Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 49 (7.12.1917)
- Date
- 1917-12-07
- Page
- Seite 526 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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526 Das Jüdische Echo Nr. 49 angesichts der noch zu leistenden Vorarbeiten auch nicht fertiggestellt werden wird, würde danach auch die dringend nötige Reform des Münchener Gemeindestatuts noch auf eine Reihe von Jahren unerledigt bleiben. Dies sollte aber unter allen Umständen verhindert werden. Es ist auch gar nicht einzusehen, warum etwa mit der Einführung der Verhältniswahl zugewartet werden soll, bis das Judenedikt von 1813 durch ein neues Gesetz ersetzt sein wird. Im Gegenteil: es sprechen starke Gründe dafür, daß die Vertretungskörper der Großgemeinden, die möglicherweise von der Staatsregierung vor Erlaß eines neuen Gesetzes gutachtlich gehört werden, in gerechter Weise zusammengesetzt sind und allen Richtungen innerhalb der Gemeinde einen ihrer Bedeutung entsprechenden Raum gewähren. Dies aber wird nur durch das System der Verhältniswahl gewährleistet. Grundsätzlich wird das heute niemand mehr bestreiten. Für die jüdischen Großgemeinden hat schon vor mehr als einem Jahrzehnt Professor D. Rose- Freiburg in einem vor dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund gehaltenem Referat die Einführung des Verhältniswahlrechts empfohlen, um so „Grenzen zu finden, welche es auch der Minorität möglich machen, innerhalb eines durch die Majorität beherrschten Gemeinwesens ein sie befriedigendes Leben zu führen“. Die bekannten Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Heimberger und Professor Dr. Dyroff haben sich in eingehend begründeten Gutachten für die Einführung der Verhältniswahl in den größeren bayerischen Kultusgemeinden ausgesprochen, ja es für zulässig erklärt, daß die Staatsregierung ein solches Wahlsystem über den Kopf der Kultusverwaltung hinweg einführt, wenn sich diese dazu nicht verstehen wollten. Neuerdings hat die deutsche Verwaltung in Polen durch die von ihr erlassene Verordnung über die Organisation der jüdischen Religionsgesellschaft das Verhältniswahlrecht für die polnischen Großgemeinden eingeführt. Die „liberalen“ Mehrheiten der deutschen Kultusgemeinden sollten sich nicht länger dem Vorwurf aussetzen, daß sie durch Verweigerung der Einführung eines gerechten Wahlsystems im eigenen Herrschaftsgebiet die sonst von ihnen mit Nachdruck vertretenen politischen Grundsätze verleugnen. Hier in München muß die von den Führern der liberalen Mehrheit wiederholt gegebene Zusage nunmehr endlich erfüllt werden. Es ^E=Si=S=SE=SI====!i| kennen 6ie bte „3ugenb" öieroeitperbreitete Btiincßener illuftrierte SBodjenfdjrift? B3enn nid)t, bann oerlangen Sie hoffenfrei eine ^}robenummer ober für 80 Pfennig einen ^robebanb, bannt Sie fidj augenfdjeinltd) oon bem reidjen Sntjalt biefer für $unft u. #umor überseugen. ©eeresangefjörigen ftönnen Sie keine größere Sreube bereiten, als ifjnen für 9)16. 6.— ein breimonotl. S'clbpoft^bonuement eintoeifen ju loffen, benn bie „Sugenb" ifi anerkanntermaßen bas beiiebtefte unb oer* breitetfte buntiüuftrierte 'Blatt im Jelbe. Bei ginfenbung biefes Betrages nebft genauer Sfelbabreffe beforgt aud) ber Berlag bie ®intoeifung beim 5elbpoftamt. Beaugspreis burd) Budjfjanbl. ober “^oftanftatt 3Rk. 5.50. Vertag ber „3ugettb“, SJtüncfjett, ßeffingfir. 1 mn n n ii ii ir” darf nicht mehr der Fall eintreten, daß — wie im Jahre 1910 — ein Drittel der Wähler ohne jede Vertretung blieb, während die Mehrheit sämtliche Sitze für sich in Anspruch nahm. Um eine Änderung des Münchener Gemeindestatuts in diesem Sinne durchzuführen, muß der Verwaltungs-Ausschuß verstärkt werden, und zwar um weitere neun Mitglieder. Es ist zu wünschen, daß so bald wie möglich die Ergänzung des Ausschusses durch Zuwahl von neun weiteren Mitgliedern erfolgt. Eine zeitgemäße Reform der Gemeindestatuten wird vor allem auch das beherrschende Steuersystem einer gründlichen Wandlung unterziehen müssen. Die bisherige Regelung der Umlagen nach starren Sätzen, ohne jede Progression bei höheren Einkommen, widerspricht ebenso wie die Form der Veranlagnug und Erhebung allen heutigen Anschauungen von einer gerechten, nach sozialen Gesichtspunkten aufgebauten Besteuerung. Am einfachsten und zweckmäßigsten wäre die Erhebung der Kultussteuer als Zuschlag zu den direkten Staatssteuern. Oft beklagt, aber noch immer nicht geändert ist der § 2 des Gemeindestatuts, durch welchen der Kultusgemeinde München die Verwendung von Gemeindemitteln für allgemeinjüdische Zwecke, insbesondere wissenschaftliche und soziale Zwecke verwehrt ist. Eine jüdische Großgemeinde kann und darf an den Aufgaben auf diesen Gebieten nicht unbeteiligt bleiben; sie muß in der Lage sein, soweit die Mittel aus Stiftungen und Sammlungen nicht zureichen, auch die eigentlichen Gemeindeeinkünfte und die Erträgnisse des Gemeindevermögens hiefiir heranzuziehen. Dies mögen die hauptsächlichsten Gesichtspunkte sein, die bei einer Revision des Gemeindestatuts, das auch im übrigen zahlreicher Verbesserungen bedürftig ist, in Betracht kommen. Daß aber auch unter Herrschaft der geltenden Statuten mancherlei Wünsche Befriedigung finden könnten, die seit Langem vergeblich auf Erfüllung warten, mag in einem weiteren Artikel dargetan werden. Est. Antisemitische Pläne. Die „Jüdische Rundschau“ ist in der Lage, folgendes interessante Schriftstück zu veröffentlichen: J. Henningsen, Generalsekretär, Hamburg 24. Ifflandstr. 34. 7. Juli 1917. Streng vertraulich! Sehr geehrter Herr Professor! „Verzeihen Sie gütigst, wenn ich mich in einer Angelegenheit an Sie wende, für die ich bei Ihnen als langjährigem Gesinnungsfreund Verständnis voraussetzen darf. Ende 1915 fand in Berlin eine engere Besprechung statt, an der u. a. die Herren Graf Ernst Reventlow, Professor Bartels, Dr. Schmidt-Gibichenfels, Hof rat Lehmann, Theodor Fritsch, ein General und ein Regierungsrat, die nicht genannt sein wollen, und der Unterzeichnete teilnahmen. Es wurde über die schnellste Verwendung des umfangreichen, belastenden Ma+erials, das der Weltkrieg gegen das Judentum ergeben hat, beraten. Verschiedene Veröffentlichungen sind sofort nach Beendigung des Krieges vorgesehen. U. a. wurde mir die Herausg^ße einer