Sprache der Bibel, die Sprache des jüdischen Volks, die Sprache der Gebete der Juden der ganzen Welt, die in den letzten Jahrzehnten zu neuem Leben als Umgangssprache der Juden im alten Heimatlande, in Palästina neu erwachte hebräische Sprache fremd ist? Muß er nicht national wie religiös der jüdischen Gemeinschaft sich fremd gegenüber fühlen? — Wer die junge Generation jüdisch erzogen wissen will, der muß sie mit der hebräischen Sprache früh und gründlich vertraut machen! Es ist Pflicht der Gemeinde hiefür zu sorgen. Die Unterrichtsmethode muß verbessert werden. Solange in der öffentlichen Schule nicht mehr Unterrichtsstunden zur Verfügung! stehen, müssen den einzelnen Altersstufen angemessene, mit pädagogischem Verständnis geleitete Kurse eine Ergänzung bieten. Die Religionsschule des Vereins „Ohel Jacob“ erfüllt auf diesem Gebiete in ihrem Kreise die Aufgaben der Gemeinde. Unbemittelten Kindern sind die Lehrmittel für den Religionsunterricht von der Gemeinde unentgeltlich zu lie-